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Der Israelit · 1889-03-18 · Heft 22 (18.3.1889) · page 9

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Journal
Der Israelit
Volume
30 (1889)
Issue
Heft 22 (18.3.1889)
Date
1889-03-18
Page
– (sequence 9)
Language
German
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XXX. Jahrgang. KrilageM^22i>es„Israelit''L„Ieschuruil Zeitungsnachrichten «nd Correspondenzen. Deutschland. Marburg, 10. März. Ist der Name „Böckel" ein Schimpfwort oder nicht? Diese Frage fand der „Oberhesischen Zeitung" zufolge in einer vor einigen Tagen vor der Strafkammer verhandelten Beleidigungsklage ihre Antwort in bejahendem Sinne. Der Klage lag folgender Sachverhalt zu Grunde. Am 27. August v. I. kam der Handelsmann Simon Gerson aus Gladenbach mit einem Rind auf den Johann Schmidt'schen Hof in Weitershausen und antwortete auf die von letzterem an ihn gerichtete Frage, was er mit dem Rind wolle: „Das will ich Dir Böckel verkaufen." Nach dem Verlassen des Hofes äußerte Gerson dann noch zu einem anderen Manne, der ihn vor dem als Antisemitenanführer in Weitershausen bekannten Müllers Hann (der Ortsname des Schmidt) warnte: „den habe ich vorhin selbst Böckel genannt, dem fehlen nur noch ein Paar Hörner am Kopfe." Schmidt strengte in Folge dieser Aeußerungen einen Beleidigungsprozeß gegen Gerson an und hatte die Genugthuung, daß letzterer von dem Amtsgerichte Gladenbach zu einer 3tägigen Haftstrafe verurtheilt wurde. In der Begründung dieses Urtheils wurde ausgeführt, „daß der von dem Angeklagten dem Privatkläger gegen über gebrauchte Ausdruck Böckel eine Beleidigung enthielt, weil Privatkläger dadurch dem Träger dieses Namens, Dr. Otto Böckel in Marburg, gleichgestellt werde, der es sich, wie allgemein bekannt sei, zur Aufgabe gemacht habe, Haß und Verachtung gegen die Juden zu erregen und deshalb von den Juden — Angeklagter sei Israelit — auf das Tiefste gehaßt werde. Auch in der zweiten Aeußerung des Angeklagten habe das Gericht eine Beleidigung erblickt, weil die Aeußerung den Sinn hatte, daß Privatkläger ein dummer, beschränkter Mann sei. Mit Rücksicht auf die schwere Ehrenkränkung fei Angeklagter mit Haft zu bestrafen." Auf die von letzterem eingelegte Berufung erging heute das zweitinstanzliche Urtheil der Strafkammer dahin, daß das erste Urtheil der Erregung, in welcher sich die Juden in Folge der heutigen antisemitischen Agitation befinden, nicht Rechnung getragen habe und werde deshalb die dreitägige Haftstrafe in eine Geldstrafe von 9 M. umgewandelt. Oberhausen, 13. März. Ein Prozeß von grundsätzlicher Bedeutung in Sachen des Antisemitismus ist in zweiter Instanz vor der Strafkammer zu Essen entschieden worden. Es -handelt sich um die Ausstellung der Bilder des Düsseldorfer Malers Gehrt's durch den als Antisemitenführer in weiteren Kreisen bekannten Kaufmann vom Berge in Gelsenkirchen. Derselbe war vor einiger Zeit wegen Ausstellung der „Jüdische Schnorrer" darstellenden Bilder in eine Polizeistrafe von 20 M. genommen worden; wogegen er richterlichen Bescheid beantragte. Das Schöffengericht in Gelsenkirchen sprach ihn frei; Herr Bürgermeister Vattmann, als Amtsanwalt, legte Berufung ein und' beantragte die Bestrafung wegen Verübung groben Unfugs. In seiner Begründung führte er u. a. aus, der grobe Unfug liege zunächst in der durch die Schaustellung der Bilder beabsichtigten Verhöhnung der jüdischen Race und ferner in dem mehrfach vor dem Schaufenster des Herrn vom Berge erfolgten Volksauflaufe. Der Anklagte suchte sich mit dem Hinweis darauf zu vertheidigen, daß z. B. der Kladderadatsch, die Wespen re. ic. in jeder Nummer ähnliche Bilder enthielten, und noch niemals seien der Herausgeber oder der Redakteur dieserhalb mit dem Strafgesetzbuch in Konflikt gerathen. Anders dachte der Gerichtshof; denn derselbe schloß sich den Ausführungen des Herrn Bürgermeisters Vattmann an und verurtheilte den Herrn vom Berge zu 30 Mk. Geldstrafe und in die Kosten. Der Gerichtshof führte aus, daß gerade infolge seiner Stellung als Antisemitenführer Herr vom Berge sich durch die Schaustellung der Gehrts'schen Bilder des groben Unfugs schuldig gemacht habe. Denn die Antisemiten erachten eine Verhöhnung des Judenthums als ihren Hauptzweck. Der Staatsanwalt hatte eine Geldstrafe von 20 M. beantragt. A. Stern, Lehrer. Breslau. Den Prozeß des Rabbinats-Kandidaten B ernste in versuchen noch Blätter niederen Ranges, wie das „Schlesische Morgenblatt" zur antisemitischen Agitation auszubeuten. Nunmehr schreibt demselben „Schlesischen Morgenblatt" Pastor Becker, Missionar für Israel, Folgendes: „Sie halten es für möglich, daß bei den Juden eine Verwendung von Christenblut zu rituellen Zwecken stattfinde! Ist es denn ganz vergeblich gewesen,

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