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Der Israelit · 1889-09-30 · Heft 78-79 (30.9.1889) · page 18

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Journal
Der Israelit
Volume
30 (1889)
Issue
Heft 78-79 (30.9.1889)
Date
1889-09-30
Page
– (sequence 18)
Language
German
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1378 wurde, und daß man sich zu verschiedenen Zetten damit beschäftigt hat. Güdemann ist der Meinung oder neigt sich ihr zu, daß das Buch als Verfasser den der ersten Manuscript-Schrift habe, nämlich Jsac aus Corbeil, der 1280 gestorben ist. Redner stimmt dem nicht bei und will später seine Gründe auseinandersetzeu. Auf den eigentümlichen Gebrauch von am» und »non rra — jenes aus arabischen Einfluß hinweisend und auch in einzelnen Responsen spanisch-arabischer Juden vorkommend — habe Güdemann schon aufmerksam gemacht, aber keine Konsequenzen daran geknüpft; jedoch gerade dieses Variiren der Bezeichnungen weise darauf hin, daß die Satzungen nicht einer Zeit angehören. Bei der Verlesung des Inhaltes geht der Redner kritisch auf Einzelnes ein. <^o hält er in A II den Satz: „wie man Vorbeter anstelle, um im Namen des Volkes zu beten, so müsse man auch für Schüler, O'WND, nach biblischem Ausdruck D’-ra, sorgen, die im Namen des Volkes das Thorastudium üben", für eingeschoben. Eine ähnliche Interpolation finde sich in A III: „wie jeder Mensch eines seiner Güter dem Himmel weihe, ebenso soll er einen seiner Söhne zum Schüler der Thora weihen." Sehr wichtig sei A VI . „Die Lehrer sollen nicht mehr als IO Kinder unterrichten, obwohl der Talmud als Schülerzahl für einen Lehrer 25 festgesetzt habe. Dies gelte nur für Palästina, dessen Klima die geistige Entwicklung begünstigt habe, und für M Zeit der politischen Selbstständigkeit des jüdischen Volkes; „denn der freie Geist ist erhaben, stark, klar und licht und nimmt leichter Erkenntniß und Wissenschaft auf, als der unterdrückte. Dieser sei unausgesetzt von schweren Lasten in Anspruch genommen, noch dazu ängstigt man ihn und jagt ihm Furcht ein, und der Groll darüber unterdrückt die geistige Entwicklung." Sehr wichtig für die geschichtliche Bestimmung sei VII: Die Lehrer sollen die Knaben nicht auswendig, sondern aus dem Buche unterrichten und von da aus genau die Uebersetzung in die Landessprache geben. (Die Verstümmelung des Texres hat schon Güdemann bemerkt.) Es wird hingewiesen auf Onkelos' und Saadja's Uebersetzungen und auf die Anordnung der Weisen, daß man den Wochenabschnitt zweimal im Urtexte und einmal im Targum lesen solle. Derselbe Gebrauch Herrsche auch in Frankreich. Nach VIII soll auch das Targum in die Landessprache übersetzt werden, weil es nothwendig sei, als sprachliche Einleitung in das Studium des Talmuds. Es folgen dann Bestimmungen über tägliche, monatliche, halbjährige Repetitionen des Pensums. XII gebietet, daß die Lehrer keinen andern Beruf, auch nicht Schreibergeschäfte betreiben sollen; sie könnten sonst ihre Lehrpflichten vernachlässigen und mit ihrem Pensum im Rückstand bleiben. Im 2. Haupttheile der Schrift, B, befinden sich öfters Widersprüche mit A im Gebrauch der Ausdrücke rvi-iON n'2 u «mo. Inhaltlich sind hervorzuheben die Ausführungen über die Anstellung von Rektoren und Correpetitoren. B IV stimmt überein mit B VII; ist aber offenbar der ursprünglichere Text. In VII hat Güdemann etgenthümlich übersetzt: „Da die Schulhäupter keine freie Männer sind (o'iv ’nto) sso sollen sie keine so große Schülerzahl aufnehmen. sondernj, wenn sie 40 Schüler haben, so sollen sie 4 Correpetitoren anstellen." Es liegt hier eine Textcorruption vor; das dhp »rba hat offenbar mary »tya gelautet. „Die Schulhäupter sollen 10 Kinder haben; wenn aber u. s. w." Auch in V finden sich Textcorruptionen, die Licht verbreiten auch über jdie Abfassungszeit. In VIII wird gefordert, daß auch die Gemeindeältesten sich an Sabbat mit dem Wort Gottes 'beschäftigen sollen. Der 3. Theil, 0, ist viel kürzer, als die beiden andern. Er handelt darüber, wie man den Knaben und Lehrern ihre Aufgabe bestimmen soll. Der Unterricht soll im 5. Lebensjahre beginnen und im Nissan. 1 Monat soll auf das Erlernen der Buchstaben, 1 Monat auf das der Vokalisatton und eben so lange Zeit auf das Syllabiren verwendet werden. Dann soll man mit dem 3. Buch Moses beginnen. („Der Reine soll sich mit dem Reinen beschäftigen".) Nebenher sollen auch die Wochenabschuitte gelesen werden. (Im Texte muß es offenbar statt >np' heißen.) Später soll dieUebersetzuug hinzukommen, im 2. Unterrichtsjahr auch das Targum, im 8. und 9. Lebensjahre: Propheten und Hagiographen, im 10.—13. Mischna und im Talmud: Traktat Berachoth und die kleinen Traktate von Moäd. Mit dem 13. Jahre beginnt die Uebung der religiösen Vorschriften; dann tritt (im Text muß es statt i"» wohlheißen) — für die dem Studium geweihten die Pflicht der Absonderung ein, sie treten dann in das Haus der Sterns ein, um dort innerhalb 7 Jahren die großen Traktate zu lernen. Auch für das Studium der Talmudisten ist ein besonderer Lehrplan gegeben. Die schon erwähnte Ansicht nun über die Zeit der Abfassung des Werkes ist unhaltbar; Jsak von Corbeil kann nicht der Verfasser sein. Der Schreiber des Manuscripts sagt zwar: „ich habe dieses Buch der Gebote und anderes in seinem Namen geschrieben und das Buch der Satzungen des Unterrichts und das Buch D'»n py. Letzteres ist aber

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