Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 30 (1889)
- Issue
- Heft 83 (24.10.1889)
- Date
- 1889-10-24
- Page
- – (sequence 5)
- Language
- German
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1425 gelegenheiten die Vermittlung und den Rath des Schulvorstandes, insbesondere des Schulinspektors nachzusuchen verpflichtet seien. Sodann verstoße die Ausschließung jüdischer Schülerinnen von einer paritätischen Anstalt gegen die Verfügung des Kultusministers vom 30. Juni 1877. Wenn auch nach derselben bei dem Mangel einer Bestimmung bezügl. der Konfession Schulvorsteher und Vorsteherinnen befugt seien, ihre Anstalt von vornherein nur für eine einzelne Kategorie von Schülerinnen zu bestimmen, so könne doch nicht nachträglich der Charakter der Schule eingeschränkt oder geändert werden. Lei einer paritätischen Anstalt höre eben die Parität der Konfesionen auf, wenn man die eine auf einen bestimmten Procentsatz reduziren wolle. Ueberdies hält die Schuldeputation an ihrem am 23. August 1877 in einem Bericht an das Provinzial- Schulkollegium entwickelten Standpunkt fest, wonach Privatschulen, welche den Schutz der öffentlichen Schulen genießen, auch deren Verpflichtungen zu erfüllen haben, sofern nicht bei ihrer Konzessionirnng ausdrücklich etwas anderes bestimmt ist. Demnach habe Frl. Boretius nicht das Recht gehabt, jüdische Kinder zurückzuweisen, denn § 10 des Titel 12 Theil II. des allgemeinen Landrechts besage ausdrücklich, daß Niemanden wegen Verschiedenheit des Glaubensbekenntnisses die Aufnahme in einer öffentlichen Schule versagt werden dürfe. Aber auch die Form der Zurückweisung könne nicht gebilligt Werden. Zahlreiche Mitbürger hätten sich tritt Recht verletzt gefühlt und seien auch thatsächlich in Folge der bekannt gewordenen Briefe 30 jüdische Schülerinnen aus der Anstalt genommen. Die Schuldeputation beschloß daher, über die Angelegenheit im Sinne dieser Ausführungen, an das Provinzial-Schulkollegium zu berichten, und nahm einen von Dr. Hermes gestellten Antrag an, wonach bei der Konzessirung von Privatschulen und der Uebertragung solcher Anstalten an neue Leiter dafür zu sorgen sei, daß der Charakter der Schule bezüglich der Konfession resp. der Parität der Konfessionen gesichert werde. Ein weiterer Antrag desselben Mitgliedes, zu prüfen, ob die Errichtung einer höheren Privat-Töchterschule in der Gegend des Potsdamer Thores ein Bedürfniß sei, fand nicht die Zustimmung des Kollegiums. Aus dem obigen der „Fr. Ztg." entnommenen Bericht scheint hervorzugehen, daß nicht sämmtliche jüdische Eltern ihre Kinder abgemeldet haben. Was diese Schmerzenskinder noch in einer solchen Anstalt zu suchen haben, ist uns unerfindlich. Eine solch starke Dosis von Beharrungsvermögen hätten wir unseren Berlinern, die im Punkt der Ehre keinen Scherz verfielen, nicht zugemuthet. Es wäre zu wünschen, daß der ehrwürdige Rabbiner des Potsdamer Stadtviertels dieser Sache seine Aufmerksamkeit schenke — und die Eltern eindringlichst auf ckhre Pflicht verweise. Der Erfolg ist jihm zweifellos gesichert, denn es bedarf nur einer Aufklärung der Eltern, die vielleicht die Tragweite dieser Unterlassungssünde nicht bemessen. N. D. England. London. In der englischen Monatsschrift „Nineteenth Century“ hat Dr. H. Gehrend die Uebertragung der Phthisis durch Fleischnahrung von einem ganz ^besonderen Gesichtspunkt erörtert. Er knüpft an den vorjährigen Pariser Kongreß gegen die Tuberkulose an, in Folge dessen die französische Regierung ein Dekret erließ, welches die durch das Gesetz von 1881 vorgefchriedenen sanitären Schutzmaßregeln auch auf die?Thiertuberkulose ausdehnte. Dr. Betirend erinnert nun zunächst daran, daß der Tnberculbacillus beim Menschen 'und beim Thiere, insbesondere beim Rinde, der nämliche fei. Die Untersuchungen von Dr. Klebs und Dr. Woodhead haben die Uebertragung der Thiertuberkulose auf den Menschen durch Genuß von Fleisch angestcckter Thiere feftgestellt; in Frankreich haben Cornill und Villemain die Tuberkulose künstlich bei gesunden Rindern hervorgerufen, indem sie ihnen Bacillen unter das Futter mischten; Wurtz und Strauß haben gezeigt, daß der Tuberkulbacillus der Aktion des Magensaftes widersteht, und aus allen diesen Thatsacheu hat der Pariser Kongreß als Schluß den Wunsch ausgedrückt, „es möchte das Fleisch aller tuberkulkranken Thiere, welchen Stadiums die Krankheit auch sei, konfiszirt und vernichtet werden." Damit ist die Lungenschwindsucht unter die ansteckenden Krankheiten gereiht, und da die Wissenschaft gegen diese, wie das allmähliche Verschwinden von Aussatz, Typhus nnd Blattern beweist, erfolgreich aufgetreten ist, so ist zu hoffen, daß dies jetzt auch gegen die Tuberkulose der Fall sein wird. Eine Hauptbedingung aber wird sein — verdeutsche Kongreß für öffentliche Gesundheitspflege hat sich bekanntlich kürzlich ebenfalls nach dieser Richtung ausgesprochen — die strenge Untersuchung des geschlachteten Fleisches. Und nun ist es gewiß merkwürdig, daß gerade in diesem Punkte seit Tausenden von Jahren das Judenthum sich hellsehender gezeigt hat als alle modernen Nationen. Unter den Krankheiten, welche nach dem biblischen Text ein Thier zur menschlichen Nahrung gänzlich untaug-