Mannheim
Compact Memory

Der Israelit · 1889-06-03 · Heft 44-45 (3.6.1889) · page 6

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Der Israelit
Volume
30 (1889)
Issue
Heft 44-45 (3.6.1889)
Date
1889-06-03
Page
– (sequence 6)
Language
German
Belongs to
journal issue
OCR quality
95% known words query
IRI
…/2446951-2447947-2447990--28605-2476297
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

No entity mentions on this page.

OCR text

770 Zentler u. Sohn für arme Schüler im Allgemeinen unentgeltlich zukommen ließen. Es ist übrigens nicht das Erstemal, daß die genannten Herren sich in dieser Weise und mit solcher Zahl auszeichnen. „Resboiul" bemerkt, daß dies seit 12 Jahren, regelmäßig zweimal jährlich, Weihnachten und Ostern, geschieht und daß z. B. 1881 die Zahl der Anzüge, welche sie für christliche Kinder schenkten, 250 betrug. — Ebenfalls auf Peßach bezüglich, ist ein unliebsames Vorkommniß in der kleinen Stadt A d j u d. Bevor man daranging daselbst die Mazzoth backen zu lassen, wurde ein kleiner Aufschlag auf den Preis von der Gemeindeverwaltung beschlossen, um mit dessen Erträgniß etwa 300 Kilo Mazzoth und 150 Francs an Arme zum Fest vertheilen und die Kosten einer Umzäumung des israelitischen Friedhofes bestreiten zu können. Diese schönen Vornahmen wurden allgemein mit der Verpflichtung angenommen, daß Niemand von Auswärts zwecks Konkurrenz Mazzoth einführen, bezw. bei ihm nicht eingekauft werden dürfe. Blos ein gewisser A. I. Böbel von Adjud selbst fand es nachher für gut die Verbindlichkeit nicht einzuhalten und brachte 250 Kilo aus Tirgul-Ocna zum Verkauf in das Städtchen. Daß die Anderen sich wacker hielten und der Versuchung, bei ihm bMger zu kaufen, widerstanden, ist gewiß lobenswerth. Die Armen aber, die um ein Haar durch ihn geschädigt worden wären, sammelten sich vor seinem Hause und machten ihm eine Katzenmusik harmlosester Art. Böbel läuft Hals über Kopf zum Unterpräfecten, Nicu L a j e s c u, der mit Gewalt fünf der Manifestanten aushebt, fie Arm an Arm binden läßt und mit Eskorte und zu Fuß unter Quälereien — die Gelegenheit dazu schien ihm günstig — nach der entfernten Bezirksstadt Falsch an i schickt, mit der in Rumänien üblichen Weisung, die armen Sünder in dem erwähnten Aufzug durch alle Straßen dieser Stadt zu führen. Die israelitischen Bewohner daselbst, welche glaubten, daß es schwere Verbrecher sind — eS war ja um Ostern herum, um welche Zeit das bekannte Gespenst umherspukt — empfanden wie immer bei solchen Gelegenheiten die Zusammengehörigkeit zu den Unglücklichen, die anderenfalls hilflos in den Kerkern verschmachten würden, eilten dem Konvoi nach und einer der Vorsteher, Herr Heilpern, dem die Sache berichtet wurde, verstgte sich sofort zum zustehenden Staatsanwalt und verwendete sich für die Freilassung der Hereingebrachten. Derselbe erkannte auch aus dem Bericht des Unterpräfecten, daß das bischen Auspfeifen, namentlich einer Privatperson, keinen Grund zum Transport in Ketten und zur gerichtlichen amtlichen Verfolgung abgeben könne und ließ die Leute sogleich frei. Mittlerweile aber war die Barbarei im gebildeten Rumänien durch einen der Erleuchteten, nämlich einen höheren Beamten geschehen. Nach einer Darstellung der Fokschaner Zeitung „Fratia" sollen die Gemeindevorsteher von Adjud die Armen gegen Löbel aufgehetzt haben und sie sucht den Unterpräfekten reinzuwaschen. Aber diesfalls sind ja die Aufgereizten noch unschuldiger. Dies sieht sie nicht. — In Jassy agitirt man seit einiger Zeit, um für das israelitische Hospital von der Regierung die Zuerkennung der Eigenschaft als „juristische Person" zu erlangen. Zu diesem Zweck haben schon mehrere stark besuchte Versammlungen in der großen Synagoge stattgefunden, in welchen namentlich die dabei meist unentgeltlich thättgen Aerzte Reden hielten. Ob die Bestrebungen Erfolg haben werden, ist fraglich, denn seit 1866 waren alle unsere Regierungen so „liberal" sich in die Angelegenheiten der israelitischen Gemeinden nicht „einzumischen"; als ob es eine Einmischung wäre, wenn man den Gemeinden oder speziellen Anstalten derselben das Recht gäbe selbstständig, — d. h. ohne Einmischung Dritter, gleichgiltig wer sie seien —, nothwendige Transaktionen zu machen! Just diese „Nichteinmischung" war eine Einmischung und ist es geblieben. Bei dem gewollten traurigen Erfolg, den sie gehabt, ist schwerlich aus eine Aenderung zu rechnen. Feuilleton. Schuld und Sühne. Erzählung von Friedrich Rott. (Fortsetzung.) Leah blickte ihm nach und wiederholte leise: „Feodor, ich habe Dich sehr, sehr lieb." Er hörte es nicht, aber er sollte es auch nicht hören, und abermals wiederholteste: „Feodor, ich habe Dich sehr, sehr lieb", während ein Strom von Thränen ihren Augen entstürzte. Sie wußte es ja längst, daß sie ihn lieb hatte, den edlen, schönen, herrlichen Mann, der seit Monaten mit der liebevollsten Aufmerksamkeit für sie gesorgt, und der nun ihren Vater befreit und die Wiedervereinigung ihrer Eltern bewerkstelligt hatte. Orloffski war ihr längst das Prototyp alles Edlen und Gutherzigen. Doch daß sie ihn lieben durfte, ihm als Gattin angehören durfte, um seinetwillen, wenn auch nur zum Scheine, zu einem andern Glauben sich bekennen durfte — das hätte sie nimmer für denkbar

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.