Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 30 (1889)
- Issue
- Heft 24 (25.3.1889)
- Date
- 1889-03-25
- Page
- – (sequence 4)
- Language
- German
- Belongs to
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gemeldet hatten, wurde zweien auf Grund ihrer schriftlichen Arbeiten die mündliche Prüfung erlassen, der dritte bestand dieselbe gut. Schweiz. Basel, 19. März. Den „Basler Nachrichten" wird von hier geschrieben: Das Haupttraktandum der letzten Freitag in Aarau ftattgefundenen Delegirtenversammlung der schweiz. Thierschutzvereine bildete die Schächtfrage. Es wird Ihre Leser zweifelsohne interessiren, Näheres über die bezüglichen Verhandlungen zu erfahren, an welchen u. A. auch Herr Rabbiner Dr. Engelbert in St. Gallen hervorragenden Antheil genommen hat. Die Debatten wurden eingeleitet durch ein aufklärendes Referat des Herrn Bezirksverwalters Keller, Vizepräsident des Centralcomites, über den Stand der Schächtfrage. Die heutige Bewegung ist entstanden durch die eigenthümlichen Verhältnisse im Aargau, wo die Israeliten in Lengenau schachten dürfen, in Baden aber nicht. Dies hat bekanntlich den Großen Rath veranlaßt, einen Beschluß zu fassen, nach welchem das Schächterverbot für den ganzen Kanton gesetzlich aufgestellt werden soll. Zum Gesetz ist es aber noch nicht gekommen, weil der Großrabbiner Wertheimer in Genf, Namens der Israeliten beim Bundesrath vorstellig geworden ist und dieser noch keinen Entscheid gefällt hat, sondern vorerst Erkundigungen über die Verhältnisse in anderen Staaten einziehen will. Dies hatte den Centralvorstand des schweiz. Thierschutzvereins veranlaßt, der Delegirtenversammlung den Antrag zu stellen: Es solle die Versammlung den Vorstand ermächtigen, sich beim Bundesrath für eine einheitliche Regulirung der Schlachtmethoden mit obligatorischer Betäubung zu verwenden, eventuell die Initiative zur Sammlung der 40,000 Unterschriften zu ergreifen. Gegen diesen Antrag machte Herr Dr. Engelbert geltend, daß er zwar nicht glaube, der Thierschutzverein agitire nur aus Starrköpfigkeit gegen das Schächten, aber lebhaft bestreiten müsse er, daß das Schächten eine Thierquälerei sei. Mehr als 58 Gutachten von wissenschaftlichen Autoritäten sprächen zu Gunsten des Schächtens. Das Schlachten durch Christen auf dem Lande sei eher eine Thierquälerei. Man sollte zuerst den Entscheid des Bundesrathes abwarten und dann Beschlüsse fassen. Hr. de Bude aus Genf erläutert und empfahl die Vermittlungsmethode in Genf, wo das Thier unmittelbar nach dem Schächtstich durch den Genickstich betäubt wird. Hr. Kantonsstatistiker Naef trat für die Anträge des Vorstandes ein. Irgend welche antisemitische Agitation würde den humanen Prinzipien des Thierschutzvereins widersprechen, aber die gleichen Grundsätze machen es dem Vereine zur Pflicht, zu einem Akte entschieden Stellung zu nehmen, durch den täglich unzählige Thiere vom Leben zum Tod gebracht werden. Der Thierschutzverein muß eine möglichst schmerzlose Methode verlangen; wie sie erfolge, kann ihm gleichgiltig sein. Die Stecherei *) des Schächtens ist nach dem Zeugniß der Praktiker eine quälerische Methode, daher muß mindestens vorherige Betäubung verlangt werden. Die Zustände im Aargau sind unhaltbar und überhaupt eine einheitliche eidg. Regelung absolut nothwendig. Hr. Bezirksverwalter Keller wies darauf hin, wie die Rabbiner selbst zugestehen, daß kein Unterschied im Fleisch bestehe, ob die Betäubung vor oder nach dem Schächtakt geschehe.3) Man verlange nur die Betäubung vor dem Schächtschnitt, die Art der Betäubung solle von den Juden selbst bestimmt werden. Herr Bezirksamtmann Frey von Zurzach empfahl, zuerst den Bundesentscheid abzuwarten. Hr. Thierarzt Meyer in Baden erklärte, nach seinen Erfahrungen und Beobachtungen sei das Schächten die größte Thierquälerei. Es sei nicht recht, daß das auserwählte Volk eine besondere Ausnahmestellung beanspruchen dürfe, sonst möge es lieber wieder nach Palästina zurückkehren.3) Herr Dr. Engelbert replizirte, die Sektion St. Gallen sei mit dem Vorgehen des Centralvorstandes nicht einverstanden, das Schächten sei keine Stecherei, sondern die humanste Schlachtmethode. Die Hauptsache sei, das Thier sicher und in kurzer Zeit zu tödtcn, ob mit oder ohne Betäubung, das sei Nebensache, es müsse nur auf rasche schmerzlose Weise geschehen, das sei beim Schächten der Fall, wo geübte Leute das Schlachten ausüben. Trotz dieser gewandten Vertheidigung siegte der Antrag des Centralvorftandes mit allen gegen die 3 Stimmen der St. Galler Vertreter. Herr Dr. Engelbert machte dann noch den Versuch, einen Beschluß durchzubringen, nach welchem der Central - Vorstand, bevor er weitere Schritte ^thue, die Sektionen beftagen solle, allein auch dies mißglückte. Die Stimmung der überwiegenden Mehrheit war eine entschiedene, fest entschlossene gegen das bisher übliche Schächten (um auf diese Weise die Juden aus der freien Schweiz zu vertreiben!) 1) Anm. der Red.: Die Stecherei! Da sieht man, wie wenig die Herren vom „Schächten" wissen. 2) Anm. der Red.: Das heißt, das erste ist streng verboten, das zweite nicht erlaubt. 3) Anm. der Red.: Diese Aeußerung ist doch „antisemitisch" im höchsten Grade!