Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 30 (1889)
- Issue
- Heft 21 (14.3.1889)
- Date
- 1889-03-14
- Page
- – (sequence 9)
- Language
- German
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XXX. Zugang. Ü&vf tt Beilage ju M2\ des „Israelit" & „Jeschurun ". Leitender Artikel. Die Drülenfion u. das Ziel des Alliisemitiswus. Von I s a a c Hirsch. IV. Die Verfassung des deutschen Reiches vom 16. April 1871 setzt für ganz Deutschland ein einheitliches Heimathsrecht dergestalt fest, daß der Angehörige irgend eines Theils des Reichsgebiets überall im Reiche als Inländer zu betrachten ist. Durch diese wichtige Bestimmung gelangt erst die Einheit des deutschen Reiches zur vollen Geltung. Sie ist es, welche im unterscheidenden Gegensatz zu dem ehemaligen Deutschland des bis zum Jahre 1866 bestandenen Deutschen Bundes, in Wahrheit ein deutsches Volk schuf. Während unter der Herrschaft des deutschen Bundes die Angehörigen des einen deutschen Staates in dem andern deutschen Staate Fremde waren, gestaltet der dritte Artikel der Verfassung des neuen deutschen Reichs ganz Deutschland zu einer Heimath für alle Deutsche und erkennt in dem Preußen und Bayern, dem Niedersachsen, Schwaben, Hessen und Thüringer überall gleichberechtigte Glieder eines großen Volkes. Der große staatsmännische Gedanke, aus welchem das gemeinsame deutsche Reichsindigenat der Reichsverfaffu.ig hervorgegangen ist, riß die Schranken ein, die die partikularistische Landsmannschaft dem deutschen Nationalbewußtsein an jedem Grenzpfahl errichtet hatte. Wer darum irgend einer Nationalität innerhalb des deutschen Volkes das Recht des Reichsindigenats schmälern will, wer es versucht, sie auszuschließen von dem Genüsse irgend eines Vorzugs, der dem Einheimischen vor dem Fremden zufteht, oder von der Theiluahme an irgend einem Amte, oder von der Vertretung in Gemeinde und Staat, der plant ein Verbrechen gegen das deutsche Volk, der führt in frevelhafter Verwegenheit einen Axtstreich gegen das Fundament des deutschen Reichs, der wandelt die fluchwürdige Bahn des Hochverraths, denn er unternimmt einen Angriff aus die Verfassung und damit auf den innern Bestand des Reichs. Der Gedanke, daß irgend einer Nationalität die Fähigkeit zur Erwerbung des Jndigenats abgesprochen werden könnte, ist ein so barbarischer, daß nicht nur das deutsche Reich, sondern überhaupt kein civilisirter Staat ihn zu fassen vermag. Kein Staat versagt einem unbescholten fähigen Ausländer, welcher Nationalität er auch angehören mag, die Naturalisation, durch welche er fortan in jeglicher Hinsicht zum Inländer wird. Wer von inländischen Eltern geboren ist, oder wer die Naturalisation erlangt hat, ist Deutscher. Er büßt diese Eigenschaft nur durch auf seinen Antrag erfolgte Entlassung aus dem Staatsverbande, durch einen zehnjährigen Aufenthalt im Auslände, oder durch Verheiratung einer Inländerin mit einem Ausländer ein. Und da wagt der Antisemitismus die Parole auszugeben, der Deutsche semitischer Abstammung sei als ein Fremder zu behandeln? Da erdreistet er sich das wohlerworbene Recht der semitischen Deutschen anzutaften, das nicht minder begründet ist, wie das Recht der niedersächsischen, schwäbischen, thüringischen, friesischen, brandenburgischen unwendischen Deutschen? Es gibt keine größere Versündigung gegen Verfassung, Reich und Volk, wie gegen Recht, Sitte und Eivilisation. Die Reichsverfassung muß erst in ihr Gegentheil verkehrt, das Reich zertrümmert und das deutsche Volk in seine einzelne Bestandtheile aufgelöst werden, das Recht muß erst verleugnet, der Sitte Hohn gesprochen, und Cibilisation in Barbarei gewandelt werden, bevor dem antisemitischen Gelüste Befriedigung gewährt werden kann. Es ist ein Frevel sonder Gleichen, die Theorie von dem Gast- und Wirthsvolke aufzustellen, den Juden zu dem Gaste anderer Stämme, welche mit ihm vereint das deutsche Volk bilden, zu stempeln, und dann den anderen Stämmen das Recht zu vindiciren, ihn als Fremden, Geduldeten zu behandeln, den man nach Belieben und Laune entweder in den letzten Winkel bannt, oder kurzer Hand aus dem Hause weist. Es ist völlig irrelevant, ob die Vorfahren dieses oder jenes Deutschen früher oder später im Lande ansässig waren — die Anwesenheit der Juden in Deutschland dürfte übrigens wahrscheinlich auf eine ebenso ferne Zeit zurückzuführen sein, wie diejenige der anderen heute noch existirenden Nationalitäten in Deutschland historisch nachweisbar ist — da es ein tollhäuslerischer Gedanke wäre, nur den Autochthonen Deutschland zuznsprechen: Deutschland würde alsdann zu einer Einöde werden, in welcher kein Mensch anzutreffen wäre, denn wer vermöchte authentisch nachzuweisen, daß er in gerader Lüste vor den Ureinwohnern Deutschlands abstammt? Die