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Der Israelit · 1889-05-23 · Heft 41 (23.5.1889) · page 6

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Journal
Der Israelit
Volume
30 (1889)
Issue
Heft 41 (23.5.1889)
Date
1889-05-23
Page
– (sequence 6)
Language
German
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. - - -- r~ I I > ..I... I'I 'IWIPffP 'V 722 vllisation entsprechende Entwickelung bietet. Die Ausführungen des Ministers werden mit lebhaftem Beifall ausgenommen. Aus Ungarn. Die Status guo-Gemeinde zu Diendiesch hatte dem Kultus-Minister ein Beschwerdeschrift über folgenden Fall unterbreitet: Der Schulinspektor gab dem dortigen Schul-Stuhl die Weisung, daß: 1. der jüdische Religions-Unterricht in der Schule von keinem Lehrer, sondern ausschließlich vom Rabbiner ertheilt werden müsse; — 2. daß wöchentlich nicht wie bisher 5, sondern blos 2 Stunden dem Religions-Unterrichte gewidmet werden dürfe, und 3. daß der hebräische Unterricht wegzufallen habe, da dieser nicht als Religionsunterricht betrachtet werden könne I — Gegen diese, das Judenthum schädigenden Befehle hob nun die Status guo-Gemeinde mit Recht Beschwerde beim Kultus-Minister. Seine Excellenz Graf Czaki richtete nun einen Erlaß an die Komitats-Behörde folgenden Inhaltes: 1. Der jüdische Religions-Unterricht kann von Jedem ertheilt werden, den die betreffende Gemeinde hiemit beauftragt, 2. Der Gemeinde steht das Recht zu, die Anzahl der wöchentlichen Stunden für den Religions-Unterricht „nach eigenem Ermessen" zu bestimmen; 3. Nachdem die öffentlichen Gebete in der Synagoge in hebräischer Sprache verrichtet werden, so gehört das Hebräische zum Religions-Unterricht, und soll die Jugend mit dem Berständniß dieser Gebete vertraut gemacht werden; 4. der Schul-Stuhl hat darüber zu wachen, daß die jüdischen Zöglinge in den Volksschulen an Samstagen und Feiertagen nicht zum „Schreiben und Zeichnen", sondern zum „Besuche der Synagoge" und zur Theilnahme am Gottesdienste angehalten werden! Beachtenswerth ist es, daß um letzteren hochwichtigen Punkt die Status guo-Gemeinde gar nicht angesucht hat!. Der Kultus-Minister traf also die Verfügung, die für das Judenthum eine Lebensfrage bildet, aus eigener Entschließung! Wir müssen dem Minister hiefür um so lebhafter unsere Anerkennung ausdrücken, als alle diesfallsigen Schritte bei seinem Vorgänger Trefort bekanntlich resultatlos geblieben sind. Nedeiz Zips. Die orthod. Gemeinde Eperies hat in ihrer am 18. v. M. abgehaltenen Ausschußsitzung das hoch angesehene Mitglied unserer Bezirksgemeinde, Herrn M. A. Roth, Kaufmann in Altendorf, einstimmig zu ihrem Rabbiner gewählt. Die Vergangenheit des Erwählten, der während einer Reihe von Jahren auf religiösem, wissenschaftlichen und humanitären Gebiete eine überaus rege Thätigkeit entfaltete, bürgt dafür, daß die Eperieser Gemeinde einen ihrer würdigen Mann gefunden, der auf der Höhe seiner Aufgabe stehend, den an ihn geknüpften Erwartungen entsprechen wird. Diese Thatsache verdient jedoch eine ganz besondere Beachtung, da sie den Beweis liefert, daß es bei uns .tu noch Männer gibt, die, wenn auch von ihrem bürgerlichen Berufe vollauf in Anspruch genommen und mit der Außenwelt in fortwährendem Kontakt stehend, dennoch zur Zierde des treuen, unverfälschten Judenthums gereichen. Herr M. A. Roth, der übrigens mehrere derartige Anträge stets abgelehnt, wird jetzt diesem ehrenden Rufe Folge leisten. Wenn wir es auch schmerzlich bedauern, ihn aus unserer Mitte scheiden sehen zu müssen, so freut es uns andrerseits sehr, daß der verdienstvolle Mann den geeigneten Wirkungskreis zur Fortsetzung seiner segensreichen Thätigkeit gefunden. M. Guttmann. Türkei. Konstantinopel, 5. Mai. Der Sultan hat dem Chacham-Baschi dreihundert türkische Livres (6000 Mark) zu wohlthätigen Zwecken überschickt. Palästina. Jerusalem, 6. Mai. Der Vorstand der deutsch-israelitischen Gemeinde zu Jerusalem, an dessen Spitze Herr Selig Hausdorff steht, erhielt vom Kaiserlichen Konsul Dr. von Tischendorff folgendes Schreiben: Eurer Wohlgeboren beehre ich mich ergebenst mitzutheilen, daß die bei der Feier des Allerhöchsten Geburtstages Sr. Majestät des Kaisers und Königs mir von der deutsch-israelitischen Gemeinde überreichte hebräische Gebetsrolle nebst deutscher Uebersetzung an Allerhöchster Stelle in Vorlage gebracht worden ist. Se. Majestät habe diese Schriftstücke huldvollft entgegenzunehmen und zu befehlen geruht, daß den Einsendern Allerhöchst Ihr Dank ausgesprochen werde. In Ausführung dieses Allerhöchsten Befehles ersuche ich Euer Wohlgeboren ergebenst Vorstehendes zur Kenntniß der Mitglieder der hiesigen deutschisraelitischen Gemeinde zu bringen und benutze gern diese Veranlassung um auch meinerseits den Mitgliedern dieser Gemeinde für ihr patriotisches Verhalten meine Anerkennung auszusprechen.

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