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Der Israelit · 1889-10-21 · Heft 82 (21.10.1889) · page 13

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Journal
Der Israelit
Volume
30 (1889)
Issue
Heft 82 (21.10.1889)
Date
1889-10-21
Page
– (sequence 13)
Language
German
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1409 gäbe so streng gehandhabt, wie cs in keinem andern Orte strenger und gewissenhafter gehandhabt werden kann. Zum Schluffe möchte ich den Herrn Einsender ersuchen, wenn er auf seinen Reisen sich wieder einmal erlaubt, über eine ihm fremde Cultusgemeinde zu schreiben, sich doch vorher genauer über die Verhältnisse derselben zu erkundigen. Bern, 22. September. Der Bundesrath übersendet dem Regierungsrath des Kantons Bern zur Vernehmlassung die von Fürsprech Sahli verfaßte Vorstellung der bernischen israel. Kultusvereine gegen das letzthin erlassene Verbot des Schächtens. Wird der Direction des Innern überwiesen. Oesterr.-Ungar. Monarchie. Wien, 9. October. („Nationale Strömungen.") Unter diesem Titel ist aus der Feder des Professors Ludwig Fleischner eine kleine Schrift erschienen, welche die Verwüstungen schildert, die durch die „unverfälscht" nationale Richtung an unseren Hochschulen angerichtet wurden. An der Hand von Thatsachen legt die Schrift dar, wie durch gewissenlose Agitatoren der Geist eines großen Theiles der akademischen Jugend vergiftet und wie dieses Gift selbst in die Mittelschulen hineingetragen wurde. Das Material, das in der Broschüre zusammengetragen wird, ist geeignet, die Aufmerksamkeit neuerlich auf Bestrebungen eines Theiles der Studentenschaft zu lenken, welche mit den idealen Zielen, die einst die akademische Jugend erfüllten, in häßlicher Weise contrastiren. Wien. An die Adresse der schwarz-gelben Antisemiten, insbesondere an jene von der im „Vaterland" vertretenen Couleur, ist ein in der klerikalen Zeitschrift „Die Gegenwart" veröffentlichter Artikel gerichtet, welcher den Titel führt: „Dringende Bitte an unsere Zeitung „Das Vaterland". Darin wird hervorgehoben, daß die „arge Gehässigkeit gegen andere Confessiouen mit der Moral unserer heiligen Religion absolut nicht vereinbar ist." In der „dringenden Bitte" heißt es unter Anderem: „Diese Zeilen, welchen die Ehre zutheil wird, von den erlauchtesten Persönlichkeiten gelesen zu werden, sollen es weithin verkünden, daß wir nimmermehr mit der gehässigen Haltung derartiger Blätter einverstanden sind. . . Die heutige rohe Kampfesweise unserer antisemitischen Glaubensgenossen ist in jeder Beziehung verwerflich." Der Artikel gipfelt in einer scharfen Verurteilung des Antisemitismus, als inhuman, unkatholisch, illoyal, unpatriotisch und unanständig und führt schließlich aus, daß diese Strömung für unsere verhetzten Glaubensgenossen viel gefährlicher sei als für die Juden." Prag, 30. September. Der Statthalter empfing eine Deputation des Prager Rabbinats. Der Sprecher derselben, Dr. Tauber, empfahl die religiösen Institutionen dem Schutze des Statthalters und schloß mit dem Wunsche, die göttliche Vorsehung möge es fügen, daß unter der Wirksamkeit des Statthalters unter den verschiedenen Confessionen und Bungen dieses herrlichen, gottgesegneten Landes Friede und brüderliche Eintracht herrschen möge. Der Statthalter erwiederte: „Es freut mich, daß auch jSie namens der religiösen Gemeinschaft der Israeliten mich begrüßen und danke Ihnen hiefür. Es ist gewiß, daß jedes religiöse Bestreben von mir gefördert wird, denn auf die Religion stützt sich die Familie, über die Familie baut sich der Staat auf; jede Confession kann daher auf meine Unterstützung rechnen. Was Ihren Wunsch betrifft, daß es mir gelingen möge, Friede und Eintracht mit Hilfe der göttlichen Vorsehung in diesem herrlichen Lande zu erhalten, so kann ich demselben nur vom Herzen zustimmen und werde gewiß dahin wirken, die Durchführung zu ermöglichen. Pefth, 2. October. Unterrichtsminister Graf Csaky richtete unterm 16. September nachfolgenden Erlaß an sämmtliche Schulbehörden: Es wurde die Wahrnehmung gemacht, daß die Schüler israelitischer Confession in den Jahresberichten der Lehranstalten nicht selten als zur „hebräischen" oder „mosaischen" Confession gehörig bezeichnet und daß wahrscheinlich diese Benennungen auch in den Schulzeugnissen verzeichnet erscheinen. Damit diese verschiedenartige, doch immer auf dieselbe Confession bczughabende Bezeichnung nicht zu Mißverständnissen und Verwirrungen Anlaß geben könne, und in Anbetracht dessen, daß der Gesetzartikel 17 des Jahres 1867 die Gleichberechtigung der israelitischen Landesbewohner verfügt, daß im Budgetgesetze der Religionsgemeinschaft der „israelitischen" Glaubensangehörigen die übliche Dotation bewilligt wird, daher die Benennung „israelitische Confession" als von der Legislative angenommen zu betrachten ist, fordere ich Sie hiermit auf, die Verfügung zu treffen, daß in Hen Ihrer Leitung unterstehenden Unterrichtsanstalten bei Bezeichnung der Confession der israelitischen Scbüler ausschließlich nur die Benennung „israelitische Confession" gebraucht werde.

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