Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 30 (1889)
- Issue
- Heft 90 (18.11.1889)
- Date
- 1889-11-18
- Page
- – (sequence 3)
- Language
- German
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1555 Die Episode schließt mit den Worten: □n-OK bya 'k byn irw izib te»i die vielleicht sagen wollen: Das Gottes-Wort an Abraham hatte jetzt sein Ende erreicht; es mußte jetzt eine That folgen, um das Gottesbewußtsein Abrahams durch die ihm zu enthüllende neue Wahrheit zn bereichern. Das Wort hatte sich ungenügend zur Erreichung dieses Ziels erwiesen, denn Gott blieb für Abraham immer noch in der bisherigen unfaßbaren Höhe. (Schluß folgt.) Die Schaffung eines preußischen Staatsjudentyums. Von Jsaac Hirsch. IV. Der Verfasser hat ohne Zweifel die Empfindung gehabt, daß seine mit großer Bestimmtheit vorgetragene Behauptung von dem einmüthigen und sehnsüchtigen Verlangen nach einer Centralgewalt, welches durch das Gefühl der Ohnmacht gegen den Antisemitismus erzeugt sein soll, in der Wirklichkeit zu Schanden wird. Er versucht es deshalb, ein anderes Motiv ausfindig zu machen, welches die ungeheuerliche Zumuthung der Verzichtleistung auf die Selbstständigkeit der Gemeinden und die Gewisiensfreiheit der Individuen zu Gunsten einer gewaltigen Centralbehörde zu rechtfertigen geeignet scheinen könnte. Die Judenhetze lagert gleich einem Alp auf den Gemüthern. Es war darum gar nicht so übel ausgedacht, die Befreiung von demselben als Köder zu benutzen. Nur schade, daß man doch nicht mit Sicherheit darauf rechnen kann, das Volk werde leichtgläubig genug sein, sich von der einen Hand die Fessel ruhig anlegen zu lassen, in der trügerischen Hoffnung, aus der anderen das Geschenk der Erlösung von der antisemitischen Verfolgung zu erlangen. Darum gilt es, ein noch stärkeres Reizmittel anzuwenden — die Emanzipation. Und ganz gemüthlich, in behaglicher Umständlichkeit, wird die Theorie des christlichen Staats, das christliche Staatskirchenthum und die von verschiedenen Seiten versuchte praktische Anwendung jener Theorie auf die Stellung der Juden im Staate vorgeführt und erwogen. Vluntschli und Stahl, Hinschius und Baader, Eichhorn und Brüggemann, Thile und Bismarck-Schönhausen, Thiersch und Zöpfl u. A. m. werden citirt, um darzuthun, daß allerdings die Meinung vorherrschend ist, die volle Emanzipation der Juden sei mit dem christlichen Staat unvereinbar. Dem gegenüber wird alsdann betont, daß das Judenthum die religiöse Grundlage des Staats als eine prinzipielle Nothwendigkett anerkenne und die reine Sittenlehre noch vor dem Christenthume proklamirt habe. Da man aber vielfach behaupte, daß die jüdische Sittenlehre, insbesonders die von dem Judenthum gelehrte Nächstenliebe, einen beschränkteren Standpunkt einnehme, als die christliche, da man ferner sagen könne, daß der Staat die letztere allerdings kenne, die erstere ihm aber aus dem Grunde eine unbekannte Potenz sei, mit welcher er deshalb nicht zu rechnen vermöge, er auch nicht in der Lage sei, sich hierüber eine authentische Belehrung zu verschaffen, weil es an einer offiziellen Vertretung des Judenthums mangele, so müffe nothwendig eine Centralbehörde für das Judenthum in Preußen staatlicher Seits eingerichtet werden. Sonst käme der Behauptung, daß der Staat den Juden nicht eher die völlige Gleichberechtigung zu gewähren habe, bis diese durch den Uebertritt zum Christenthum ihre Uebereinstimmung mit der herrschenden Moral bekunden, ein Schein von Berechtigung zu. Es sei dieses allerdings die bequemste Form, die Ansprüche der Juden abzulehnen, berechtigt sei es aber keineswegs. Vielmehr habe der Staat die heilige Pflicht, „alle ihm zu Gebote stehende Mittel zu benutzen, um die Heileslehren der in seiner Mitte lebenden Juden festzustellen". Diese Mittel aber bestehen einerseits in der Schaffung eines ausschließlich privilegirten Staatsjudenthums und andererseits in der Berufung „einer ständigen kirchlichen Vertretung der Bekenner des Judenthums", der Centralbehörde, „welche fortdauernd Zeugniß über den Inhalt der Lehren und über die Bethätigung des Judenthums ablegt". Ja, wie ist es denn eigentlich? Leben wir noch vor dem 3. Juli 1869, da für den damaligen Norddeutschen Bund das Gesetz erlassen worden, welches alle noch in einem deutschen Bundesstaate damals noch vorhandenen, aus der Verschiedenheit des religiösen Bekenntnisses hergeleiteten Beschränkungen der bürgerlichen und staatsbürgerlichen Rechte aufhob? Leben wir noch vor dem 17. Januar 1871, dem Tage der ewig denkwürdigen ersten kaiserlichen Proklamation, in welcher der ehrwürdige, glorreiche Begründer des neuen deutschen Reichs, Kaiser Wilhelm 1., dessen Andenken gesegnet bleibe für und für, das herrliche Gelöbniß aussprach, „in deutscher Treue die Rechte des Reichs und seiner Glieder zu schützen und Gott anflehte, Ihm und Seinen Nachfolgern an der Kaiserkrone zu verleihen, „allezeit Mehrer des Reiches zu sein, nicht an kriegerischen Eroberungen, sondern an den Gütern