Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 30 (1889)
- Issue
- Heft 23 (21.3.1889)
- Date
- 1889-03-21
- Page
- – (sequence 5)
- Language
- German
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lWWWWWWWWWWWWW 417 Da seht ihr, wie die Juden Wissenschaft und Bildung zu fruktifizieren verstehen. Darum Ausschluß oder doch Beschränkung der Juden in diesem Streben. Die höheren Schulen dürfen ihnen nur nach Verhältniß ihrer Kopfzahl zur nichtjüdischen Bürgerschaft zugängig sein — das ist die mindeste Forderung. (Fortsetzung folgt.) Zeitungsnachrichten und Correspondenzen. Deutschland. Berlin, 17. März. Die A f f a i re B e r nst c i n ist in ein neues Stadium getreten. Der Stndiosus Bernstein ist neuerjdings wegen eines zweiten, diesmal an einem jüdischen Knaben verübten unsittlichen Attentates verhaftet worden. Damit beginnt sich das Näthsel zu lösin, und damit geht die Blutkomödie der Antisemitenznnft jämmerlich zu Ende. Bernstein wird jetzt entweder falls Wahnsinn sestgestellt wird, freigesprochen oder er erhält wegen eines Sittlichkeitsverbrechens Zuchthaus. Wir zweifeln nicht daran, daß der Vertheidiger RechtsanwaltDr. Stern ber g in Breslau, welcher bisher, offenbar aus Rücksicht gegen seinen Klienten, die Frage nach den Motiven nicht zur richterlichen Entscheidung führte, um der eventuellen Zuchthausstrafe vorzubeugen, jetzt kein Mittel unversucht lassen wird, um das sittliche Vorleben des Angeklagten feststellen und seinen Geisteszustand untersuchen zu lassen. Jetzt handelt es sich hier nicht um den Einzelnen, sondern um die Ehre der Gesammtheit, vor welcher jedes Sonderinteresse, ja , selbst das Glück einer bejammernswerthen Familie zurücktreten muß. Die Nachricht von der erneuten Verhaftung Bernsteins macht natürlich die Antisemiten kopfscheu; der fromme „Reichsbote" erklärt, ja gleich von Anfang an Klarheit über das sittliche Vorleben des Angeklagten gefordert zu haben, die „Staatsbürgerzeitung" meint in ihrem Stumpfsinn, daß nunmehr die Judenschaft sich zusammenthun werde, um Bernsteins Freisprechung durchzusetzen (man beachte die raffinirte Taktik der Hetzgesellschaft!), und die „Conservative Korrespondenz" beginnt, allerdings ohne von der Verhaftung Bernsteins oder von unserem Aufsatz in der letzten Donnerstagsnummer Kenntniß gehabt zu haben, eine Reihe von Artikeln, welche die Blutlüge verfechten wollen. Der erste Artikel wendet sich gegen unfern Aufsatz, welcher die eventuelle Behauptung der „Eons. Corr.", betreffend das Christenblut, als „schamlose Verleumdung", als „freche, niederträchtige Lüge" brandmarkte und dem Blatte einen Prozeß wegen verleumderischer Beschimpfung der jüdischen Religion in Aussicht stellte, falls es die Behauptung vom „Gebrauche des Christenblutes" sich etwa aneignen sollte. Das Blatt beeilt sich zwar, schleunigst zu erklären, daß es „zunächst garnichts behaupte", in demselben Augenblick aber wiederholt es die Blutlüge auf Grund der christlichen Zeugnissen, die gar nicht existiren. Dann schreibt das Blatt (wir citiren nach der „Post", da wir bis zur Stunde die „Cons. Corr." nicht erhalten haben) die folgenden Sätze: Man konnte auch der Ansicht sein, daß dieser alte Streit seine aktuelle Bedeutung verloren habe; denn wir setzen ohne weiteres bei unseren gebildeten und durch die Schule der Kultur gegangenen Juden denselben Abscheu vor blutigen Greueln, der den deutschen Christen erfüllt, voraus: diese Kreise dürfen ohne Zweifel geltend machen, daß sie für Dinge, die sich in früheren Zeiten, in Perioden einer niederen Kulturstufe, ereignet haben sollen, nicht verantwortlich gemacht werden können, und wir würden, selbst wenn noch in der Gegenwart einzelne abergläubische und fanatische Schichten oder Individuen des jüdischen Volkes der in Rede stehenden Missethaten überführt werden, unsere Folgerungen sicherlich nicht auf das gesammte Judenthum ansdehnen. Es ist merkwürdig, daß Blätter wie der „Israelit und Jeschurun" uns diese Unterscheidung anscheinend verwehren und uns zu der Annahme nöthigen wollen, daß das Gift, welches ein Einzelner — vielleicht — ans einer dunklen religiösen Lehre sangt, nicht durch Mißbrauch gewonnen wäre, daß der Aberglaube, wenn erwiesen, nicht als Aberglauben des Einzelnen abgeschüttelt werden könnre, sondern als Glaube des gcsammten jüdischen Volkes zugestanden werden müßte. Jedenfalls aber konnte man bisher geltend machen, daß für die Thatsächlichkeit jüdischer Manipulationen mit Christenblnt, gleichviel welche Folgerungen aus solchen Vorkommnissen gezogen werden dürfen, ein mit den modernen Mitteln der juristischen Feststellung und so zu sagen vor unseren sehenden Augen erbrachter Beweis bis jetzt nicht vorlag." Der Aufsatz schließt mit den Worten: „Wir selbst behaupten zunächst garnichts; wir ersuchen lediglich die Kreise des Herrn Dr. Blumenthal uns ihre Gedanken über die Motive der That des Breslauer Rab. binats-Kandidatcn bekannt zu geben und bezeichnen es als ein doch zu weit getriebenes Mißverstehen der Position, wenn diese Kreise das Bedürsniß, sich in der angegebenen Richtung zu bemühen, nicht anerkennen wollten. . . . Wie ist die That des Bernstein zu verstehen? Eine viethundertjährige Behauptung giebt eine Antwort, und wenn Herr Dr. Blnmenthal sie nicht gelten lassen will, dann bitten wir um eine andere. Aber eine Tradition, die so lange besteht, wie deutsche Christen die Feder führen, auch dann noch als etit ausgesuchtes Schelmenstück zu behandeln, wenn ein schlagender Wahrheitsbeweis für sie vorzuliegen scheint, und dem begreiflichen Ersuchen um Aufklärung dieses Dunkels eine entrüstete Miene und eine Handvoll Schimpfereien entgegenzusetzen, das geht wirklich nicht an." Die Leser werden nicht erwarten, daß wir jetzt, bei völlig veränderter Lage, auf diese Auslassung näher eingehen sollten. Im klebrigen werden wir auch in Zukunft uns gestatten, eine schamlose Verleumdung als schamlose Verleumdung und eine