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Der Israelit · 1889-06-17 · Heft 48 (17.6.1889) · page 2

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Journal
Der Israelit
Volume
30 (1889)
Issue
Heft 48 (17.6.1889)
Date
1889-06-17
Page
– (sequence 2)
Language
German
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814 der letzteren Maßregel würde in letzter Lime folgende Wirkung für die Juden haben: Die in Deutschland lebenden Juden dürfen nicht Richter, Lehrer, staatliche oder kommunale Verwaltungs¬ oder technische Beamte, Advokaten oder Aerzte mit Beamten- Eigenschaft sein. Jüdische Advokaten sind nur zulässig beim Rechtsstreit zwischen Juden, jüdische Lehrer und Aerzte nur für jüdische Schulen und jüdische Familien. Juden haben weder aktives noch passives Wahlrecht bei staatlichen ober kommunalen Wahlen. Juden, als gerichtliche Zeugen, dürfen nur auf den streng rituellen, jüdischen Eid vor einem Rabbiner vereidigt werden. Juden können nicht als Geschworene oder Schöffen sitzen oder sonstige Ehrenämter bekleiden. Die Juden sind vom Dienst im deutschen Heere ausgeschlossen, dafür entrichten sie eine von der betreffenden jüdischen Gemeinde beizutreibende Kopfsteuer. Die Juden werden vom Staate in Ausübung ihrer Religion und religiösen Gebräuche geschützt, soweit dieselben nicht öffentliches Aergerniß erregen oder gegen dte Gesetze des Landes verstoßen, wie z. B. die Thierquälerei des Schächtens. Die Ausübung aller gewerblichen Berufsarten, Handwerk, Fabrikarbeit, selbstthätige Ausübung der Landwirthschaft, aller Arten des Handels, abgesehen vom Hausirgewerbe, bleibt den Juden gestattet. Wenn auch nun diese durchgreifenden Maßnahmen stets im Auge zu behalten sind, so müssen auch folgende vorläufig unerläßlichen Maßregeln dankbar angenommen werden, als: Ausweisung der nicht naturalisirten Juden, Verbot der Juden- Einwanderung von Osten, Beschränkung der Juden in der Zulassung zu obrigkeitlichen Stellen rr. ' Die Herren haben es, wie man sieht, gut mit uns im Sinne; sie wollen Beschränkungen einführen, die man selbst im finstersten Mittelalter nicht kannte. Waren doch die jüdischen Aerzte im Mittelalter außerordentlich beliebt und waren häufig bei Kaisern, Königen und Päbften als deren Leibärzte thätig! Und jetzt wollen die Herren Böckel, Förster und Genossen das chr. Publikum der Wohlthat berauben, durch Hilfe geschickter jüdischer Aerzte sich Leben und Gesundheit zu erhalten!! Wir unsrerseits können es nur mit Freude begrüßen, daß diese hochweisen Leute sich unsterblich — lächerlich machen. Zum Schluffe ging auch in Bezug auf dieses Programm die Eintracht in die Brüche. Böckel und Genossen wollten auch die getauften Juden, die ärger seien als die Reform- und die Talmudjuden, mitinbegriffen wissen; die Antisemiten Stöcker'- scher Richtung aber meinten, daß das Taufwasser den Semitismus wegwasche und die Semiten den Urgermanen gleichstelle. Diese letztere Meinung erlangte die Majorität und die „Böckeler" verließen im hellen Zorn die Versammlung. Wir aber rufen den Antisemiten aller Parteien und aller Schattierungen die Worte des Propheten zu: .bt* udji '3 ,oijr rpn iwn TO wy „„Rathet nur — euer Rath wird zerstört; redet nur — euer Wort wird nicht Bestand haben; denn mit uns ist Gott." Zeitungsnachrichten und Correfpondenzen. Deutschland. Karlsruhe. Auf Veranlassung Gr. Oberraths in Karlsruhe soll alles Inventar versichert werden, das sich in den Synagogen des Landes befindet, auch Vs der Gebäulichkeiten; 4/s der (Bebau* lichkeiten sind in der staatlichen Brandkaffe versichert. Dies ist wahrscheinlich auf den Brand in der Sygoge in Buchen zurückzuführen. Hamburg. Die Testaments - Executoren des verstorbenen Herrn Coloman Simonds überwiesen: M. 1000 dem Stipendien-Verein für israelitische Studirende, M. 740 dem Frauen-Verein zur Unterstützung armer Wöchnerinnen der Deutsch- Israel. Gemeinde, M. 500 dem Verein für israel. Gebrechliche, M. 1000 dem isr. Verein zur Unterstützung armer Greise, M. 500 dem Frauen-Verein zur Unterstützung armer Israel. Wittwen, M. 1180 demDeutschisr. Watsen-Jnstitut, M. 1000 der Armen-Commission der deutsch isr. Gemeinde, M. 1000 dem Isr. Miethe- Verein von 1828 und 11 Wohlthätigkeits-Vereinen anderer Confessionen die Summe von M. 7300. Wandsbeck, 7. Juni. Ein angesehener Kaufmann in Wandsbeck hatte am Eingang seines Gartens eine Tafel anbringen lassen, auf welcher mit großen Buchstaben die Worte gemalt waren: „Juden dürfen hier nicht eintreten". Die Wandsbecker Polizei hatte demselben auferlegt, die Tafel fortzunehmen und ihm außerdem einen Strafbescheid zugehen lassen, durch welchen er in eine Geldbuße genommen wurde. Gegen diesen hatte der Kaufmann Einspruch erhoben und auf gerichtliche Entscheidung provozirt. Die Sache kam heute vor dem Schöffengerichte zu Wandsbeck zur Verhandlung. Der Kaufmann wurde nach eingehender Beweisaufnahme, dem Anttag des Amtsanwalts gemäß wegen „groben Unfugs" zu der erstverfügten Geldstrafe verurtheilt. Leipzig, 2. Juni. Am ersten Juni Vormittags hatte ich mit mehreren höheren Magistrats- Personen im Aufträge hiesiger Handelsleute eine Unterredung, die zum Zwecke hatte, daß zum bevorstehenden Weihnachtsfefte 1889 von der antisemitischen Partei keine Flugblätter erlassen werden dürfen, da seit Jahresfrist die israelitischen Händler anläßlich, der fortwährenden Verhetzung kaum im Stande sind, sich zu ernähren. Der Bescheid, welcher mir wurde, klang sehr erfreulich und wird demnächst ein hiesiger Rechtsanwalt eine Schrift verfassen, die dann vom 1. Juli bis Ende Septem-

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