Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 30 (1889)
- Issue
- Heft 40 (20.5.1889)
- Date
- 1889-05-20
- Page
- – (sequence 4)
- Language
- German
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704 nossen zur „trefenen" Festtafel nieder und dulden diesen Spott! Giebt es etwas Schmählicheres, als diese Gesetzesübertretung in Mitten eines jüdischen Kreises, als diese Verspottung des jüdischen Religionsgesetzes von Juden, als diese Duldung der anwesenden „Frommen" und „Rebonim"?? Und das belegt sich in kindisch lächerlicher Eitelkeit mit den Titeln „ehrwürdig", „hochwürdig" und „würdig" und faselt von dem Lichte der Wahrheit, von dem Adel der Gesinuung n. dgl, mehr, welche der Orden pflege und warte, und fabulirt von hohen Zielen und weltbeglückenden Ordensbeftrebungen l Der „U. O. B. 33." verbannt nach seinen Satzungen die Erörterung religiöser Fragen aus feiner Mitte. Er hat dieses getreulich ausgeführt. Nicht religiöse Frage allein verpönt er, sondern Religion überhaupt, und fördert nicht nur Mißachtung der jüdischen Religion, sondern pflegt den frivolsten Sinn, der selbst vor einer Verspottung des Heiligen nicht zurückbebt. (Forts, folgt.) Zeitungsnachrichten und Correspondenzen. Deutschland. Mainz, 19. Mai. In den Spenden-Verzeichnissen des Herrn Dr. Ad. Salven di befinden sich Abhandlungen über das gegenwärtige Schemitta- Jahr, mit denen wir in Bezug auf das darin Erstrebte, wie wir bereits wiederholt erklärt haben, nicht einverstanden sind, da wir die Schemitta im heiligen Lande auch für unsere Zeit für verbindlich erachten. Nichtsdestoweniger wird jeder kundige Leser gern zugestehen, daß sich die erwähnten Abhandlungen voll und ganz auf dem Boden des traditionellen Judenthums bewegen, indem sie die verschiedenen Ansichten unserer großen Lehrer der Vergangenheit einander gegenüberftellen. Nicht in den Prinzipien, sondern nur in den Consequenzen herrscht eine Meinungsverschiedenheit. Wenn nun die „Israelitische Wochenschrift" Nr. 20 vom 10. Mai behauptet, daß in der Salvendi'schen Beilage, die der Nummer unserer Zeitschrift vom 21. März beigelegen, in dem in Rede stehenden Aufsatze gesagt werde, daß „rabbinische" Anordnungen jetzt, weil sie rabbinische Anordnungen sind, nicht mehr verbindlich seien, so beweisen „die Gelehrten der „Israel. Wochenschrift" nur ihre gänzliche Unfähigkeit, talmudische Abhandlungen zu verstehen, selbst wenn diese „in unser geliebtes Deutsch" übersetzt sind worden. „Wenn das der ,,„sel. A u b"" erlebt hätte, er hätte sicherlich ausgerufen nnwb »m* rwia rmb »w nenn. „Welch' eine Schande, von solchen Epigonen verherrlicht zu werden." Oesterr. - Ungar. Monarchie. Wien, 13. Mai. Das Gesetz über den Markenschutz wurde heute im Abgeordnetenhaus erledigt. Abg. Türk wies darauf hin. daß die Anregung zur Erlassung des vorliegenden Gesetzes durch den Prozeß Marcus Holländer gegeben wurde, welcher Jude sei. Der Percentsatz der Juden sei bereits so groß, daß sie sich schon unter einander im Wege stehen, jedenfalls aber den christlichen Producenten. Die Juden haben auch im Gewerbe die schwindelhafte Production eingeführt. In Galizien sollen sich Juden zwar auch mit Handwerk befassen, aber das seien Ausnahmen, und es sei kaum anzunehmen, daß sie darin etwas Rechtes leisten. Ihm antwortete der Generalredner Abg. Dr. Exner: Daß der Fall Holländer ein ausgezeichnetes Material für falsche Darstellungen ist, habe ich im vorhinein gewußt, und ich habe mir in weiser Voraussicht zu diesem Zwecke etwas mitgenommen, was ich dem Abgeordneten Vorhalten will. Ich will nicht bestreiten, daß Holländer sich eines sehr miserablen Vorgehens schuldig gemacht hat, ich kann auch nicht bestreiten, daß Holländer ein Jude ist, aber ich bestreite, daß man aus dem einzelnen Falle, daß eine große Lumperei von einem Angehörigen der jüdischen Nation, wie sie genannt wird, oder der mosaischen Confession verübt wurde, so allgemeine Schlüsse ableiten kann, und wenn der Abgeordnete einen Funken Gerechtigkeitsgefühl hat, wird er mir Recht geben müssen. Er lese die Broschüre des Dr. Zeillinger, sie ist in den Händen aller Mitglieder des Hauses, und er wird finden, daß eine arge und unverantwortliche Schädigung der Interessen der alpinen Industrie in Deutschland stattgefunden hat, und zwar nicht im Wege des Betruges, nicht im Wege eines anderen Delictes, sondern durchwein Vorgehen, das man gewiß nicht als reell bezeichnen kann. Eine Reihe deutscher Industrieller eines ganzen Industriegebietes, das nicht von Juden, sondern von Katholiken bewohnt wird, hat sich der sogenannten Freizeichen bedient (Abg. Prinz Lichten stein: Richtig!), und ich kann nicht annehmen, daß diese Herren nicht gewußt haben sollen, daß diese Freizeichen für Oesterreich einen kostbaren Schutz bedeuten. Wenn nun Jemand Antikatholik wäre, wie es Antisemiten gibt, und er würde sagen: „Seht diese Katholiken, was die im Elsaß u. s. w. treiben! Man muß gegen diese Leute Vorgehen!", so würde man sagen, daß das sehr ungerecht ist. Man kann