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Der Israelit · 1889-10-31 · Heft 85 (31.10.1889) · page 3

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Journal
Der Israelit
Volume
30 (1889)
Issue
Heft 85 (31.10.1889)
Date
1889-10-31
Page
– (sequence 3)
Language
German
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1455 begnadigte ihn, daß er vermochte gleichsam über den gestirnten Himmel hinaufzusteigen und auf die großen Himmelskörper hinabzublicken (w ean nvv^ rfcjn^D vbx naan px — nonaem) und an diesem Theile des Himmels (Nokia) das Wirken Gottes zu erkennen, wie Er die Sterne der Zahl nach kennt, sie ihre Bahnen mit großer Regelmäßigkeit vollenden läßt, wie Er nach Seinem heiligen Willen die Welt regiert und leitet. Daraus erkannte Abraham den einzigen, freien, persönlichen Gott, zu dem er in heißer Liebe sich hinwandte, um sein Leben dem heiligen Willen des Höchsten gemäß eknzurichten ypnn tjd vt ntt'jjDi „und das Wirken Gottes verkündet zum Zwecke unseres Verhaltens das Firmament, an welchem die großen Himmelskörper kreisen." Aehnlich hat auch unser Lehrer Moscheh zu seinem Volke gesprochen: „Höre Israel, der Ewige, unser Gott, der Ewige ist einzig", und weil der Ewige, der Schöpfer des Weltalls, unser Gott ist, der nach seinem freien Ermessen unsere Geschicke lenkt, dem wir daher alles verdanken, „deßhalb sollst du lieben den Ewigen, deinen Gott, mit deinem ganzen Herzen, mit deiner ganzen Seele und mit allem deinem Vermögen." Diese große Wahrheit lehrt uns die Betrachtung des Himmels, und wo wir seine Wölbung erschauen, werden wir ergriffen von der Majestät unseres Gottes. (Fortsetzung folgt.) Zeitungsnachrichten und Korrespondenzen. Deutschland. Mainz, 27. October. Unter de» vielen Vereinen unserer alten Gemeinde, welche sich die Pflege von DHon rrfcnMi rmay min zur Aufgabe gemacht haben, nimmt der seit den ersten Jahren dieses Jahrhunderts bestehende und segensreich wirkende „3. isr. Krankenpflegeverein" eine hervorragende Stelle ein. Aus bescheidenenAnfängen hervorgegangen, verdankt er sein kräftiges Emporblühen der rührigen Thätigkeit seines vor 25 Jahren verstorbenen Rabbis und Leiters Victor Koch y'sn, unter dessen Führung der Verein ein eigenes Haus erwarb, das mit einer Synagoge eingerichtet ist, Wohnung für den Vereinsdiener enthält rc. Nach Victor Koch's Tode wurde der heute noch funktionirende Herr E. Gutmann als Rabbi und Cantor berufen, ein Mann, dessen strenge Frömmigkeit eine Garantie dafür bot, daß die religiösen Verrichtungen im Sinne der frommen Gründer der p"n geübt werden. Der Verein hat sich in seinen Erwartungen nicht getäuscht. Herr Gutmann hat mit seltener Pflichttreue in den vergangenen 25 Jahren sein Amt verwaltet. Gestern hat sich der Vorstand des Vereins das Vergnügen gemacht, zu Ehren des geschätzten Jubilars im Saale des Vereinshauses ein kleines Fest zu veranstalten, wobei der Direktor, Herr G. Haas, dem Gefeierten einen kunstvoll gearbeiteten Pokal überreichte. Herr Gutmann nahm Anlaß, in längerer Dankesrede die Gesellschaft mit schönen Midrasch- Commentaren zu erfreuen, Toaste ernsten Inhalts wechselten mit humoristischen Vorträgen — alle Mitglieder hatten den Eindruck, einen vergnügten Abend verlebt zu haben, und als man sich in später Stunde trennte, da hatte man nur den einen Wunsch, daß es dem Herrn Jubilar beschieden sein möge, noch ebenso rüstig wie heute das 50jährige Jubiläum zu feiern ]isn ’.t p\ Berlin, 25. Oct. Ein Kaufmann in Gera schrieb an einen Mandaten des irrthümlich für einen Juden angesehenen Rechtsanwalts Dr. Sello, daß er einen jüdischen Mandatar als solchen nicht anerkennen könne, „weil derselbe vermöge seiner Abstammung und Religion verpflichtet sei, die Christen zu betrügen." Rechtsanwalt Dr. Sello beantragte darauf bei der Staatsanwaltschaft des Berliner Landgericht I unter der Ausführung, daß durch die in dem qu. Brief enthaltene Aeußerung nicht nur er, sondern der ehrenwerthe Stand, dem er angehöre, in der Berufsehre schwer verletzt sei, die Einleitung der öffentlichen Klage gegen den Vriefschreiber. Diese lehnte die Staatsanwaltschaft aber mangels Vorliegens eines öffentlichen Interesses kurz ab und auch die hiergegen bei der Oberstaatsanwaltschaft am Kammergericht angebrachte Beschwerde blieb ohne Erfolg, weil diese Behörde die Auffassung vertrat, daß durch den inkriminirten Brief nur die Rechtsanwälte jüdischer Konfession beleidigt seien, ein Strafverfahren aber nur eingeleitet werden könne, wenn von den Verletzten ein Strafantrag vorliege, was aber nicht der Fall sei. Gegen diesen Bescheid legte Rechtsanwalt Dr. Sello weitere Beschwerde bei dem Juftizminister Dr. v. Schelling ein, und macht in der Rechtfertigungsschrift geltend, daß durch den inkriminirten Satz auch die nichtjüdischen Rechtsanwätte getroffen würden, indem ihnen das Zusammenwirken mit offenkundigen Betrügern zum Vorwurf gemacht werde. Gestern hat der Beschwerdeführer den Bescheid erhalten, daß die Staatsanwaltschaft beim Landgericht I angewiesen sei, die öffentliche Klage gegen den Brtesschreiber zu erheben. Ratibor, 27. October. Die aus 10 Mitgliedern bestehende F l e i s ch c o m m t s s i o n der hiesigen s

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