Mannheim
Compact Memory

Der Israelit · 1889-11-04 · Heft 86 (4.11.1889) · page 16

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Der Israelit
Volume
30 (1889)
Issue
Heft 86 (4.11.1889)
Date
1889-11-04
Page
– (sequence 16)
Language
German
Belongs to
journal issue
OCR quality
97% known words query
IRI
…/2446951-2447947-2448008--28969-2476679
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

Mentioned entities

OCR text

3 entity mentions

1484 zu Alexandria dem sephardischen Ritus angehörte, so gelang es den Gegnern des Rabbiners mit Leichtigkeit Unfrieden zu säen und Zwietracht hervorzurufen. Sein Hauptgegner war jener Karmi, der einst vergeblich um die Hand der jungen Zedaka geworben und der nun seit Jahren, nach dem Tode seines Vaters, als der erste Vorsteher an der Spitze der Gemeinde stand. Er unterließ es nicht, bei jeder Gelegenheit gegen den Rabbiner zu agitiren und die Gemeindemitglieder gegen ihn aufzuwiegeln. Lange glimmte das Feuer unter der Asche, bis cs zur hellen Flamme emporloderte. Den Zündstoff gab ein Todesfall, für den man den Rabbiner verantwortlich machte. Die Sache verhielt sich so: wenn ein Mann kinderlos verstirbt, so ist einer der überlebenden Brüder verpflichtet, entweder die Schwagerehe (Jibbum) zu vollziehen oder den Akt der Chalizah an sich vornehmen zu lassen. Welches von beiden den Vorzug verdient, darüber herrscht unter den Gesetzeslehrern Meinungsverschiedenheit. Bei den abendländischen Juden hat immer die Chalizah zu geschehen, weil man befürchtet, daß Jibbum nicht immer in reiner Absicht vor sich gehe, daß der Schwager meistens nur dann die Schwagerehe vollziehen würde, wenn ihm die Person und die Verhältnisse der Schwägerin zusagen. So entscheidet auch Rabbenu Moscheh Jsserlis gegen Rabbenu Joseph Karo, nach welchem Jibbum den Vorzug verdient. Ju Alexandria starb zu jener Zeit ein junger, kinderloser Ehemann und hinterließ eine junge, schöne und reiche Wiltwe. Der Bruder wollte die Schwagerehe vollziehen. Da aber Rabbi Elieser Aschkenafi sich überzeugt hatte, daß der Bruder des Verstorbenen nicht um der Mizwah willen, sondern lediglich der günstigen äußeren Verhältnisse halber diese Ehe eingehen wollte, so verbot er sie, entgegen der Ansicht des Rabbenu Joseph Karo, und ordnete an, daß der Akt der Chalizah zu vollziehen sei. So geschah es denn auch. Noch in demselben Jahre starb der junge Mann, und damals wie heute herrschte unter den Juden des Morgenlandes das Vorurtheil, daß ein Chaluz das betreffende Jahr nicht auslebe. Man kann sich leicht vorstellen, welche Aufregung nunmehr in der Gemeinde herrschte. Die Spitze derselben kehrte sich gegen den Rabbiner. Unvernunft und Aberglaube sind schwer zu bekämpfen. Aehnliches hat sich vor noch nicht langer Zeit ereignet. Bor etwa zwanzig Jahren hat die französische Regierung die israelitischen Bewohner von Algier uaturalisirt und sie dadurch zu französischen Bürgern gemacht, ein Akt, der ihnen große Vortheile brachte: zugleich aber auch wurden sie dadurch den französischen Gesetzen unterworfen, und diese verbieten, mehr als eine Frau zu heirathen, was bis dahin den Israeliten Algiers gestattet war. In Folge dessen darf nach den Landesgesetzen ein verheiratheter Bruder die Schwagerehe nicht eingehen; aber um keinen Preis war ein Solcher zu bewegen, den Akt der Chalizah vornehmen zu lassen, so daß die Schwägerin keinen neuen Ehebund eingehen konnte. Der verewigte Oberrabbiner von Frankreich, Herr Isidor, erließ in Folge dessen ein Sendschreiben an die Glaubensgenossen in Algier, in welchem er ihnen das Thörichte ihrer Handlungsweise auseinandersetzte und sie darauf hinwies, daß in Europa man ohne Bedenken und ohne irgend welche böse Folgen die Chalizah vollziehe. Einen Erfolg hat dieses Sendschreiben bis jetzt nicht gehabt. Der allgemeine Unwille gegen Rabbi Elieser Aschkenafi war so groß, daß er es vorzog, seinen Rabbinatssitz zu verlassen und nach der Insel Cypern auszuwandern. (Schluß folgt.) »JSraelit" und „Jeschurun" erscheint wöchentlich zweimal, Montage und Donnerstags, jedesmal in mindestens 2 Bogen Preis des Jahrgangs für Deutschland und Oesterreich 12 Reichs-Mark, für's Ausland 16 Reichs-Mark. Man abonnirt ganzjährig, halbjährig oder vierteljährig. Alle Buchhandlungen und Postämter nehmen Bestellungen an. — Durch den Buchhandel jn brt E. F. Ktrtnacker. Leimig» Uoßptatz 16. — Inserate 25 Pfennige die dreigespaltene Petitzeile oder deren Raum. — Oesterreichische Banknoten laut CourS. — Direkte Francozusendung unter Streifband pro Jahrgang für Deutschland und Oesterreich 14 Reichs-Mark oder 8 fl. österr., für's Ausland 16 ReichS-Mark an die Expedition franco einzusenden. Inhalt (Hastptblatt): Leitender Artikel: Zur Geschichte des Gebetes und des ersten Vorbeters. — Zeitungsnachrichten und Correspondenzen: Deutschland: 3mal Berlin. — Oesterr. - Ungar. Monarchie: Wien. Aus Ungarn. Preßburg. Budapest. Törökbecse. — Rumänien: Bukarest. — Feuilleton: Rabbi Elieser Aschkenafi. — Inhalt der Beilage: Zeitungsnachrichten im^Eorrespondenzen: Deutschland: Mainz. Berlin. Provinz Posen. Rogowo. — Oest.-Ung. Monarchtor 4mal Wien. Krakau. — EDiand; London. — Türkei. — Inhalt der Extra-Beilage: Spenden-Verzeichnisse. 'VerantwortlicheRedaetion: vr. Lehmann in Mainz. — Expedition des »Israelit" und „Jeschurun" Schottstraße Nr. 2, Mainz. Druck und Verlag der Joh. Wirth'schen Hofbuchdruckerei (Oscar Lehmann) in Mainz. Hierzu zwei Beilage«.

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.