Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 30 (1889)
- Issue
- Heft 85 (31.10.1889)
- Date
- 1889-10-31
- Page
- – (sequence 10)
- Language
- German
- Belongs to
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1462 Medaille, für hervorragende Leistungen auf dem Gebiete der Gemüsezucht zuerkamrt wurde. Dieser junge Verein hat insbesondere sich die Aufgabe gestellt, die auf dem hiesigen jüdischen Lehrerseminar sich dem Lehrfache widmenden jungen Leute, sowie die Schüler der mit dieser Anstalt verbundenen Uebungsschule für den Gartenbau und die Handfertigkeitsübung zu interessiren. Im Frühjahr und Sommer wird der erstere, im Herbst und Winter die letztere betrieben. Der Verein besitzt ein eigenes großes Grundstück, welches auch für die Errichtung eines Seminargebäudes in Aussicht genommen ist. Die an dem dort gepflegten Unterricht theilnehmenden Schüler werden auch des Mittags gespeist, und empfangen während der Nachmittags-Uebungen ein Vesperbrod. Oefterr.-Ungar. Monarchie. Wien, 16. Oktober. Vor dem Reichsgerichte, unter dem Vorsitze des Präsidenten Dr. Joseph Unger, wurde heute über die Beschwerde verhandelt, welche der „Schulverein für Deutsche" in Angelegenheit seiner Auflösung gegen das Ministerium des Innern überreicht hatte. Die Beschwerdeführer erachten sich in dem ihnen durch Artikel 12 St. G. G. gewährleisteten Rechte, sich zu versammeln und Vereine zu bilden, verletzt. Der Verein habe niemals seinen statutarischen Wirkungskreis überschritten, den Sicherheits-Behörden keinen Anlaß zum Einschreiten geboten. Da in dem Auflösungsdecrete keine Thatsachen zur Begründung der Auflösung des Vereins angeführt werden, so sei dem Vereine die Möglichkeit der Verteidigung benommen, und es wird demnach gebeten, der Beschwerde stattzugeben. Das Ministerium des Innern verweist in seiner Gegenschrift darauf, daß durch die Verordnung des Gesammt-Ministeriums vom 30. Januar 1887 zur Zeit der Auflösung für den Gerichtssprengel Wien die Bestimmung des Artikels 12 St. G. G. außer Kraft gesetzt war. Es fehle sonach die für die Competenz des Reichsgerichtes normirte Voraussetzung. Zudem bestehe der Verein in Folge seiner Auflösung nicht mehr zu Recht und könne daher auch zur Einbringung einer Beschwerde nicht legttimirt sein. Eine Beschwerde seitens eines einzelnen Vereinsmitgliedes liege aber nicht vor. Aus diesen normalen Gründen sei die Beschwerde a limine zurückzuweisen. Das Ministerium des Innern erklärt sich zum Schluffe bereit, seine Verfügung auch meritorisch zu begründen. Der Vertreter des Ministerium des Innern, Dr. Joseph Salier, welcher zunächst das Wort erhielt, sagte zur meritorischen Begründung der Gegenschrift: Der Verein, welcher sich die Förderung deutscher Erziehung und deutschen Unterrichts in Oesterreichs zur Aufgabe gemacht habe, betrieb diesen Zweck nur nebensächlich, vornehmlich war es ihm zu thun um die Verbreitung großdeutsch-nationaler Ideen im Sinne der politischen Tendenzen Georg Schönerer's und um die beharrliche Aufreizung gegen die Angehörigen des semitischen Volksstarmnes. Redner verweist auf die äußeren Umstände, in welchen die politischen Belleitäten dieses Vereins zum Ausdrucke kamen. Hierher gehörte das ostentative Tragen von Kornblumen, der ausgeprägte, bis auf die Gaffe verpflanzte Schönerer- Cultus, endlich die Demonstrationen durch das Absingen gewisser deutsch-nationaler Lieder. Vollends erscheine die Richtigkeit dieser Wahrnehmungen bestätigt durch eine Reihe von Versammlungen des Vereins und seiner Ortsgruppen. So sagte in einer Versammlung der Ortsgruppe Mariahilf der Reichsrathsabgeordnete Dr. Pattei bei Besprechung des Liechtenstein'schen Schulantrages: „Wir wollen keine Einschränkung des Wissens und keine clericale, sondern eine christlich-germanische Schule." In der Versammlung der Ortsgruppe Hernals hielt Abgeordneter Verg ani einen antisemitischen Vortrag, in welchem er den Schulvereiu für Deutsche als das Mittel bezeichnete, um dem durch die Juden herbeigeführten Verfalle des Volkswohlstandes und der guten Sitten Einhalt zu thun. Redner verlas ein umfangreiches Acten-Material über Versammlungen und Commerse des aufgelösten Vereins, die stellenweise, namentlich bei jenen Stellen, in welchen Schönerer verherrlicht und sogar mit dem deutschen Kaiser. Fürsten Bismark und Moltke in eine Reihe gestellt wird, die Heiterkeit des Gerichtshofes erregten. „Die angeführten Thatsachen," sagte der Redner zum Schluffe, „bedürfen keines Commentars. Das Reichsgericht dürfte aus denselben die Ucberzeugung schöpfen, daß der Schulverein für Deutsche wiederholt seinen Wirkungskreis überschritten und daher die Auflösung im Vereinsgesetze vollständig begründet sei." Der Vertreter der Beschwerde, Dr. Vincenz v. Berger, drückte seine Verwunderung über die vorgebrachten Thatsachen aus, die ihm bis heute gänzlich unbekannt gewesen seien. Er habe sich wohl an das Ministerium des Innern gewendet, um Einsicht in die Acten zu erhalten, allein man habe ihm dieselben mit der Bemerkung verweigert, daß diese Acten staatspolizeilicher Natur seien und an die Parteien nicht mitgetheilt werden können. In Anbetracht dieses Umstandes bitte er um Vertagung der Verhandlung, damit ihm die Möglich-