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Der Israelit · 1889-04-11 · Heft 29 (11.4.1889) · page 18

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Journal
Der Israelit
Volume
30 (1889)
Issue
Heft 29 (11.4.1889)
Date
1889-04-11
Page
– (sequence 18)
Language
German
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542 der Schüler 325 (158 Knaben und 167 Mädchen); im Laufe des Schuljahres traten 13 Schüler (6 Knaben und 7 Mädchen) ein; die Zahl der während des Schuljahres Ausgetretenen resp. vom Unterrichte ohne Abmeldung Fortgebliebenen betrug 19 (14 Knaben und 5 Mädchen). Die verhältnißmäßig hohe Zahl der im Laufe des Schuljahres ausgetretenen Knaben findet ihre Erklärung in der nicht zu billigenden Gepflogenheit mancher Eltern, ihre Söhne vom Tage der Barmizwahfeier ab vom hebräischen Unterrichte fern zu halten. Man sieht sich daher veranlaßt, die Eltern der Zöglinge zu ersuchen, ihre Kinder — möglichst — nur am Ende des Schuljahres nach vorangegangener Abmeldung aus der Anstalt zu nehmen. Im Interesse der Schüler selbst erscheint es wünschenswerth, daß dieselben erst nach Absolvirung sämmtlicher Klassen aus der Schule austreten. Die Zahl der Knabenklasse beträgt 7, die der Mädchenklassen 6. Friesenheim b. Lahr. Gestützt auf 8- H des Preßgesetzes ersuche ich Sie, folgende Berichtigungen des Artikels „Aus Baden" in der zweiten Beilage zu Nr. 127 des „Israelit" gefl. aufnehmen zu wollen. 1) Es ist unwahr, daß der betr. Lehrer während seiner Gymnasialstudien das Neujahrsfest irgendwie entweihte. 2) Es ist unwahr, daß derselbe in der katholischen Kirche, in Weihwasser eingetaucht, verschiedenemal das Kreuz machte. Auf andere beleidigende und verleumderische Anklage zu antworten, verachte ich. Frank, Lehrer. Berlin, 8. April. Die „Post" berichtet, Stöcker sei von seiner Vorgesetzten Behörde aufgefordert worden, zwischen seinem Amt und seiner sonstigen öffentlichen Thätigkeit zu wählen. Colberg, 5. April. Das jüdische Kurhospital Hierselbst weiß durch seine segensreiche Entwicklung und strebsame Verwaltung in den weitesten Kreisen immer mehr Freunde und Gönner sich zu erwerben. Der bekannte Menschenfreund, Herr Ferdinand Reichenheim in Berlin, der durch die Stiftung des interkonfessionellen Instituts „Mädcheuheini" in Berlin sich einen Namen erworben hat, hat seine Gunst auch dem hiesigen jüdischen Kurhospital zugewendet, in dem er seinen edlen Namen durch die Stiftung eines Kurbettes und Einzahlung eines Stiftungskapitals in Höhe von 3600 Mk. auch in dieser Anstalt verewigte. Derselbe hatte erst vor einem halben Jahr durch Zuwendung einer Schenkung von 300 Mark in derselben Anstalt das Recht der „immerwährenden Mitgliedschaft" erworben. — Ein zweiter Wohlthäter, Herr Julius Schiff aus Berlin, hat ebenfalls in dieser Woche eine Schenkung von 300 M. demselben Kurhospital gemacht und ist damit in die Reihe der „immerwährenden Mitglieder" eingetreten. — Schließlich ist dem jüdischen Kurhospital auch noch in Folge eines Vermächtnisses des vor 2 Jahren verstorbenen Herrn Leo Gabriel in Berlin in dieser Woche ein Legat von 300 Mark ausgezahlt worden. — Wir wünschen dieser gemeinnützigen Anstalt auch weiter Glück auf dem Wege seiner segensreichen Entwicklung. Leipzig, 5. April. Zur Erinnerung an den verstorbenen Kaiser Friedrich hatte der Rabbiner Dr. Wiener in Oppeln für den 18. October v. I. eine Broschüre unter dem Titel „Saul und Jonathan" herausgegeben. Er erwähnte in derselben die Schrift des Professors Dr. v. Treitschke „Zwei Kaiser" und die durch einige Blätter gegangene Nachricht, daß der jetzige Kaiser dem Prof. Treitschke aus Anlaß dieser Schrift ein Danktelegramm gesandt habe. Dr. Wiener, welcher die Nachricht nicht glauben mochte, knüpfte daran die Bemerkung, er halte es für unmöglich, daß Kaiser Wilhelm dies gethan habe, und halte die betr. Nachricht für eine absurde Neporterente. In dieser Aeußerung wurde von der Staatsanwaltschaft eine Majestätsbeleidigung erblickt, aber das Landgericht Oppeln, welches am 29. Jan. gegen Dr. Wiener verhandelte, sprach den Angeklagten frei. Derselbe hatte geltend gemacht, daß er nach der bekannten Rede des Abgeordneten Grafen Douglas annehmen mußte, Kaiser Wilhelm mißbillige das Treiben der Antisemiten und könne deßhalb unmöglich seinen Dank für eine Schrift ausgesprochen haben, in der seinem verstorbenen Vater, dem Kaiser Friedrich, eine keineswegs schmeichelhafte Kritik in Bezug aus sein Verhalten gegenüber gewissen Strömungen zu Theil geworden sei. Das Landgericht nahm an, daß der Angeklagte in Folge dieser Erwägung überzeugt war, der Kaiser habe ein derartiges Telegramm nicht abgesandt, und daß ihm der direkte wie der eventuelle Dolus und das Bewußtsein, eine Majestätsbeleidigung zu begehen, gefehlt habe. Unerheblich sei dem gegenüber der als Fahrlässigkeit zu charakterisirende Umstand, daß der Angeklagte die immerhin nicht unmögliche Richtigkeit des Telegramms nicht geprüft habe. Deßhalb erfolgte die Freisprechung. Das Reichsgericht verwarf sodann im Einverständnisse mit den Ausführungen des Reichsanwalts und Verteidigers die staatsanwaltlicher Seits eingelegte Revision.

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