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Der Israelit · 1889-09-12 · Heft 73 (12.9.1889) · page 2

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Journal
Der Israelit
Volume
30 (1889)
Issue
Heft 73 (12.9.1889)
Date
1889-09-12
Page
– (sequence 2)
Language
German
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geboten, Mtldthätigkeit zu üben. (Gittin 7 d.5) DaS Gesetz der Mtldthätigkeit, wenn es im weitesten Sinne beobachtet sein will, verlangt bis zu dem fünften Theil des Einkommens.(bei erstmaliger Besitznahme sogar des Vermögens) zur Erhaltung der Armen beizusteuern. (Ketuboth 50 d.6) In diesem Sinne, und nur in diesem Sinne, wo es sich um das Existenz- und Erhaltungsrecht Aller handelt, ist der Socialismus nicht nur zulässig, sondern auch ein strenges Gebot. Er hat die Aufgabe, die Gegensätze in der Gesellschaft soweit es sich mit dem Besitz- und Eigenthumsrecht verträgt, nach Mög- .ltchkett auszugleichen, was die Menschheit dem idealen Ziele, der vollkommenen Gleichheit näherbringt (Baba Bathra 10 a.7) und die moralische und materielle Wohlfahrt des Staates hebt. (Spr. Salomo's, Cap. 14, V. 34 8) Der Socialismus in einem anderen Sinne, der den gleichen Besitzantheil für Alle fordert, dessen lüsternes Auge nach den Gütern der Reichen schielt, ist einfach mit dem Vernunftrecht nicht zu vereinbaren, denn er verstößt gegen die heiligsten Gebote desselben, gegen das Gebot: Du sollst nicht stehlen (Expodus, Cap. 20, V. 15), gegen das Gebot: Du sollst nicht rauben (Leviticus, Cap. 19, V. 13), gegen die Rechtsbegriffe zwischen Mein und Dein, gegen die Gesetze der Gerechtigkeit und endlich gegen den Ausspruch: Verflucht sei der, der die Grenzen des Nächsten verrückt. (Deutronom. Cap. 27, V. 17.) Das Vernunftrecht verlangt die Armen zu erhalten, nicht aber sie Alle gleich reich zu machen. (Ketuboth 67 b.9) * * * Die socialistische Frage, welche heutzutage alle Gemüther beherrscht, beschäftigte schon vor Jahrtausenden die hervorragendsten Denker und Staatsökonome. Schon Plato in seiner „Republik" entrollt uns ein erhebendes Bild von einem Staats- Wesen, worin die Bürger in drei feste Stände zerfallen, in den Lehr-, Wehr- und Nährstand: wo alle nur dem Staate dienen, die Individualität des Einzelnen soviel als möglich in den Hintergrund r-wy» npnan p wienon »jy toon no nox (* .(a*y 't pw) nps .(a*y 'J rofo) boto “inv ran» nnon (6 .(N"y'»tnfia n:d) ns nnipov npnx nbnj (7 .(Tb ,T» 'hwa) ’U oonn npnst (8 niND nns w rty rmso nhN : mono h (9 .(a"y *"d roro) rwyh vby gedrängt wird, wo Alles Allen angehört und der Staat alle seine Güter nach Bedürfniß der Einzelnen vertheilt. Die wahrhafte Vereinigung der menschlichen Gesellschaft soll unter dem Gesetze der Vernunft stattfinden, worin Tugend und Glückseligkeit in der vollkommensten Harmonie herrschen. Ohne Zweifel wäre ein solcher Staat von jedem Menschenfreunde wünschenswerth, welcher mit Recht gleichsam ein Gottesftaat genannt werden könnte. Aber das Unglück ist, daß die Ideen, welche in der „Republik" herrschen, leider nicht realisirbar sind. Sie sind rein philosophisch conftruirt und zuweilen als ganz abftracte Ideale hingestellte Socialreformen, an deren Ausführbarkeit selbst die edelsten und hochherzigsten Herrscher nicht glauben. Schon Marc. Aurel, einer der edelsten und gerechtesten Staatslenker aller Zeiten, sagt: „Hoffe nicht auf einen platonischen Staat, sondern sei froh und zufrieden, wenn es auch nur ein klein wenig vorwärts geht, und halte auch einen solchen kleinen Fortschritt nicht für unbedeutend. Denn wer kann die Grundsätze der Menschen ändern? Ohne eine Aenderung der Grundsätze aber, was ist Anderes zu erwarten, als ein Knechtsdienft unter Seufzen, ein erheuchelter Gehorsam?" (Selbstbetracht. Buch 9, Cap. 20.) Plato's „Republik" ist nach dem Gesagten nichts anderes als ein Jdealstaat. Wie jedes Ideal aber, wenn es auch nicht erreicht werden kann, dennoch erstrebt werden soll, so ist auch der Gesetzgeber verpflichtet, in seinen Gesetzen das Heil und die Glückseligkeit aller Staatsangehörigen als Endziel im Auge zu haben, auch wenn dies zu erreichen unmöglich wäre. Was hier von Plato's „Republik" gilt, das gilt auch vom Socialismus. Die vollkommene Gleichstellung aller Menschen als Prinzip, als Idee aufgefaßt, hat ihre vollkommene Berechtigung. Kein billigdcnkender Mensch kann sich der Wahrheit verschließen, daß die Natur für alle Geschöpfe ihre Gaben spendet, und daß sie dabei nicht erst nach Art und Gattung, nach Stand und Fähigkeit frägt. Und was die Menschen im Besondern betrifft, so verfährt sie mit allen in gleicher Weise; alle sind gleich in der Geburt, alle gleich im Tode, alle gleich dem Geschicke unterworfen. Das Letztere rollt wie ein Rad durch die Welt (Sabbat 151 b), es bevorzugt keinen Stand, es achtet kein Ansehen trotz aller Scheidewände, welche die Menschen unter einander aufgerichtet haben. Mit welchem Rechte beansprucht der Eine in Ueberfluß zu leben, während der Andere darben muß? Mit welchem Rechte behält der Eine, was

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