Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 30 (1889)
- Issue
- Heft 28 (8.4.1889)
- Date
- 1889-04-08
- Page
- – (sequence 11)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
- OCR quality
- 98% known words query
- IRI
…/2446951-2447947-2447976--28338-2476016- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
OCR text
519 nichts anderes als eine nicht vollständige Geschichte der Juden in Oesterreich während dieses Zeitraums. Warum dies nicht auf dem Titelblatte, sondern erst in der Vorrede eingeftanden wird, ist schwer zu begreifen. In fünf Kapiteln von ungleicher Größe schildert Wolf die „frühem Verhältnisse", „Das Werk der Befreiung", „Kultus und Kultur" „Gemeindewesen und wohlthätige Werke" und „Soziale Stellung" der Juden in Oesterreich. Vergleicht man das erste Kapitel mit dem letzten, so übersieht man auf einen Blick den Fortschritt, welchen die Juden sowohl in Bezug auf ihre eigene Kultur als auf ihre Stellung im Staate in den letzten vierzig Jahren gemacht haben. Seit dem Toleranzpatent des Kaisers Josef II. vom Jahre 1791 hatte wohl die Bildung der Juden Fortschritte gemacht, ihre soziale Stellung hatte sich aber nur wenig gehoben und die Ausnahmegesetze hatten sich vielleicht noch verschärft. Wurde doch der sogenannte „Lichtzündungsaufschlag" in Galizien erst im Jahre 1797 eingeführt, eine Steuer, welche von allen an Sabbaten und Feiertagen oder anderen feierlichen Gelegenheiten gemäß den jüdischen religiösen Vorschriften angezündeten Kerzen und Lampen entrichtet werden mußte. Und die verpachtete Steuer mußte entrichtet werden, selbst wenn die rituelle Beleuchtung aus welcher Ursache immer unterlassen wurde. Dabei gaben die Nachforschungen nach Hinterziehung der Steuer Gelegenheit zur Haussuchung, zur Störung der Sabbatruhe und anderen Mißbräuchen. Wurden doch die Rabbiner gezwungen, die Denunziation der Defraudanten gleichsam als religiöse Pflicht von der Kanzel zu verkünden. Diese Steuer und die auf das von den Juden verzehrte Fleisch gelegte brachten dem Staate im Jahre 1820 von 45000 jüdischen Familien in Galizien 836000 Gulden. Andere Judenfteuern bestanden in den andern Provinzen und man kann annehmen, daß der Jude in dem jetzt Cisleithanien genannten Theile Oesterreichs damals durchschnittlich doppelt so viel Steuer zahlte als der Christ. Etwas besser gestellt waren die Juden in Ungarn, wo ihrer 200,000 nur 80,000 Gulden Extrasteuern bezahlten. Außerdem waren sie von allen Staatsämtern und manchen Erwerbszweigen, sowie vom ländlichen Grundbesitz ausgeschlossen. In manchen Städten und Provinzen durften sie gar nicht, in einigen Städten nur in gewissen Straßen wohnen. In Böhmen und Mähren durfte die Zahl der jüdischen Familien ein bestimmtes Maximum nicht überschreiten; wer einen Hausstand gründen wollte, mußte warten bis ein anderer einging. In Wien wurde einer kleinen Anzahl von Juden, die sich besondere Verdienste erworben hatten, das Wohnen gestattet; sie wurden, wie der amtliche Ausdruck flautet, „tolerirt". Fremde Juden durften sich in der Reichshauptstadt nicht länger als vierzehn Tage und auch dann nur gegen Entrichtung einer Taxe aufhalten. So war die Lage der Juden ungefähr bis zum Jahre 1848. Doch hatte schon Kaiser Franz im Beginne des Jahrhunderts an Hebung ihrer Bildung und Verbesserung ihre Lage gedacht und im Jahre 1803 der Hofkanzlei den Auftrag gegeben, eine Judenordnung für Galizien auszuarbeiten. Aber trotz seiner wiederholten Mahnungen wurde der Auftrag unter allerlei Vorwänden nicht auSgeführt. Gegen die Macht der Trägheit kämpfte selbst der Monarch vergebens, und er war in dieser Beziehung schlechter gestellt als ein Unterthan, der vielleicht Mittel und Wege gefunden hätte, die Beamten zu rascherer Erledigung seiner Angelegenheit zu bewegen. Das Jahr 1848 brachte noch nicht die volle Gleichberechtigung. Zwar wurden die Judensteuern aufgehoben und einige Juden in den kouftituirenden Reichstag gewählt. Thatsächlich genossen sie eine größere Freizügigkeit als früher- Aber eben dieser Reichstag debattirte erst über die Grundrechte, als er aufgelöst wurde. Der siebzehnte Paragraph, welcher die Gleichberechtigung der Konfessionen aussprach, war noch nicht zur Berathung gekommen und wäre nach der Stimmung der damaligen Majorität wohl kaum unverändert angenommen worden. Erst die vom Kaiser oktroyirte Verfassung vom 4. März 1849, welche aber schon im Dezember 1851 wieder ausgehoben wurde, enthielt die volle Emanzipation der Juden. Dann kanien die Jahre der Reaktion, in welchen es den Juden doch noch immer besser erging, als vor dem Jahre 1848. Manche der ihnen gewährten Rechte blieben ihnen auch während dieser Zeit, die Judensteuern wurden nicht wieder eingesührt. Mit der Wiedergeburt des konstitutionellen Lebens im Jahre 1860 begann auch für die Juden in Oesterreich eine bessere Zeit. Im Laufe von sieben Jahren wurden nach und nach fast alle sie beschränkenden Gesetze aufgehoben, bis ihnen endlich das Staatsgrundgesetz vom 21. Dezember 1867 für Cislathanien die volle Gleichberechtigung brachte. Fast gleichzeitig wurde auch im ungarischen Reichstage die Gleichstellung der Juden im Hause der Abgeordneten einstimmig beschlossen. Im dritten Kapitel „Kultus und Kultur" berichtet Wolf über die eben nicht tief greifenden Reformen im jüdischen Gottesdienste, wobei jedoch nicht unerwähnt gelassen werden kann, daß mitunter einschneidende Reformen x