Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 30 (1889)
- Issue
- Heft 82 (21.10.1889)
- Date
- 1889-10-21
- Page
- – (sequence 12)
- Language
- German
- Belongs to
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stets im Kreise von Andersdenkenden, von solchen bewegt, die ihn nicht als voll- und ebenbürtig betrachten, sich, wenn auch nur für einige Stunden, im Kreise Solcher aufhält, die alle mit Stolz auf der Stirn tragen, „Iwri onauchi“, wo man keinen Makel darin findet, Abkömmlinng Derer zu sein, die der Welt zuerst die bis auf den heutigen Tag die Grundlage der gesitteten Menschheit bildenden „zehn Grebot“ verkündet haben. Bet diesen häufigen Zusammenkünften wird es nicht ansbleiben, daß unter den einzelnen ein von gleicher Gesinnung und gleichem Streben getragenes Freundschaftsband entsteht, welches dem Einzelnen das Gefühl der Zurücksetzung und der JsolirtheiL weniger wahrnehmbar macht. Der Dorfjude wird seine Verlassenheit weniger empfinden, wird sich schwer dazu entschließen, das körper- und geistesstärkende Landleben mit der verdorbenen Luft der Großstadt zu vertauschen. Weil der Verein dieses soeben gekennzeichnete kulturelle Ziel neben der materiellen Aufbesserung der jüdischen Landbevölkerung erstrebt, dcßhalb muß er auch mit Entschiedenheit den ihm öfters ertheilten Rath von der Hand weisen, sich einem großstädtischen Verein anzuschließen, um womöglich in einem solchen aufzugehen. Denn außer deni jährlichen Rechenschaftsbericht sieht und hört der Landjude nichts von den jüdischen Vereinigungen der Großstadt. Ja, einem aufmerksamen Beobachter der jüdischen Verhältnisse wird es nicht entgehen, daß die meisten jüdischen Organisationen an dem Fehler einer allzugroßen Centralisation leiden. Eher wird aber auch kein gesundes, lebenskräftiges, jüdisches Gemeindeleben sich entwickeln können, bis man sich entschließt von der allzugroßen Centralisation zur Dccentralisation überzugehen. Die Reform muß von unten nach oben ausgehen und nicht darf die Entwickelung dahin führen, daß zuletzt etwa die jüdische Bevölkerung einer beziehungsweise einiger Großstädte tonangebend und bestimmend für das Wohl und Wehe sämmtlicher auf dem Lande wohnenden Glaubensgenossen wird. Man wird nie eine Pyramide aufbauen, wenn mit der Spitze begonnen wird, und Pyramiden ähnlich muß sich auch der Aufban wie einer jeden Gesellschaft, so der jüdischen Bevölkerung gestalten. Auch darf nicht übersehen werden, daß die Gesammtheit der Glaubensgenossen ein lebhaftes Interesse daran haben muß, Vorsorge zu treffen, daß die jüdische Landbevölkerung nicht ausftirbt. Wenn nun auch unser Verein vorzugsweise eine Verbesserung der Lage der Juden auf dem Lande erstrebt, so ist es doch selbstverständlich, daß dadurch die ethische Pflicht der in den Großstädten wohnenden Glaubensgenossen sich um nichts vermindert, stützend und helfend unserer Vereinigung beizutreten. Krankt nur ein Glied am jüdischen Volksleben, so wird — das haben uns die Vorgänge unserer Zeit leider zur Genüge bewiesen — die gesammte jüdische Bevölkerung mit dafür verantwortlich gemacht. Mit dieser uns von unseren Feinden auferlegten Solidarität müssen daher auch die Juden in den Städten rechnen. Wohl haben wir im verflossenen Geschäftsjahre einen erfreulichen Zuwachs an Mitgliedern zu verzeichnen, ganz besonders verdient hier lobend erwähnt zu werden das schöne Beispiel der Gemeinde Mayen, aber es kann und muß eine noch viel allgemeinere Betheiligung der Juden unserer Provinz erreicht werden. Dieser Hoffnung können wir um so zuversichlicher Ausdruck verleihen, als die neuen Statuten jede lokale Schranke abgestreift haben und den auswärtigen Mitgliedern in jeder Hinsicht die gleiche Berechtigung zugestehen wie denen von Remagen und Umgegend. Schweiz. Zürich. Ein angeblich in Zürich durchreisender Herr, hatte die Freundlichkeit, in Ihrem geschätzten Blatte, die hiesigen Cultusverhältnisse in etwas unsanfter Weise anzugreifen, was mich veranlaßt zur Richtigstellung des Sachverhaltes eine Antwort zu geben. Der Herr Einsender findet es zwar correkt, daß eine Gemeinde ihre Mitglieder dazu anhält, nur da ihr koscheres Fleisch zu beziehen, wo der von der Gemeinde angeftellte und unter Aufsicht stehende Schochet amtirt, bezeichnet es aber als ein Kuriosum, daß man nicht auch diejenigen Mitglieder, welche keinen Werth auf koscheres Fleisch legen, zwingt, entweder koscheres Fletsch zu essen oder aus der Gemeinde auszutreten. Ist etwa in der Gemeinde des Herrn Einsenders etwas derartiges durchführbar? ich glaube kaum; selbst in der kleinsten Landgemeinde nicht, geschweige denn in größer« Städten. Sodann klagt dieser durch Zürich reisende Herr einen Theil der Vorstandsmitglieder an, weil sie zu der oben bezeichneten Art von Mitgliedern gehören, und kommt zu dem tendenziösen Schluffe, daß man in Zürich keinen Bissen Fleisch essen dürfe. Diese Behauptung ist eine falsche und leichtfertig ausgesprochene. In Zürich wird der vorgeschriebene Ritus sowohl beim Schlachten, als auch bei der Fleischaus-