Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 30 (1889)
- Issue
- Heft 27 (4.4.1889)
- Date
- 1889-04-04
- Page
- – (sequence 4)
- Language
- German
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492 stutz im bürgerlichen und staatlichen Leben nach Kräften zu beschränken suchen." Ein solcher Einwand fordert eine Vergleichung des Judenthums mit dem Chriftenthum heraus, denn es soll ja die jüdische Religion sein, welche die Inferiorität der Semiten in sittlicher Hinsicht erzeugt, so daß deren Ausschluß von dem Vollgenuß der allen Bürgern gewährleisteten Rechten eine zwingende Nothwendigkeit angeblich geworden ist. Man verlangt ja nicht, daß der moralisch gesunkene Jude für unwürdig erklärt wird, auch moralisch gesunkenen Christen erklärt das Gesetz der Bekleidung von Ehrenstellen und der Ausübung gewisser politischer uud bürgerlicher Rechte verlustig. Während aber über diese Unwürdigkeit lediglich der Richter nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen und gewissenhafter Prüfung zu befinden hat, sollen hier die Juden schlechthin ausgeschlossen werden, solange sie nicht zum Chriftenthum übertreten; sie werden als Bekenner der jüdischen Religion den moralisch gesunkenen Bürgern gleich erachtet, ihr Bekenntnis bricht über sie den Stab, es bedarf nicht erst der richterlichen Prüfung und Urteilsverkündung. Bei einer solchen Vergleichung kommen diejenigen Momente im Chriftenthum nicht in Betracht, welche zwar im entschiedenen Gegensatz zu dem jüdischen Bekenntniß stehen, aber nicht unmittelbar auf die Handlung des Menschen influiren, sondern sich vornehmlich auf transcendantale Vorstellungen beziehen. Es sind aber gerade die unterscheidenden Glaubensätze des Chriftenthums, welche dieser Kategorie angehören. Es zählen hierzu: das Apostolische Glaubensbekenntniß, die Lehre von der Erbsünde, die Sakramente der Taufe und des Abendmahls, sowie diejenigen der Buße, Firmelung, Ordination und Letzten Oelung, deren Bethätigung und Glaube nach den verschiedenen Formen des Chriftenthums zur Gewinnung des jenseitigen Heils, zur Seligkeit, entweder unbedingt erforderlich oder empfehlenswert sind. Denn wenn auch keineswegs in Abrede genommen werden kann, daß die Vorstellung von Gott, der Willensfreiheit, der Sünde und göttlichen Vergeltung auf die Entschließung des Menschen etnwirkt, so wird für die vorliegende Frage der Rechtfertigung und Entstehung des Antisemitismus aus dem christlichen Bewußtsein doch nur diejenige Seite des Chriftenthums ins Auge zu fasten fein, welche in direkter Weise die Bethätigung eines sittlichen Verhaltens und einer dem Staatszweck nicht hindernd in den Weg tretenden Gesinnung hervorruft. Will man dieses jedoch nicht zugeftehen, so wird man gleichwohl nicht verneinen können, daß der jüdische Gott-Einheit-Gedanke ebensowohl geeignet ist, Gott als Herrn der Welt erkennen zu lasten, und 'auch das Judenthum Ihn als liebenden Vater und Richter der Menschen begreifen lehrt, die Tugend lohnend , die Sünde strafend und verzeihend. Das Judenthum ist also in keiner Weise weniger geeignet, als das Chriftenthum sittliche, gottcsfürchtige und Sünden meidende Menschen zu erziehen, welche nicht nur aus Furcht vor der Ahndung des irdischen Richters vom Unrechte sich fernhalten, sondern aus Ehrfurcht vor Gott auch dort gewissenhaft ihrer Pflicht nachleben, wo dem menschlichen Auge ihre Handlung verborgen bleibt. Ebenso kann hier von einer weiteren Vergleichung des Chriftenthums und Judenthums in Ansehung der jüdischen Symbole und gottesdienstlichen Handlungen Abstand genommen werden. Es wird niemand behaupten wollen, daß die Feier der jüdischen Sabbate und Festtage unsittliche Vorstellungen erzeugt und weniger im Stande ist, den Geist des Menschen zu Gott zu erheben. Ungleichen wird niemand bestreiten wollen, daß das Verbot des Genusses von Nichtwiederkäuern u. s. w., das Gebot der Anlegung von Phylakterien und Gedenkfäden u. vgl. m. der sittlichen Erziehung der Bekenner des Judenthums entgegen sind. Es handelt sich hier einzig und allein darum, ob die sittliche Grundlage des Staatswesens und der Gesellschaft, insofern sie eine christliche, ist durch die jüdische Anschauung eine Schädigung erfahren könnte. Dieses wird aber um so bestimmter vernein: werden müssen, als gerade diese christliche Grundlage nicht anders als eben der jüdische Geist ist, welcher im Chriftenthum sich geltend macht. Die Lehren der jüdischen Bibel bilden diese sittliche Basis des Staates und der Gesellschaft, gerade derjenige Theil im Chriftenthum, welcher nicht dem Judenthum entspricht, hat in Wirklichkeit mit dem Staate und der Gesellschaft überhaupt nur wenig zu thun. Die Gerechtigkeit, die Menschenliebe, die Gottesfurcht, das Gotlvertrauen, die Sittlichkeit, welche in dem Staats- und Gesellschastsleben zur Geltung kommen, sind jüdisch. Es ist das Gesetz des Alten Bundes, das Gottes- und Propheten- Wort der Bibel des Judenthums, es sind jüdische Psalmen, welche gerade hier das unschätzbare, heiligste Gut des christlichen Bewußtseins bilden, und die für das Staatswesen werthvollste Ideen den abendländischen Völkern zu eigen macht. Das ist so notorisch, daß es von keiner Seite geleugnet werden kann. Wenn man das wahrhaft Sittliche im Staats- und Gesellschaftsleben christlich nennen will, so kann man es mit gleichem Fug und Recht als jüdisch bezeichnen.