Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 30 (1889)
- Issue
- Heft 24 (25.3.1889)
- Date
- 1889-03-25
- Page
- – (sequence 9)
- Language
- German
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XXX. Jahrgang. KrilageM^24des,,IsraM"L„Ieschurim". Leitender Artikel. Literarischer Bericht. Oesterreich-Ungarns Trauer über das tiefbetrübende Ableben Sr. k. und k. Hoheit des durchlauchtesten Kronprinzen Rudolf, Erzherzog von Oesterreich, Königlicher Prinz von Ungarn, in Worte gekleidet von D. H. Spitzer, Ehrenmitglied des „Kronprinz Rudolf" Humanitäts-Vereines. Pesth 1889. Das entsetzliche Ereigniß, dessen Schauplast Meierling gewesen, hat die Herzen aller Menschlichfühlenden beengt und bedrängt. Es hat die ganze Welt mächtig ergriffen und erschüttert. Und nachdem das Unabänderliche Niemand anders zu gestalten vermag, so bleibt dies für alle Zeiten eine tieftraurige, höchst beklagenswerthe Thatsache. Was wir aber können und sollen, ja müssen, das wird auch allenthalben geschehen. Der unglückliche Prinz wird sortleben in unserer Mitte, wir werden ihn nie vergessen! An seinen hohen Namen wollen wir Werke des Friedens und des Segens knüpfen, damit auch an dem hohen Verklärten sich das Schriftwort erfülle: „Das Andenken des Edlen bleibt zum Segen!" .... In dieser sicheren Voraussetzung hat der Verfasser sich veranlaßt gesehen, dem patriotischen Wunsche des Herrn Bernhard Grünwald, Sektionsrath im königl. ungar. Ministerium des Innern, Folge gebend, vorliegende Trauerschrift — welche der königliche Rath, Herr Sigmund Ritter v. Falk, dem humanen Zwecke zuliebe, in hochherziger Weise prachtvoll und auf eigene Kosten Herstellen ließ — zu Gunsten des Budapester Kronprinz Rudolf-Humanitäts-Vereines herauszugeben. In beredten und tiefergreifenden Worten schildert Herr D. H. Spitzer, den großen unersetzlichen Verlust, den das Kaiserhaus, die österr.-ung. Monarchie und insbesondere die Israeliten des Reiches durch den Tod des Kronprinzen erlitten. Die Lektüre der Trauerschrift ruft bei dem Leser einen tiefen Eindruck hervor; die Schrift verdient mit Recht in den weitesten Kreisen verbreitet zu werden. Zeitungsnachrichten und Correspondenzeu. Deutschland. Aus Bayern. Gestatten Sie es mir, sehr geehrter Herr Redakteur, die in Nr. 22. des „Israelit" von einem iSD aufgestellte Behauptung, wonach die meisten in Handel kommenden weil nicht in« -nyo gefertigt, Vidd sind, durch nachstehendes Faktum zu erhärten. Vor einigen Monaten kaufte ich auf der Leipziger Messe in der Filiale einer bekannten hebr. Buchhandlung ein Paar Tfillin, die ich dann einem ivD in Fürth zur Ansicht vorlegte. Da dieser jedoch mit seinem Urtheile über das nntto derselben zurückhielt, ich vielmehr aus seinen Worten merkte, daß er sie nicht für geeignet hielt riiuv;ro nmh, so übersandte ich fragt. Tfillin an den Distriktsrabbiner von Burgpreppach, Herrn Dr. Deutsch, und erbat mir sein Urtheil über dieselben. Darauf erhielt ich alsbald folgende Antwort: „Ew. Wohlgeboren sende ich anbei die mir zur Prüfung übersandten \'hsn zurück mit dem ergebenen Bemerken, daß dieselben ungeeignet zum Gebrauche Oidb) sind. Ich vermisse in der Schreibweise der roner® die geforderte Korrektheit (es treten die einander in der Form ähnlichen Buchstaben nicht unterscheidbar genug hervor, auch fehlen an einzelnen Buchstaben p die vorschriftsmäßigen Kronen) wiewohl sie in mancher Beziehung (in Beobachtung der Abschnittsabsätze möiriDi mrons) wieder gewahrt ist. Doch, bieten auch die Tfillin in dieser Beziehung keine vollendete und vollkommene Arbeit, so wären sie dieserhalb immer noch nicht zu verwerfen, wenn nicht bei Anfertigung der Gehäuse gegen die gesetzliche Vorsicht verfahren worden wäre. Die Gehäuse sollen nämlich irw iiyv, aus einem Fell- oder Pergamentstücke gefertigt sein, müssen also von vornherein ein Ganzes bllden und nicht erst durch Zusammenkleben verschiedener Stücke zu einem solchen gestaltet sein. Bei den mir vorgelegten yb'sn ist jedoch das Letztere der Fall, und wenn auch hervorragende Decisoren dieses Verfahren nicht als entschieden verwerflich (b)üe) erklären nm rr6», 'n '»d ons« 'wn ,'m '»d wn d"-idd d’Vs 'ddd n"’ p-isn), so ist doch in allen Lehrbüchern für d't&id dasselbe als religionsgesetzlich unstatthaft bezeichnet, und ist sogar dieserhalb eine Verwarnung an die onsw, unterzeichnet von dem bekannten Ober-