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Der Israelit · 1889-09-24 · Heft 76-77 (24.9.1889) · page 18

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Journal
Der Israelit
Volume
30 (1889)
Issue
Heft 76-77 (24.9.1889)
Date
1889-09-24
Page
– (sequence 18)
Language
German
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1350 es würde gegen olle physiologischen Grundsätze sein, diese Tödtungsart unter dem Vorwände, daß sie einen Akt der Grausamkeit darstelle, zu verbieten." Allerdings bietet ein geschachtetes Thier unmittelbar nach dem Halsschnitte einen Anblick, der auch weniger empfindliche Personen auf die Vermuthung bringen könnte, daß es die heftigsten Schmerzen uussteht; diese Vermuthung ist aber eine irrige. Die heftigsten Bewegungen werden dadurch veranlaßt, daß die Verbindung zwischen Rückenmark und Gehirn noch sortbesteht bezw. letzteres unverletzt blieb. Trotzdem hat das Thier, weil das Blut sofort aus dem Gehirn Herausgetrieben wird, keinerlei schmerzhafte Empfindung, während bei dem sog. Nicken, bei welcher Tödtungs-Methode zwar das Rückenmark abgeschnitten, nicht aber das Blut ans dem Gehirn entleert wird, zwar sofortige Lähmung der Muskeln, nicht aber Empfindungslosigkeit eintritt, weßhalb letztere Tödtungsart als die grausamste betrachtet werden muß, die es überhaupt gibt. Trotzdem wurde sie auf dem 3. Thierschutz- Congreß zu Wien als die einzige richtige empfohlen, ein Beweis, daß die Herren damals nur nach dem Scheine geurtheilt haben. Es wird sicher niemand behaupten wollen, daß ein enthauptetes Huhn noch Schmerzen fühlt, trotzdem es noch mehrere Schritte weit laufen oder fliegen kann. Nicht verboten, sondern im Ge gentheil noch mehr ausgebreitet sollte die Methode des Halsschnittes werden In Süddeutschland werden schon lauge, auch von den christlichen Metzgern, dieRinder vielfach g eschächtet, in der ganz richtigen Voraussetzung, daß sich das Fl eisch desto besser hält, je reiner das Thier ausblutete." Es folgen dann einige Winke über Verbesserung der Methoden behufs Niederlegen der Thiere. Der Verfasser spricht sein Einverständniß mit den bereits bewährten Methoden aus, wendet sich jedoch gegen die Anwendung von Winden. Dieser Umstand führt zu einer Berührung der ministeriellen Verordnung, welche in Preußen vor einiger Zeit erfolgte, aus deren Kritik wir folgenden Satz hervorheben: „Auch der § 5 dieser Verordnung, welcher besagt , „daß die Schächtung nur durch erprobte Schächter ausgeführt werden soll", ist mindestens höchst überflüssig; denn schon aus rituellen Gründen sehen die jüdischen Gemeinden streng darauf, daß kein ungeübter Schächter zugelassen wird, woran sich manche Schlachthof-Verwaltung bezüglich der Einstellung der die Fleischbeschau ausübenden Thierärzte ein Exempel nehmen könnte." Daß den Th.-Sch.-Vereinen noch Gelegenheit geboten ist gegen Grausamkeiten beim Schlachten der Thiere einzuschreiten, ohne sich auf Bekämpfung des Schächtens werfen zu müssen, geht aus folgendem Passus hervor: „Eine TödtungS-Methode, die mit dem Schächten einige Ähnlichkeit hat, aber als ganz ungeheuerliche Grausamkeit unbedingt verworfen werden sollte, sahen wir vor einigen Jahren — ob jetzt eine Aenderung eingetreten ist, wissen wir freilich nicht — im Schlachthofe zu Braunschweig. Dort werden die Bullen mittels einer Minden-Vorrichtung ähnlich wie in Leipzig und Berlin niedergelegt, der Kopf ebenso wie beim Schächten niedergedrückt, und wenn diese Vorbereitungen getroffen sind, stößt der Schlachter das, meist viel zu kurze Messer neben dem „Gurgeiknopf" in den Hals des Thieres und reißt denselben von der Gurgel nach den Ohren zu, erst an der einen, dann an der anderen Seite auf. Was also beim Schächten mir einem einzigen Schnitte mittels eines geeigneten haarscharfen Messers bewirkt wird, sucht man hier mit 3 oder mehr Schnitten mit gewöhnlichen Schlachtmessern zu erreichen. Mögen es unsere Braunschweiger Leser übel nehmen oder nicht, human kann man dieses Verfahren nicht nennen, und es wäre recht dringend zu wünschen, daß dasselbe, falls es nicht schon abgestellt ist, verboten würde." Die in Bunzlau erscheinende Zeitung: „L a n d w i r t h sch a st l i ch e Th i e r 3 n cht", fordert ans Grund dieser Mittheilung den Landwirthschastlichen Eentralverein für das Herzogthum Braunschweig auf gegen diese unmenschliche Schlachtmethode an zuständiger Stelle Beschwerde zu erheben. Ueber die Methoden, welche von den Thierschutz-Vereincn gewöhnlich an Stelle des Schächtens in Vorschlag gebracht werden, schreibt das genannte Fachblatt: „Wenden wir uns mm zu der Tödtung des Großviehes nach vorheriger Betäubung, so finden wir, daß gerade die am meisten gelobten Tödtungs- Apparate, Schußmaske und Bruneau'sche Schlachtmaske die denkbar unpraktischsten und umständlich zu handhabenden Instrumente sind. Welche Umstände es macht, einem bösartigen Bullen die Blende abzunehmen und dafür die Schuß- oder Schlagmaske anzuschnallen, weiß wohl der größte Theil unserer Leser aus Erfahrung. Ist dieses Anschnallen regelrecht geschehen, so fällt ja allerdings das Rind aus den ersten Schlag, aber welche Schinderei, welche Grausamkeit stellt es dar, wenn die Schlachtmaske zu tief aufgesetzt wurde! Statt der Schädeldecke wird nur das Nasenbein zertrümmert, und

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