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Der Israelit · 1889-04-04 · Heft 27 (4.4.1889) · page 6

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Journal
Der Israelit
Volume
30 (1889)
Issue
Heft 27 (4.4.1889)
Date
1889-04-04
Page
– (sequence 6)
Language
German
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494 gend in den Städten lebenden Confessionen die Benutzung der höheren Lehranstalten am bequemsten haben. Es könne gar nicht fehlen, daß sich dies in der Benutzung der Bildungsanstalten widerspiegele, und daß — in unmittelbarer Folge hiervon — der durchschnittliche Bildungsstand, soweit er allein von der Benutzung jener Bitdungsanstalten abhängt, bei den Katholiken der niedrigste, bei den Evangelischen ein höherer und bei den Juden verhältnißmäßig ein sehr hoher sein werde. Den angeblichen größeren Bildungstrieb der Evangelischen und Juden erklärt die „Stat. Corr." für „mystisch." Wenn sich die „Stat. Corr." von einer solchen mechanischen Auffassung der Dinge befriedigt fühlt, so mag sie das mit sich abmachen. Wir glauben, so bemerkt mit Recht dazu die „Breslauer Zeitung", daß die „Stat. Correspondenz" die hierbei in Frage kommenden achtungswerthen geistigen Faktoren doch sehr unterschätze. Wenn es auch durchaus zu wünschen wäre, daß die jüdische Jugend mehr als bisher dem Handwerkerstande zugeführt würde, damit nicht das jüdische, dem positiven Glauben meist feindlich gegenüberstehende Gelehrtenproletariat noch vermehrt werde, so ist es andererseits einfach lächerlich, den geistigen Bildungstrieb der Juden auf lokale Gründe zurückzuführen. Wer wüßte es nicht, daß der jüdische Vater alles opfert, um nur dem Sohne eine gediegene Bildung angedeihen zu lassen! Mögen die Neider hingehen und desgleichen thun! — Der famose A l im enten Pr ozeß gegen den Dr. Bö ekel dürfte nicht mehr zur gerichtlichen Entscheidung gelangen, da der weise Angeklagte es inzwischen vorgezogen hat, den Zwist mit seiner ehemaligen Haushälterin gütlich beizulegen. Bl. Frankfurt a. M., 27. März. In Nr. 24 Ihres gesch. Blattes ist die Notiz aus Frankfurt enthalten, daß an der Realschule der Israel. Religionsgesellschaft eine Abiturientenprüfung unter Vorsitz des Herrn Provinzialschulraths Kannegießer stattgefunden, und daß die drei Abiturienten die Prüfung gut bestanden haben. Es ist jedoch nicht hinzugefügt, daß dies eine höhere Prüfung sei, die zu dem Eintritt in den Post-, Telegraphen-, und Forst-Dienst berechtigt und daher mit der Prüfung für den einjährigen Militärdienst nicht zu verwechseln sei. Die Berechtigung zu diesem letzteren wird von der Schule nach Absolvirung der Prima ohne weitere Prüfung ertheilt. In der That haben im vorigen Jahre 20 Schüler diese Berechtigung von der Schule erhalten. Wie Biele dieses Jahr solche erlangen werden, läßt sich erst nach Schluß des Semesters feststeüen. Die obige Abiturientenprüfung kann nur von Schülern der Oberprima abgelegt werden, und wenn dieselben auch nicht daran denken, von der durch die Prüfung erlangten Oualifikation zum Eintritt in die genannten Dienftbranchen Gebrauch zu machen, so ist immerhin die Absolvirung eines solchen höheren preußischen Examens von größtem Werthe für das ganze Leben. Die Schule aber hat dadurch den Beweis geliefert, daß sie ihre Devise pN “pn oy min die Pflege unseres heiligen Religionsgesetzes im Verein mit allgemeiner Bildung auch thatsächlich verwirklicht. Oesterr. - Ungar. Monarchie. Wien. Der Vorstand der Talmud-Thoraschule, welcher sich an den Gemeinderath mit der Bitte um eine Subvention gewendet hatte, hat sein Ansuchen zurückgezogen. Damit wird dem Gemeinderathe die Wiederholung jener widerlichen Debatte erspart, welche schon einmal bei dieser Frage und nicht zur Mehrung der Würde des Gemeinderathes in weiten Kreisen unangenehmes Aufsehen erregt hat. Italien. Mantua. Bei der diesjährigen Geburtstagsfeier des Königs stellte der hisige Bischof an den Präfecten das Ansinnen, daß er mit den sämmtlichen Behörden dem ll'a D*um in der Kathedrale beiwobne, mit der Bedingung jedoch, daß keine der Behörden den Gottesdienst in der Synagoge besuche. Auf Anfrage beim Minister des Innern wurde dem Präfecten die Weisung, dem Gottesdienste der beiden Confessionen fernzubleiben. Rußland. <7-a. B-l. Moskau. Es ist eine polizeiliche Verfügung erfolgt, wonach majorenne jüdische Kinder, die bei ihren Eltern sich aufhalten, selbst aber kein Handwerk betreiben, aus der Stadt zu verweisen sind. Feuilleton. Schuld und Sühne. Erzählung von Friedrich Rott. (Fortsetzung.) Leah hatte sich inzwischen unablässig um ihre Mutter bemüht, die in einem heftigen Nervenanfall sich wand; doch als sie nun durch die offenstehende Thür ihren Vater zum Wagen schleppen sah, stürzte sie mit wildem Schreckensruf ihm nach.

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