Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 30 (1889)
- Issue
- Heft 80-81 (8.10.1889)
- Date
- 1889-10-08
- Page
- – (sequence 20)
- Language
- German
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1392 gierung entgegen. Nun vollzog sich die feierliche Weihe im Innern der neuen Synagoge. Rabbiner Dr. Löb und Oberravbiner Dr. Feilchenfeld hielten die Festpredigten. Dann wurde, nach den üblichen Gebeten, von Herrn Hermann Brann eine Hymne zum Vortrag gebracht. Im Rohneschen Hotel fand im Anschluß an die kirchliche Feier ein Festmahl statt, an welchen sich etwa 120 Personen betheiligten. Regimentskommandeur Oberst Jakob toastete auf den Kaiser, Fabrikbesitzer Brann auf die Gäste, Landrath Steinmann auf den Vorstand der jüdischen Gemeinde, Rabbiner Dr. Löb auf die Väter der Stadt. In langer Reihe folgten dann die Toaste einander. Oesterr.-Ungar. Monarchie. Wien, 24. September. Die bereits gemeldete Auflösung des Deutschnationalen Vereins hat hier großes Aufsehen erregt und einen tiefen Eindruck hervorgebracht. Die behördliche Verfügung läßt keinen Zweifel darüber aufkommen, daß die Absicht besteht, eine gewisse Strömung, die nachgerade einen bedenklichen Umfang angenommen, nach Kräften einzudämmen, es sind noch nicht ganz zwei Monate verflossen, seit der „Schulverein für Deutsche" aufgelöst wurde. Es war dies eine Schöpfung des bekannten ehemaligen Abgeordneten Georg Schönerer, und man wird sich wohl erinnern, daß dieselbe ein Konkurrenzunternehmen gegen den segensreich wirkenden „Deutschen Schulverein" war nnd den Zweck verfolgte, den Antisemitismus schon in die Volksschule zu verpflanzen. Der Hauptsache nach den gleichen Tendenzen diente der Deutschnationale Verein. Der Name „Deutschnational" barg in Wahrheit ausschließlich antisemitische Strebungen. „Deutschnational" war der Verein nur insofern, als er nach der Manier Schönerers Alles herabsetzte, was österreichisch war; deutsch im guten und schönen Sinne jedoch war seine Haltung keineswegs, und man darf kühn behaupten, daß er den Deutschen in Oesterreich nicht nur nicht mehr, sondern nicht einmal soviel diente, wie andere deutsche Vereine ohne antisemitische Tendenzen. In diesem Betracht also kann die Maßregelung keineswegs auffallen, und es muß gesagt werden, daß sich auch eine andere Regierung als die jetzige ein Treiben auf die Dauer nicht stillschweigend gefallen lassen konnte, wie es dem sogenannten deutschnationalen Verein hier beliebt hatte. Die Begründung der Auflösungsmaßregel bietet eine Blumenlese von Handlungen, von denen jede einzelne für sich nach den in Oesterreich geltenden Gesetzen ein behördliches Einschreiten gegen den Verein gerechtfertigt hätte. Es wird in der Begründung beispielsweise auf die Wehrgesetzdebatte des Parlaments vom vorigen Frühjahr hingewiesen. Der antisemitische Abgeordnete Türk hatte damals eine Aenßerung gethan, welche sämmtliche Parteiführer des österreichischen Abgeordnetenhauses jveranlaßte, der Reihe nach das Wort zu ergreifen und jdie Aeußerung des Abgeordneten Türk als landesverrätherisch zurückzuweisen. Selbst der Abgeordnete Fiegl, Mitglied des Deutschnationalen Vereins, Antisemit und Parteigenosse des Abgeordneten Türk, lehnte sich gegen die Aeußerung des Letzteren in der Parlamentssitzung auf, und hierfür wurde Fiegl zum Austritt aus dem Deutschnationalen Verein aufgefordert und aus dem Mitgliederverzeichniß desselben gestrichen. Hierdurch, so sagt das Auflösungsdekret, habe der Verein sich offen auf einen der Monarchie feindseligen, unpatriotischen und staatsgefährlichen Standpunkt gestellt. Ebenso habe der Verein der Verbreitung des Antisemitismus den regsten Vorschub geleistet, die Bevölkerung durch Verhetzung und Verschärfung der nationalen und konfessionellen Gegensätze aufgereizt, somit ein Vorgehen beobachtet, welches in letzter Linie auf die Störung der öffentlichen Ruhe und Ordnung abzielte. Ferner habe der Verein an den Antisemitentag in Bochum ein Begrüßungsschreiben gerichtet, dadurch seine Wirksamkeit auf ein außerhalb Oesterreichs befindliches Gebiet ausgedehnt und feinen statutenmäßigen Wirkungskreis überschritten. Man wird sonach die Maßregel, auch wenn man, wie wir, grundsätzlich das Vereinsrecht hochhält, wohl nicht tadeln können. Aber es ist zu bemerken, daß die Behörden mindestens bis zu einem gewissen Grade es sich selber zuzuschreiben haben, daß der Deutschnationale Verein sich so vieler Uebergriffe schuldig machen konnte, wie man ihm diese jetzt nachweist. Konnten doch die Antisemiten eine Zeit lang behaupten, daß die Regierung selber die Kultivirung der antisemitischen Hetze nicht ungern sehe oder doch stillschweigend zudulden geneigt sei. Es war dies nicht richtig, aber die Langmuth, welche die Behörden gegenüber dem gefährlichen Treiben übten, schien jenen Ausstreuungen eine gewisse Wahrscheinlichkeit zu verleihen. Nun freilich hat der Deuschnationale Verein zu seinem Schaden an sich selber erfahren, daß er das Opfer einer gröblichen Selbsttäuschung geworden. Pefth. In der Kanzlei eines hiesigen Advokaten wurde heute eine höchst eigentümliche Versammlung abgehalten. Zu derselben hatten sich mehr als hundert zumeist schon bejahrte Personen