Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 30 (1889)
- Issue
- Heft 89 (14.11.1889)
- Date
- 1889-11-14
- Page
- – (sequence 4)
- Language
- German
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1586 gegenzutreten, entweder durch direkte Klageanstellung gegen die betreffenden Blätter, in denen eine Aufreizung zu Judenverfolgungen vorliegt, oder durch Inanspruchnahme der Staatsanwaltschaft, oder, wenn die Gesetze nicht ausreichen, auf eine Verbesserung des Preßgesetzes bet der Reichsregierung und dem Reichstage hinzuwirken; und die Frucht dieser vielverheißenden Erklärung war jene Verurtheilung einer der unzähligen Hetzschriften. Aber auch auf Antrag der Berliner Synagogengemeinde ist die Staatsanwaltschaft gegen ein Hetzblatt eingeschritten. Daß hier keine Verurtheilung erfolgte, ändert nichts zu Gunsten einer Centralvertretung, da die Gerichte bei ihrer Rechtsschöpfung frei von jedem Einflüsse einer Verwaltungsbehörde ihres Amtes nach eigener gewissenhafter Ueberzeugung walten. Uebrigens ist es geradezu eine ungehörige Usurpirung, wenn die Leitung des D.-J. G.-B. sich als „einziges Gesammtorgan deutschen Gemeinden" bezeichnet. Er ist nicht nur keineswegs das einzige Gesammtorgan deutscher Gemeinden, sondern überhaupt gar kein Organ der Gemeinden. Er ist nichts anderes, als eine Vereinigung von wenigen Privatpersonen, welche in ihren Gemeinden das Amt eines Vorstands- oder Repräsentantencollegiums-Mitglieds bekleiden, aber in keiner Weise befugt sind, Namens ihrer Gemeinde einen Bund mit anderen Gemeinden zu schließen, wie wir solches an einer anderen Stelle eingehend dargelegt haben. Wir haben auch bereits hervorgehoben, daß sobald in dem antisemitischen Treiben eine Aufreizung zu Gewaltthätigkeiten erblickt werden muß, die Behörden zum Einschreiten verpflichtet sind. Aus dem erfolgreichen Vorgehen des Gemeindebundes in einem einzigen Falle fläßt sich absolut gar keine Empfehlung für die Creirung einer staatlichen Centralbehörde der Judenheit herleiten. Die betrübende Erfahrung, die uns nicht erspart worden ist, daß der Haß und das Vorurtheil und der Neid gegen uns Juden noch nicht geschwunden, kann unmöglich dahin führen, die Einsetzung einer Centralbehörde anzustreben. Das vorliegende Werk will den Glauben erwecken, als ob die Sehnsucht der Judenheit einer solchen sich zuwende und sie gern bereit wäre, die Autonomie der Gemeinden dafür zum Opfer zu bringen. Es heißt'Seite 426: „Während dieser Leidenszeit haben die jüdischen Gemeindevertretungen sammt und sonders erkannt, daß diese Verbindung der Einzelgemeinden unter einander nothwendig ist, und daß diese Verbindung nicht auf freiwilligem Wege, sondern nur im Wege der Gesetzgebung sich herbeisühren läßt.-Man erkannte, daß die Einzelgemeinden auf die Autonomie hinsichtlichjder Lehre und iderMottesdienstordnung zu Gunsten der Gemeinschaft verzichten müßten-— für die großen Vortheile der einheitlichen Organisation der jüdischen Religionsgemeinschaft in sozialer Hinsicht werden die Einzelgemeinden ihre Eigenthümltchkeiten im Kultus theilweise ^opfern müssen und gern opfern.-" Wir erklären diese Behauptung, welch<ohne alle weitere Begründung, als vielleicht durch die Mittheilung eines Auszuges aus einem Vortrage von Dr. Adolf Brüll vom 17. April 1888, in welchem der Deutsch Israelitische Gemeindebund als eine solche Centralbehörde warm empfohlen wird, ausgestellt wird, für vollständig irrig und der Wirklichkeit widersprechend. Es ist absolut unwahr, daß die Gemeinden den Wunsch hegen, zu Gunsten einer straffen Centralleitung aus ihre Selbstständigkeit zu verzichten, es ist nicht minder unwahr, daß sie bereit sind, den schmählichen Handel einzugehen, die Religion für das wahrlich fragwürdige ^Geschenk einer durch gegenseitiges Feilschen nach Auerbachschem Rezepte erlangten ausschließlich priviligirten preußischen oder deutschen jüdischen Staatskirche zu opfern. Das gerade Gegentheil ist vielmehr der Wahrheit entsprechend. Die geträumte Centralgewalt an der Spitzendes.durch Kompromiffe geschaffenen funkelnagelneuen Judenthums mag wohl, oder ist bestimmt das Ziel derjenigen Bestrebungen, welche in dem sogenannten Deutsch-Israelitischen Gemeindebunde ihren Ausdruck und ihre gewandte Lenkung finden. Einige ehrgeizige und Herrschergelüste hegende Persönlichkeiten mögen darin Befriedigung suchen. Die Gemeinden ^und die Juden in ihrer großen Mehrheit, welche nicht zu jenen verschwindend wenigeu Ehrgeizigen zählen, wenden sich mit Widerwillen von einer Organisation ab, deren Grundzüge hier als das Ideal des zu erstrebenden Heils vorgezeichnet sind. (Fortsetzung-folgt.) Zeitungsnachrichten nnd Correspondenzen. Deutschland. Leipzig. Der Rath der Stadt Leipzig hat in den letzten Tagen die städtischen Krankenhaus- Anlagen zu erweitern .beschlossen, ohne daß von Seiten der jüdischen Gemeinde allhier um eine kleine Abtheilung für jüdische Kranke {gebeten worden ist. Referent regte schon vor Monaten die Frage an, ob hier überhaupt eine „Krankenhaus - Ordnung" bestehe, aber der Vorstand hat es nicht der Mühe