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Der Israelit · 1889-06-27 · Heft 51 (27.6.1889) · page 12

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Journal
Der Israelit
Volume
30 (1889)
Issue
Heft 51 (27.6.1889)
Date
1889-06-27
Page
– (sequence 12)
Language
German
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872 Namens Voller, der sich als Anhänger der „extrem nationalen Richtung" erklärt, meint, daß in communalen Fragen ein Zusammengehen aller Parteien möglich sei — raufen werden wir dlos bei der Reichsrathswahl. (Rufe: So sehen antisemitische Woüführer aus!) Redner legt schließlich folgendes politisches Geständniß ab: „Im Sommer sollen politische Kämpfe überhaupt vermieden werden:" (Schallende Heiterkeit und Rufe: Das ist echter Jesuitismus!) Director Hanneis constarirte, daß es vom Standpunkte der Moral gewiß nicht gebilligt werden könne, wenn nach eigenem Eingeständnisse ihres Wortführers die Politik der Antisemiten in Baden im Winter eine andere sei als im Sommer. Voller replizirt, daß seine Partei im Sommer deßhalb schweigen wolle, um nicht den Curort zu schädigen. Der Stabsarzt Dr. B. Deutsch bemerkt nun: „Ich conflatire, daß der hier anwesende Vertreter der Antisemiten es selbst zugibt, daß die Agitationen seiner Partei dem Curorte schaden." (Demonstrativer Beifall, während dessen sich Herr Voller schleunigst aus dem Saale entfernt.)" Deutschland. Berlin, 24. Juni. Ein in Magdeburg erscheinendes und in weitesten Kreisen unbekanntes Blättchen bemüht sich neuerdings, seine ohnmächtige Wuth über meine Wahl zum Rabbiner von Ratibor in allerhand ergötzliche Kläffereien zu ergießen. In seiner letzten Nummer bringt besagtes Blättchen einen unter dem Einfluß der Junigluth und dazu in fehlerhaften! Sextanerdeutsch geschriebenen Leitartikel, der mit einem reichen Aufwand von Schmähungen und Verdrehungen mich und meinen „offenen Brief an Prof. Delitzsch" begeifert, die jüdische Agada als „widersinnig" verhöhnt, den getauften Juden Felix Mendelssohn eine „tiefreligiöse Natur" nennt, die getauften Juden M a n d e v, Simson und Friedberg vertheidigt und verherrlicht und für den Uebertritt aller dieser „ausgezeichnete n Mensch en", die, als sie sich taufen ließen, wahrlich keine „feigen Narren" waren, das gesetzestreue Judenthum verantwortlich macht. Die sittlichen Anschauungen, die ich in meiner Erziehung und aus meinem Verkehre genommen, würden es mehr als sündhaft erscheinen lassen, wollte ich einem sich zu Tode schimpfenden Blatte antworten, das es trefflich verstanden hat, sich in vollem Maße die tiefste, unsägliche Verachtung aller anständigen Elemente ohne Unterschied der religiösen Richtung zu erwerben. Alle gesitteten und ehrenhaften Leute werden es mir nachempfinden, wenn ich darauf verzichte, diese Frechheiten jenes „Organs zum Schutze der getauften Juden" zur Verantwortung zu ziehen oder dieselben auch nur eines weiteren Wortes der Erwiedrung zu würdigen. Rabb. Dr. Adolf Blumenthal. Frankreich. Paris. Monatsbericht (Mai) der „All. Jsr. Univ." (Schluß.) Diese Gesetze über den Aufenthaltsort der Juden enden in den empörendsten Anomalien. Sie stellen die Israeliten unter die Verbrecher, denen in gewissen Städten — vornehmlich den Hauptstädten, der Aufenthalt nur eine Zeitlang untersagt ist. Unter diesen Parias ist es freilich nur einigen gestattet in den Provinzen des Innern zu wohnen. Es sind dies einerseits die Juden, die einen Universitätsgrad einnehmen, andererseits die Kaufleute erster Gilde, d. h. diejenigen, die ein sehr hohes Patent zahlen. Dieselbe Gunst gewährt das Gesetz den Handwerkern, die einer Zunft angehören, dies jedoch nur zu vorübergehendem Aufenthalt. Daher profitiren nur wenige davon, denn sie wagen es nicht, sich in den Städten niederzulassen, wo sie stets in der Gefahr der Ausweisung schweben. So verliert auch ein unglücklicher Kaufmann, der von der ersten Gilde in die zweite sinkt, das Recht im Innern des Landes zu weilen. Ein isr. Künstler oder Gelehrter, der keine Diplome besitzt, darf gesetzlich nicht die Häuptstädte bewohnen. Wird das Gesetz buchstäblich beobachtet, so darf Antokolsky, der größte Bildhauer Rußlands, Correspondent unseres Instituts, nicht in Petersburg wohnen. Genießen zum wenigsten die Juden, in deren engen Region sie angewiesen sind, dieselben Rechte wie die anderen Unterthanen? Nicht im Mindesten. Es fehlen ihnen einige der Hauptrechte. Es ist ihnen untersagt, in diesen Provinzen, in denen sie gezwungen sind zu leben, Bodenbesitz anzukaufen. Dieses Verbot ist im Jahre 1864 erlassen oder erneuert worden. Einige hatten die Emancipation der Leibeigenen benutzt, um Grundbesitz zu erwerben. Man regte sich darüber auf und untersagte ihnen, Grundbesitz anzukaufen. Viele machten lange Pachtverträge und bewirthschafteten selbst das Land oder vermietheten es an Bauern. Dieses Recht wurde ihnen 1882, unter Alexander III. durch „Provisorische Anordnungen" genommen. Es ist ihnen ebenso untersagt, außerhalb der Städte Bodenbesitz zu verpachten wie ihn zu kaufen. Sie dürfen ebensowenig Administrateure wie Pächter sein. Es wird behauptet, daß die Juden, in ihrer leidenschaftlichen Geldgier, den Boden aussaugen; doch geben ihnen in dieser Hinsicht die Kulaki und die Kaufleute von Großrußland nichts nach. Gewiß Üaa MHUflH I

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