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Der Israelit · 1889-09-09 · Heft 72 (9.9.1889) · page 10

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Journal
Der Israelit
Volume
30 (1889)
Issue
Heft 72 (9.9.1889)
Date
1889-09-09
Page
– (sequence 10)
Language
German
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1264 anders für das Judenthum gethan habe, als Andere mit Bann belegt? Ist denn nicht das orthodoxe Judenthum eben das wahre Judenthum, das Judenthum der Vorfahren des Br. Ellinger, das Judenthum, für welches unsere Heimgegangenen Geschlechter gelebt, geduldet und gestorben sind, das Judenthum, welches alles Große und Herrliche geschaffen hat, auf welches die Juden stolz sind? Das Judenthum der Reform ist eben kein Judenthum. Es ist eine Anmaßung, wenn die Reform sich als jüdische Religion ausgibt. Der „Unabhängige Orden B'ne-B'rith" hat in feiner „Constitution" die folgenden Bestimmungen: §. 1 „Diese Constitution soll das Grundgesetz des Ordens fein, und jeder Candidat soll bei seiner Einführung sich verbinden, dieselbe zu befolgen." §. 2. „Jede Loge ist verpflichtet, alle Gesetze, Verordnungen und Beschlüsse der Conftitutions-Groß- Loge zu beachten und in Ausführung zu bringen, wie auch die Entscheidung des Distrikts- Gerichts und die endgültigen Entscheidungen des Appellations-Gerichts des Ordens in allen Fragen, welche ihm gesetzlich unterbreitet werden, anzuerkennen." §. 3. „Sollte eine Loge es verweigern, diesen Gesetzen, Verordnungen, Beschlüsien und Entscheidungen Folge zu leisten, so soll das General Comitö der betreffenden Diftrikts-Groß-Loge den Freibrief besagter Loge suspendiren, und wenn die Loge auf ihre Weigerung besteht, soll die Distrikts-Groß-Loge bei ihrer nächsten Versammlung den Freibrief für aufgehoben erklären." § 4. „Sollte eine Districts-Groß-Loge sich weigern, die Vorschriften, Gesetze und Beschlüsse der Constitutions-Groß-Loge und die Bestimmungen des vorgehenden Paragraphen zu beachten und in Ausführung zu bringen, sowie die Entscheidungen des Appellations-Gerichts als endgiltig anzuerkennen, so soll das Executiv-Comite den Freibrief dieser District s-Groß-Lo g e suspendiren , alle andere Districts-Groß-Logen davon in Kenntniß setzen, damit jede Verbindung mit derselben abgebrochen und ihre Dokumente und Kartennicht anerkannt werden." Wir sehen hieraus, mit welcher Rigorosität und Energie der U. O. B. B. für die Reinheit seines Prinzips, die Einheitlichkeit seiner Ordens-Gebahrung und die Anerkennung seiner Autoritäten besorgt ist, wie er die einzelnen Ordensbrüder, die einzelnen Logen, die Distrikts-Groß-Logcn in den Bann legt, und wenn diese Maßregel keinen Erfolg, vollständig ausschließt. Wir erkennen die Berechtigung zu einer solchen straffen und energischen Handhabung der Dsiciplin vollständig an. Der U. O. B. B. hat vollkommen das Recht seinen Mitgliedern einzuschärfen, daß sie unverbrüchlichen Gehorsam den Ordenssatzungen zu leisten haben, er ist durchaus berechtigt, die Logen und Districts-Groß-Logen in gleicher Weise zu maßregeln und jede Auflehnung gegen die Majestät der Ordens-Constitution mit Bann und Ausstoßung zu ahnden. Er ist dieses seiner Existenz schuldig. Nun wohl, wenn eine so nichts bedeutende Institution also verfährt, dann sollte das hehre jüdische Religionswesen nicht mindestens die gleiche Pflicht und das gleiche Recht besitzen, da sollte es nicht aussprechen dürfen, daß das Judenthum nur die eine von ihm gelehrte Wahrheit, als die Wahrheit des Judenthums anerkenne, daß es jede prinzipielle Weigerung zur Erfüllung seiner Gesetze und Verordnungen und der Entscheidungen seiner Gesetzesautoritäten für einen Abfall vom Judenthum erkläre, — da wagt man es, uns zu verketzern, die von uns vertretene Sache des orthodoxen Judenthums zu verlästern. — Die Kühnheit, oder die Dummheit ist doch zu groß. (Schluß folgt.) Zeitungsnachrichten und Correspondenzen. Oesterr. - Ungar. Monarchie. Pefth. Aus Urmia, einer Stadt in Norden Persiens, sind zwei jüdische Unterthanen des Königs der Könige bis nach Budapest gewandert, um ihre Beschwerden gegen die grausamen Unterdrückungen und Ausbeutungen, welchen ihre Glaubensgenossen von Seiten der persischen Beamten ausgesetzt sind, an Nassr ed-din's Barmherzigkeit und Gerechtigkeitsgefühl zu appelliren. Die Juden in Persien, welche von der Residenz entfernt wohnen, werden von den Beamten förmlich geplündert und wenn sie Klagen führen zu Tode gepcischt. Schon anläßlich des Aufenthaltes des Schah in London erschien bei Nassr ed-din, unter Führung des Lord Lyonel Rothschild eine Juden-Deputation. um seinen Schutz für die in Persien wohnhaften Juden zu erbitten. Der persische Herrscher zeigte sich über die Bitte sehr erstaunt und bemerkte, daß in seinem Reiche die Juden nach wie vor dieselben Rechte genkeßen, wie die anderen Einwohner. Der Premierminister, an welchen der Schah bei dieser Erklärung einige fragende Blicke richtete, bekräftigte dann wiederholt die

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