Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 30 (1889)
- Issue
- Heft 86 (4.11.1889)
- Date
- 1889-11-04
- Page
- – (sequence 17)
- Language
- German
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XXX. Jahrgang. KeilageM^r 86 i>es„IsraM^L„Ieschurun". Zeitungsnachrichten und Correspondenzen. Deutschland. Mainz. Man schreibt uns: In der „Neuen Züricher Zeitung" vom 30. October findet sich ein aus Thierschutzkreisen stammender giftgeschwollener Artikel gegen das Schächten. Unter anderem wird darin die Betäubung der Thiere vor dem Schächten verlangt und daran folgende Bemerkung geknüpft: „Und ist denn wahrlich die Forderung eine so ungeheuerliche? Hat nicht selbst der Großrabbiu e r von Genf, H e rr W e r t h ei m e r, in Thierschutzkreiscn zugestanden, daß er rituell keinen Unterschied zwischen der Betäubung vor und der Betäubung nach dem Schächtschnitte kenne, welche Aussage er nicht in Abrede stellen wird, und welche ihm nöthigenfalls durch Zeugen bewiesen werden kann?" Wir halten die Ungeheuerlichkeit, daß ein Rabbiner ein.solches Votum wirklich abgegeben habe, für geradezu unmöglich, trotz des zuversichtlichen Tones, in dem sie hier behauptet wird. Jedenfalls ist es Pflicht des Herrn Wertheimer sich über die Sache öffentlich auszusprechen resp. sie zurückzuweisen. Sollte Herr Wertheimer diese Beschuldigung aber durch sein Schweigen bestätigen, so werden wir auf diese Sache zurückkommen. Berlin. Ueber die Vorgeschichte des Duells, wegen dessen der Wiener Journalist Hermann Karl Wolfs auf Ersuchen der Wiener Behörden hier verhaftet worden ist, um nach Erledigung der erforderlichen diplomatischen Verhandlungen ausgelicfert zu werden, bringt das Neue Wiener Tagblatt folgende interessante Mittheilung: „Der Duellgegner des Verhafteten — der jüdische Rechtsanwalt, wie die hiesige Staatsbürger- Zeitung ihn bezeichnete — war der Wiener Vertheidiger in Strafsachen Dr. Jacques Fischer, gegen welchen seit dem Monate Mai dieses Jahres in derselben Angelegenheit die Voruntersuchung anhängig ist. Das Duell, um das es sich hier handelt, hat seine eigene interessante Vorgeschichte. Am 21. Mai d. I. standen vor dem Erkenntnißgerichte in drei Gruppen zusammen neunzehn Individuen angeklagt, welche sich an den Exzessen anläßlich des Tramwaystreits betheiligt hatten. Sämmtliche Angeklagte wurden zu mehr oder minder schweren Freiheitsstrafen verurtheilt, bis auf ein vierzehnjähriges Mädchen, dessen Vertheidigung eben Dr. Jacques Fischer geführt hatte. In seiner Vertheidigungsrede sprach Dr. Fischer von einer einseitig geführten Untersuchung. Es sei notorisch, führte er aus, daß Geld unter die Leute zu Hetzzwecken vertheilt wurde, und daß bekannte antisemitische Agitatoren ihre Hand dabei im Spiele hatten. Man müsse es deßhalb bedauern, blos die armen verführten Opfer und nicht auch die eigentlich Schuldigen auf der Anklagebank zu finden. Für diese Aeußerung wurde am nächstfolgenden Tage Dr. Fischer, der als Anwalt nichts Anderes als seine Pflicht gethan, in einem hier erscheinenden Anttsemitenblatte in der niedrigsten Weise beschimpft. Daraufhin schickte er seine Zeugen in die betreffende Redaktion. H. K. Wolff erklärte sich bereit, die Verantwortung für den Schmähartikel zu übernehmen, und Dr. Fischer forderte nun diesen zum Duell. Die Herausforderung wurde angenommen, und am 26. Mai trafen sich die Gegner sammt ihren Sekundanten in Preßburg, nachdem einmaliger Kugelwechsel und zwanzig Schritte Distanz festgesetzt worden war. Das Duell verlies insofern unblutig, als von den beiden Gegnern keiner den andern verwundete. Einen Verwundeten gab es aber dennoch, indem H. K. Wolff beim Feuern sich mit der eigenen Waffe an der Hand eine leichte Verletzung zufügte. Wolff wollte eine Versöhnung herbeiführen, doch die gegnerischen Sekundanten entschieden dagegen. Die Staatsanwaltschaft erhielt im Wege einer Zeitungsnotiz Kenntniß von dem stattgehabten Zweikampfe und zog die Duellanten in Untersuchung, bei welcher jedoch die betheiligten Parteien sich der Aussage entschlugen. Auf diese Weise war die Staatsanwaltschaft auch nicht in der Lage, die Sekundanten zu eruiren, bis ihr durch eine einseitige Denunziation die Namen der Sekundanten des Dr. Fischer namhaft gemacht wurden. Der Eine derselben ist der bekannte Major v. Heydebrandt. welcher nun auch in die Untersuchung eknbezogen wurde; der zweite Sekundant konnte aber trotzdem bis zur Stunde nicht eruirt werden, weil sein Vorname nicht bekannt geworden ist. Die Namen der Sekundanten der anderen Partei sind nach wie vor der Staatsanwaltschaft unbekannt geblieben. Dr.