Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 30 (1889)
- Issue
- Heft 74 (16.9.1889)
- Date
- 1889-09-16
- Page
- – (sequence 5)
- Language
- German
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1299 solche leugnet, ob er als Orthodoxer die Verbindlichkeit zur Erfüllung des Gesetzes anerkennt oder als Reformer solche leugnet, das ist durchaus gleichgiltig und zwar gleichgiltig für die Betätigung der von der Religion erheischten Pflicht. Das ist hier von authentischer Seite des Ordens als dessen höchster Vorzug in klaren, dürren Worten ausgesprochen und damit das Ordensprinzip vollkommen als rmj und no-np’SN gekennzeichnet worden, als Leugnung der Verpflichtung des jüdischen Religionsgesetzes, als Fälschung der jüdischen Wahrheit, als Trübung des jüdischen Pflichtbewußseins. Der Jude, welcher dem Orden B'ne- B'rith angehört, dessen Ausbreitung fördert und dessenBestreben unterstützt, fördert und unterstützt demnach nn'D nnip’B»! und bekennt sich als Ordensbruder du rchdieAnerkennungdesOrdensprin zips zu NOrnp'sm rom Das haben wir behauptet, und das hat der Bruder Ellinger Namens des Ordens vollinhaltlich bestätigt. Wenn er den Gegensatz der Lüge der Reform zu der Wahrheit der Orthodoxie als den Gegensatz zwischen Beth - Hillel und Beth - Schamai dastellen und somit rechtfertigen will, so bekundet er die krasseste Unwissenheit in jüdisch-religiösen Angelegenheiten. Es ist eine Lüge, so ungeheuerlich wie eine solche jemals ersonnen werden kann, daß die Schule Hillels zu der Schule Schamai in einem diametralen Gegensätze sich befunden. Wie Hillel und Schamai gleichzeitig einem und demselben Collegium Vorständen und sich im Prinzipe vollkommen im Einklang befanden, bestand auch niemals ein prinzipieller Gegensatz zwischenBeth-Hillel undBeth- Schamai. Uns ist wohl bekannt, daß Grätz in seiner Geschichte von einem derartigen Gegensatz faselt. Grätz's Phantastereien sind aber von Samson Raphael Hirsch bereits vor dreiunddreißig Jahren als Jrrthum und Unwahrheit auf Grund der authentischen Quellen in überzeugendster Weise so vernichtend blosgelcgt worden, daß bis zur Stunde noch kein Versuch gewagt werden konnte, Grätz's Darstellung auch nur in einem Punkte zu rechtfertigen. Durch des Ordensbruders Ellinger klägliche Vertheidigungsschrift ist es bis zur Evidenz nachgewiesen, was wir in Nr. 44, S. 45 dieser Zeitschrift ausgesprochen: „Wem es heiliger Ernst mit diesem „Bunde" „ist, den Gott mit Israel geschlossen, wer sich in „Wahrheit zum Judenthum bekennt, d. h. wer seine „und seiner Kinder und Enkel Verpflichtung „anerkennt, irrmn nm nx „rwnpn zu hüten, gewissenhaft zu üben, getreulich „aufrecht zu erhalten alle Worte« unserer heiligen „Lehre, des Gesetzes Gottes, das,Er uns zur „Erfüllung ertheilt hat,. da er uns zu dem „b'jtd und dem wnp »u in Mitten der Menschheit berufen — der kann unmöglich einem von „Juden errichteten Bunde augehören, der kann un- „möglich in einem solchen beharren, falls er aus „Jrrthum und Unkenntniß des Wesens und Zieles „sich demselben angeschlossen hat,, welches ein ande- „res als das reine jüdische Ideal, d. i. die Ver- „wirklichung der jüdischen von Gott gebotenen Pflicht, „zu seinem Ideale sich erwählt, welches das Judentum mißachtet, Übertritt und verhöhnt." Und darum ergeht an alle „orthodoxen", „gesetzestreuen" Ordensbrüder die Mahnung-, rNin myn "pno, sagt Euch von den U. O. B. B. los!! Zeitungsnachrichten und Correspondenzen. Deutschland. Breslau, 8. Söpt. Am 21. Februar dieses Jahres war der Student der Philosophie und Rabbinatsamtskandidat Max Bernstein von der hiesigen Strafkammer, weil er einen 8jährigen Knaben aus einer öffentlichen Bedürfnißanstalt nach seiner Wohnung gelockt und ihn dort mit einem spitzen Federmesser in einen geheimen Theil des Körpers gestochen hatte, so daß einige Blutstropfen auf ein untergehaltenes Löschpapicr flössen, wegen Körperverletzung zu drei Monaten Gefängniß verurthcilt worden. Von einer Anklage wegen Verbrechens gegen die Sittlichkeit war damals Abstand genommen worden. Inzwischen hat sich. herausgestellt, daß der Student Bernstein eine ganze Reihe von Knaben verschiedenen Alters und verschiedener Confession — darunter waren auch fünf Knaben jüdischer Eltern — auf sein Zimmer gelockt und dort in gleicher oder in ähnlicher Weise behandelt hat, worauf die Staatsanwaltschaft die Klage wegen Verbrechens gegen die Sittlichkeit gegen Bernstein erhob. Die Verhandlung fand am Samstag, 7. September, vor der hiesigen Strafkammer unter Ausschluß der Oeffentlichkeit statt. Die Knabeä, deren Angehörige, sowie der hiesige Rabbiner Dr. Rosenthal warena ls Zeugen geladen. Als Sachverständiger zur Begutachtung der Zurechnungsfähigkeit des Angeklagten war der Gerichtsphysikus Professor Dr. Lesser anwesend. Die Verhandlung