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Der Israelit · 1889-10-28 · Heft 84 (28.10.1889) · page 6

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Journal
Der Israelit
Volume
30 (1889)
Issue
Heft 84 (28.10.1889)
Date
1889-10-28
Page
– (sequence 6)
Language
German
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1442 Der Schwerpunkt seiner Lehrtätigkeit aber beruht auf seinen geistvollen und von sittlichem Ernst getragenen Predigten. In strenger Form, aber stets in origineller Art machen sie einen unmittelbaren, lebendig packenden Eindruck auf den Hörer und haben zur Folge, daß selbst, wer sonst zumal unter den jüngeren Leuten kein eifriger Synagogenbesucher war, sich jetzt befleißigt ein solcher zu sein. Es ist offenbar, daß Herr Rabbiner Broh, der lange Zeit in Berlin geweilt hat, sich nach dem großen Meister gebildet hat, der dort in ähnlicher Weise, nur in ungleich größeren Verhältnissen, ohne sich selbst Zeit zu gönnen, allein für die Wiederbelebung unserer heiligen Religion wirkt. V. Schweiz. Zürich. In Nr. 82 dieser Zeitung wird ein Versuch gemacht, meine neulichen Angaben über die Zustände in der Züricher Israel. Gemeinde zu berichtigen. Ich würde dem Herrn Richtigsteller gern das letzte Wort gönnen, da es mir an Zeit und Vergnügen für eine Zeitungspolemik gänzlich fehlt. Aber im Interesse der Wahrheit, halte ich mich zu der Erklärung verpflichtet, daß ich auch nach dieser Richtigstellung meine sämmtlichen Angaben vollständig aufrecht halte. Diese Angaben mögen, wie ich gern zugestehe, in Zürich unsanft berührt haben, aber ihre versuchte Widerlegung hat den Zürichern gewiß ein Lächeln abgenöthigt. Wenn die Züricher Zustände keinen besseren Vertheidiger haben, so ist es in der That schlimm um sie bestellt. Ich habe es als ein Kuriosum bezeichnet, daß man diejenigen, die ivo leben, mit dem Ausschluß aus der Gemeinde bedroht, falls sie ihr Fleisch von anderen als der Gemeinde unterstellten Metzgern beziehen, und daß man diejenigen, die Fleisch consumiren, ihr Fleisch nach Belieben beziehen läßt ohne die Ausweisung über sie zu verhängen. Mein Berichtiger findet aber dieses Kuriosum ganz in Ordnung und meint, so etwas wäre gar nicht durchführbar, auch in meiner Gemeinde nicht, nicht in der kleinsten Landgemeinde, geschweige denn in größern Städten. In meiner Gemeinde und ich glaube in allen übrigen wird ein solcher Beschluß nie gefaßt und daher allerdings auch niemals durchgeführt werden. Die Züricher Gemeinde ist mit diesem Beschluß und den Zuständen, die ihm zu Grunde liegen, eben ein Unicum. Wie man es aber durchführen will, die Consumenten von nna Fleisch zu excommuniciren? Genau so wie man es mit denjenigen Mitgliedern macht, die auf -,t!o Fleisch reflectiren und die man aus weist, weil sie nicht von der Fleischbank, welche der Gemeinde unterstellt ist, ihren Bedarf beziehen. Dann würden aber die Vorstandssessel zu wackeln anfangen, wenn man bei den rsnu Konsumenten recht sein ließe, was für die iLn-Consumenten billig ist; hier liegt der Haken, der sich nicht wegcorrespondiren läßt. Wichtiger ist, daß meine Behauptung, man könne in Zürich keinen Bissen ir^-Fleisch essen, falsch und leichtfertig genannt wird. Hier wollte ich nun am liebsten selber, daß ich gründlich Unrecht hätte, aber ich muß auch da das Behauptete vollkommen aufrecht halten. In Zürich soll der vorgeschriebene Ritus beim Schlachten und bei der Fleischausgabe so streng gehandhabt werden, wie es an keinem Orte strenger und gewissenhafter sein kann? Weiß denn der Herr Correspondent nicht davon, daß es in Zürich jüdische Metzger gibt, die öffentlich sind? Wer kontrollirt hier die strenge Handhabung? Ein Rabbiner ist nicht da; also in erster und letzter Instanz der Vorstand , dessen Mitglieder öffentlich rtsntD essen und dann über itra und hdid zu Gericht sitzen sollen. Würde der Herr Correspondent wohl seine Kasse einem notorischen Dieb anvertrauen? Und notorischen.isiv-Essern vertraut er das nnao einer ganzen Gemeinde an, und nennt es tendenziös, wenn man diese naive Vertrauensseligkeit nicht theilt?! Weiß der Herr Correspondent nichts davon, daß es in Zürich eine ganze Reihe von Familien gibt, die ihr Fleisch von auswärts beziehen, weil ihnen das Züricher Fleisch nicht als ivi gilt? Ich will hier nur ein Pröbchen von der Gewissenhaftigkeit folgen lassen, mit welcher in Zürich die nv'n^-Angelegenheiten behandelt werden. — In derselben Versammlung, in welcher der oben erwähnte Beschluß gefaßt wurde, wurde auch ein neuer onw angestellt. Der Vorstand schlug einen Bewerber vor, dessen Legitimationen von einzelnen Gemeindemitgliedern als ungenügend befunden wurden. Daraufhin wurde beschlossen den anw provisorisch auf drei Monate anzustellen, innerhalb dieser Zeit solle derselbe von einem orthodoxen Rabbiner beibriugen. — Nun frage ich: Ist der utTtt' von der Gemeinde als genügend anerkannt, wozu bedarf er dann noch einer rtap, ist er es aber nicht, wer garantirt dann ffür dasrniLN seiner nv'no, während dieser drei Monate? Und wenn er die r6np nicht erhält? Doch das ist nicht zu befürchten; es wird sich schon ein Rabbiner finden, wenn auch kein ortho-

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