Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 30 (1889)
- Issue
- Heft 41 (23.5.1889)
- Date
- 1889-05-23
- Page
- – (sequence 5)
- Language
- German
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721 welche die Tödtung der Schlachtthiere und die Untersuchung geschlachteter Thiere zum Gegenstand ihres Studiums gemacht haben, entschieden, daß das Schlachtversahren, welches den Juden geboten ist, das einzig richtige und am wenigsten qualvoll ist. Die minutiöse gewissenhafte Untersuchung des Fleisches, welche bei den Juden obwaltet, verhindert, daß ungesundes Fleisch verkauft werden kann, wodurch ansteckende Krankheiten unter den Juden sehr selten Opfer fordern. „Dieser Akt der Unduldsamkeit seitens der schweizerischen Regierung macht es allen Freunden von Gerechtigkeit und Recht zur Pflicht, feierlichen Protest gegen diese Neuerung zu erheben und die Wiedererwägung und Zurückziehnng dieses unmenschlichen, unzeitgemäßen Gesetzes zu verlangen. Es ist der Kanton Aargau, welcher die Ehre hat, diesen Kreuzzug ins Werk gesetzt zu haben." Dazu wird in der „Zürcher-Post" bemerkt: Wir haben zu diesen Auslassungen zu bemerken, daß dieselben den Thatbestand nicht genau wiedergeben und daß sie nicht frei von Uebertreibungen sind. Zunächst muß conftatirt werden, daß die Schweiz oder die schweizerische Regierung niemals ein Dekret in dem Sinne erlassen hat, wie es ihr im „New-Aork-Herald" zur Last gelegt wird. Das Gegentheil ist der Fall. Auf ein Gesuch des Central- Vorstandes der schweizerischen Thierschutzvereine, das Schächten in der Schweiz zu verbieten, ist vom Bundes-Rath am 19. Juli 1887 eine eingehend motivirte, ablehnende Antwort erfolgt. Mit Ausnahme der zwei aargauischen Gemeinden Baden und Bremgarten wird in allen jüdischen Gemeinden der Schweiz das Schächten faktisch nicht beanstandet. Im Aargau ist es den Bemühungen des Thierschutzvereines allerdings gelungen, auf Grund veralteter cantonalcr Gesetze ein Schächtverbot in den genannten Gemeinden seitens der Kantonsbehörden zu erwirken, während in den beiden ebenfalls aargauischen Gemeinden Endingen und Lengnau das Schächten nach wie vor gestattet ist. Die jüdischen Gemeinden des Aargau haben sich in Folge dessen schon vor mehr als Jahresfrist Beschwerde führend an den Bundesrath gewandt. Der Stadtrath von Baden hat sich vor einigen Monaten dieser Beschwerde angeschlossen; die Entscheidung des Bundesrathes steht aber immer noch aus. Doch fehlt es dieser Verzögerung nicht an Begründung. Es ist von Seiten des Bundesrathes zunächst reiches, interessantes Material über den Stand dieser Angelegenheit in allen andren Staaten gesammelt worden und hat sich bei dieser Gelegenheit herausgestellt, daß in der That die Schweiz das einzige Land ist, das seinen Bürgern israelitischen Bekenntnisses hier Schwierigkeiten in den Weg legt. Es darf aber nicht vergessen werden, daß nirgends eine kantonale oder Bundesbehörde die Initiative dazu ergriffen hat, sondern, daß dieselbe überall lediglich auf die Bemühungen der Thierschutzvereine zurückzuführen ist. Man wird dies in Amerika kaum glaublich finden. Wie ich von zuverlässiger Seite höre, konstatirt nämlich der an den Bundesrath gelangte Bericht des schweizerischen Gesandten in Amerika, daß in Amerika gerade die Thierschutzvereine es find, welche aus Rücksichten des Thierschutzes für das Schächten allerwärts Propaganda machen. Der Bundesrath hat wiederholt Versuche gemacht, die Thierschutzvereine zu veranlassen, ihre Stellungnahme in der Sache mehr den Anforderungen des konfessionellen Friedens und den Resultaten der wissenschaftlichen Forschung zu accomodiren, was gewiß auch die bisherige Verzögerung mit veranlaßt hat. Soweit ich unterrichtet bin, haben diese Bemühungen zu keinem Resultat geführt. Hoffentlich läßt die Entscheidung des Bundesrathes nicht mehr lange auf sich warten. Dieselbe wird dann gewiß die Freunde religiöser Toleranz diesseits und jenseits des Oceans befriedigen und den Klagen über „schweizerische Unduldsamkeit" auch den letzten Schein von Berechtigung entziehen. Oesterr. - Ungar. Monarchie. Wien, 16. Mai. (Abgeordneteshaus). Graf Taaffe beantwortet die Interpellation betreffend den Tramway-Strike. Er anerkannte lobend das Vorgehen der Soldaten und der Wachorgane bei den damaligen Tumulten. Die Regierung halte an der Gleichberechtigung aller Staatsbürger fest und sei sich gegenüber den Ausschreitungen der Antisemiten ihrer wichtigsten Aufgabe, die Hüterin des Gesetzes zu sein, vollkommen bewußt; auch künftig werde eine strenge Handhabung des Gesetzes die oberste Maxime der Regierung bleiben. Die Regierung werde den Ausschreitungen der antisemitischen Presse mit Strenge entgegentreten. Eine gründliche Remedur für die krankhaften Erscheinungen des Geseüschaftslebens könne nur von der Gesellschaft selbst ausgehen, wenn die einsichtigen und patriotischen Männer aller Parteien dahin wirken, daß bei der Behandlung religiöser, nationaler und politischer Fragen jenes Maaß gegenseitiger Achtung und Ueberzeugung Andersdenkender emgehalten werde, das allein ein Gewähr für eine den Prinzipien der Ci-