Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 30 (1889)
- Issue
- Heft 70 (2.9.1889)
- Date
- 1889-09-02
- Page
- – (sequence 4)
- Language
- German
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1214 mögen, die von mir zur allgemeinen Kenntniß gebrachten Wahrheit über den U. O. B. B. hat ihn der von Recht und Sitte gebotenen Rücksicht gegen mich vergessen lassen. Unanständige Kritik, Gehässigkeit, Intoleranz, verblendeter Glaubenseifer bäuchten ihm noch lange nicht genug, um die Wirkung unserer Artikel abzuschwächen. „Elastisches Gewissen" — und er fügt mit Vorbedacht hinzu, daß dieses auch noch nicht das mir eigentlich gebührende Prädikat sei, „um mich keines stärkeren Ausdrucks zu bedienen", heißt es in seinem Schreiben — das muß doch ziehen! Ein elastisches Gewissen verträgt jede Spitzbüberei, ein elastisches Gewissen hat der Räuber, der den Wehrlosen zu Boden schlägt, ein elastisches Gewissen hat der Scheinheilige, der vor der Welt Frömmigkeit heuchelt und im Geheimen seinen Lüften fröhnt, ein elastisches Gewissen hat auch der Verleumder und Ehrabschneider, der seinen Gegner durch Bösrede bürgerlich morden will, kurz, ein elastisches Gewissen hat jeder, der eine unmoralische Handlung in dem Bewußtsein ihrer Unsittlichkeit oder in einer an Frevelmuth grenzenden Leichtfertigkeit übt. Ich würde z. B. ein elastisches Gewissen im Busen tragen, wenn ich trotz meiner Ueberzeugung von dem Gcgcntheil behauptet hätte, das Prinzip des U. O. B. B. widerspräche dem jüdischen Ideale, oder wenn ich in unbegründeter Abneigung gegen den U. O. B. B. diesen Satz ausgesprochen hätte, ohne mich bemüht zu haben, die Wahrheit über den U. O. B. B. zu erkunden. Da ich aber in voller Ueberzeugung auf Grund sorgfältiger Untersuchung diesen Satz ausgesprochen habe, so hat Herr Ellinger auch nicht den geringsten Schein einer Rechtfertigung für sein Verhalten mir gegenüber; alle Verunglimpfungen meiner Person treffen deßhalb nicht mich, sondern ihn. Es liegt mir wahrlich Lichts ferner als die Verkennung irgend einer Gutthat, die von irgend einem Menschen irgendwo geübt worden. Ich habe auch dem U. O. B. B. ausdrücklich zuerkannt, daß er die Förderung und Bethätigung einer humanen Gesinnung anftrebe. Ich habe aber in dem Umstande, daß er diese Bestrebung als das höchste von Juden zu verwirklichende Ideal darstelle, eine Verkennung oder Nichtanerkennung des vom Judenthum gelehrte Ideals erkannt, weil das Judenthum den Juden die Erfüllung des Gesetzes in vollem Umfange als die höchste Lebensaufgabe zur Pflicht macht. Innerhalb des Judenthums zählt die Ausübung von Werken der Menschenliebe zu einer der mannigfachen Gesetze, aber in derselben erschöpft sich die Pflicht mit Nichten. Wer ein Bruchtheil eines Ganzen für das Ganze erklärt, spricht eine Unwahrheit ans und verleugnet das Ganze. Wer aus den sechshundertdreizchn Ge- und Verboten ein einziges oder einige herausgreift und in der Beobachtung dieses einzigen oder dieser einigen Pflichtgebote den Inbegriff des ganzen Judenthums begriffen haben will, stellt tut Gegensatz zu der jüdischen Lehre eine neue auf. Wenn der U. O. B. B. ein Verein wie der Freimaurerbund wäre, der sich aus Christen, Juden und Muhamedanern (?) zusammengesetzt und diese Bekenner verschiedener Religionen zu gemeinsamem humanen Wirken veranlassen will, so würde er damit nicht ausgesprochen haben, daß in dieser Bethätigung der Humanität sich die jüdische Pflicht erschöpft. Da er aber im Gegensatz zu der Freimaurerei die Mitgliedschaft von dem jüdischen Bekenntniß abhängig macht, da er ein von Juden ausschließlich für Juden bestimmter Verein ist, der die Ausübung gewisser menschenfreundlicher Werke und die Förderung einer menschenfreundlichen Gesinnung als das höchste jüdische Ideal proklamirt, so stellt er sich im Gegensatz zum Judenthum. Wir haben ferner noch bemerkt, daß er selbst die Wohlthätigkeitspflicht nur dann nach Maßgabe des jüdischen Gesetzes Pflegen würde, wenn er seinen Mitgliedern zur Pflicht machen würde, alle die besonderen Bestimmungen des jüdischen Religions- Gesetzes hinsichtlich der Wohlthätigkeitspflicht genau zu beobachten, also z. B. gewissenhaft den zehnten Theil des Erwerbes ausschließlich wohlthätigen Zwecken zu widmen. Da er abereine solche Ordenspflicht den Ordensbrüdern nicht auferlege, so fördere er auch nicht einmal diese eine aus dem jüdischen Religionsgesetz herausgegriffenc religiöse Pflicht im jüdischen Geiste. Haben wir mit diesem Unrecht! Ist dieses verblendeter Glaubenseifer? Müssen wir da ein „elastisches Gewissen" haben?? Herr Ellinger hat keinen einzigen unserer Sätze Lügen strafen können; was er als eine sogenannte Entgegnung uns entgegenstellt, ist nichtiges Gewäsch und unberechtigte Verdächtigung. Und wenn der U. O. B. B. noch zehn Mal mehr an Werken der Menschenliebe während seines vierzigjährigen Bestehens in Amerika geleistet hätte, als Herr Ellinger in bombastischer Weise von ihm erzählt, die von uns ausgesprochenen Sätze behielten dennoch ihre volle Kraft, die von uns entwickelte Wahrheit über das Wesen des U. O. V. B. würde dadurch nicht im mindesten erschütttert. Nebenbei bemerkt ist cs horrende Uebertreibung, wenn Herr Ellinger behauptet, daß keine Institution innerhalb des Judenthums