Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 30 (1889)
- Issue
- Heft 40 (20.5.1889)
- Date
- 1889-05-20
- Page
- – (sequence 10)
- Language
- German
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710 Italien üblichen Synagogentitel: „Maschil ausgezeichnet. Der Statthalter, Freiherr v. Pretis, hat das Stipendium aus der Baron Rallischen Stiftung „Kaiserin Elisabeth" im Betrage von 480 fl. dem jüdischen Brautpaare Bito Felice Portaleoni und Irene Tadeschi zukommen lassen. Kürzlich starb hier Herr Flaminio Morpurgo, der ein wahrhaft frommer Israelit und auch ein großer Wohlthäter der Armen und Dürftigen war. Bor seinem Erlöschen hat er noch eine beträchtliche Summe angewiesen, damit man ihm die nöthigen Tachrichim (Sterbekleider) kaufe, eine Mazewah (Grabstein) errichte, ein Seelenlicht (r,a&3 -u) anzünde und auch eine ftomme Person bestelle, die das ganze Jahr hindurch für seine Seelenruhe Kaddisch sage. Außerdem testirte er noch zweihundert Gulden für die hiesige Chebra Kadischah, fünfzig Gulden für den Verein „Maschil El-Dal" und ebensoviel für arme Israeliten hier, an die diese Spende an seinem Vegräbnißtage vertheilt werden sollte. Den Rest seines Vermögens, im Betrage von 8000 fl., bestimmte er zur Errichtung einer eigenen Stiftung, die seinen Namen tragen und deren Erträgniß jährlich an seinem Sterbetage an sechs hiesige arme jüdische Familien vertheilt werden soll. Diese Verkeilung soll durch den hiesigen Oberrabbiner erfolgen. "Ws mroo ’nn. Nachtragen muß ich noch, daß auch der genannte Verein „Maschil El-Dal" gelegentlich des Peßachfestes bedeutende Spenden an die Armen gemacht hat, während er zwölf Sieche und Waisen mit dem Gesammtbetrage von 150 fl. bedachte. Das hiesige jüdische Kinderasyl veröffentlicht soeben seinen Verwaltungsbericht vom vergangenen Jahre, dem wir entnehmen, daß in diesem Jahre die Einnahmen 3000 fl. und die Ausgaben 1700 fl. betrugen, so daß ein Rest von 1300 fl. blieb. Das Grundvermögen dieser humanen Stiftung beträgt jetzt 12,000 fl. Aus Ungarn. Wenn einst die Feder eines tüchtigen und wahrheitsliebenden jüdischen Geschichtsschreibers die Zustände des israelitischen Gemeindelebens in unserem Jahrhunderte verzeichnen wird, so wird dieser mit ganz besonderem Nachdrucke auf die vielen Erlasse des Cultusministers Hinweisen müffen. Das unaufhörliche Rütteln an den jüdischen Institutionen, das regelmäßige Erscheinen von Verordnungen unter der redactionellen Verantwortung des Cultusministers dürste alsUnicnm in der jüdischen Geschichte dastehen. Herr Bezirksrabbiner Salomon Kutna in Eisenstadt hat vor einigen Monaten ein Circularschreiben an die maßgebenden orth. Rabbtnen gerichtet, in welchem die unabweisliche Nothwendigkeit einer von den orth. Gemeinden zu veranstaltenden Landesversammlung, dargelegt wurde (Siehe Nr. 90—102 v. Jahrganges und 9 l. Jahrganges.) Die Durchführungskommission hat auch um diese Zeit einige weltliche Vertrauensmänner aus der Provinz zur Sitzung eingeladen, aber den „Reichstag" rasch aufgelöst. Knapp darauf wurden vom Präsidium der Durchführungskommission auf expreß und telegraphischem Wege einige Rabbiner doti dVu einberufen, denen es auch gelang, die Absicht des Herrn Kutna momentan zu vereiteln. Diese Notablenversammlung wurde geheim gehalten, die Beschlüsse unter dem Siegel der Verschwiegenheit aufbewahrt und die orth. Gemeinden zum Schweigen verurtheilt. Ob dieses Stillschweigen ein Vertrauensvotum zu Gunsten, oder ob es umgekehrt das Bewußtsein eines Gegensatzes zu bedeuten habe, möge dahingestellt bleiben. Jedenfalls haben die gesetzestreuen Juden bewiesen, daß sie zu ihren volles Vertrauen haben. Indessen hat sich aber die Lage der orth. Gemeinden in Ungarn nicht gebessert, und noch immer wird der sichtbaren Verderbniß gegenüber in sträflicher Lässigkeit verharrt. Herr Rabbiner Salomon Kutna versendet abermals ein Circular mit der Aufforderung: zur Wahrung der autonomen Rechte der ung. Orthodoxie alle Hebel in Bewegung zu setzen. Er weist darauf hin, wie viel Unheil aus den unaufhörlichen Namensveränderungen der jüd. Gemeinden entstehe, und wundert sich, daß die Führer der Kongreßpartei ob dieses Werkes Verdienste um das Judenthum sich vindiziren. Vor drei Jahren noch schrieb Herr Rabbiner Kutna, bei Besprechung des Matrikelftatuts vom Jahre 1885, in einer Zuschrift an die Durchführungskommission etwa Folgendes: „Dieses Statut nimmt vollständig Umgang von der bestehenden Ordnung, von allen sanctionirten Gesetzen, und kennt gar nicht die Namen, die Religion und Gesetz erkannt und festgesetzt. Unter neuen Bezeichnungen „Matrikensitzen" „Matrikenbezirken" schafft dieses Statut ganz neue Zustände, reißt alle Bande der Gemeinden auseinander, der Gemeinden, die oft durch mehr als ein Jahrhundert durch das gemeinschaftliche Band der Zusammengehörigkeit, der miteinander erricheten religiösen Institute, der Bet- und Unterrichtshäuser, des rituellen Bades 2c. rc.. durch gemeinsam gewählte religiöse Funktionäre, Rabbiner, Schächter rc., durch religiöse Wohlthätigkeitsvereine, gemein-