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Der Israelit · 1889-03-11 · Heft 20 (11.3.1889) · page 5

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Journal
Der Israelit
Volume
30 (1889)
Issue
Heft 20 (11.3.1889)
Date
1889-03-11
Page
– (sequence 5)
Language
German
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MWWWWWMWWWWWW 3ßl bewirken, falls, was Gott gnädig von Preußen und Deutschland fern halten möge, sie ihr Ziel erreichen würden, nichts geringeres als die Decomposition des Staatsorganismus und die Depravirung der Volksseele. Es lassen sich zwei Richtungen innerhalb des Antisemitismus unterscheiden: die rassenfeindliche und die religionsfeindliche. Da beide das gleiche Ziel im Auge haben, so gehen sie meistens einträchtig vor und nur innere häusliche Zwistigkeiten in den antisemitischen Lagern lassen sie im Gegensatz zu einander hin und wieder erscheinen. Den außerhalb dieser Kreise Stehenden und namentlich den Juden kümmern diese inneren Differenzen wenig. Es ist ja ziemlich irrelevant, ob man mich auf „Leben und Tod" angreift, weil ich von Abraham abstamnle, oder weil ich mich zur mosaischen Religion bekenne. Ich bin nicht im Stande, meine Abstammung aufzuhcben und nicht gewillt mein Religionsbekenntniß zn wechseln. Ich bin dcßhalb gcnöthigt den Angriff anszuhalten, ob er aus dem einen oder dem andern Grunde erfolgt. Zur Würdigung des von dem Antisemitismus erhobenen Anspruchs jedoch ist es nicht zu umgehen, diese beiden Seiten desselben zu betrachten. Er behauptet einerseits, auf nationalem Boden, andererseits ans religiösem Grunde zu stehen. Es kann nicht an dieser Stelle geeignet erscheinen, in eine eingehende Untersuchung über die Begriffe Nation, Volk und Staat einzutreten. Es genügt hier auf die nicht zu leugnende Thatsache hinzuweisen, daß das deutsche Reich ans verschiedenen Volksftämmen und Nationalitäten sich zusammensctzt, welche, da sie einen gemeinsamen Staate angehören, das deutsche Volk bilden. Wenn man deßhalb von einem deutsch-nationalen Interesse spricht, so kann hierunter nur das Interesse des deutschen Volkes begriffen werden, im Gegensätze zu den besonderen Interessen, welche einzelne Gruppen und Glieder desselben wahrzunehmen haben. Jeder Bürger, jeder Stand, jedes Land, jede Provinz, jeder Ort hat ja die Pflicht die eigensten Interessen nicht außer Acht zu lassen und für sie zu sorgen. Niemand darf aber in der Wahrnehmung dieser Pflicht die allgemeine Wohlfahrt, das Nationalwohl, den Staat gefährden. Verfassung und Gesetz sind der Schutz des allgemeinen Wohls, wie sie andererseits aber auch den einzelnen Gruppen innerhalb des Staatsorganismus und dem einzelnen Bürger die Freiheit gewährleisten, deren sie für ihre besonderen Interessen bedürfen. Der Staat ist mit der erforderlichen Macht ausgerüstet, den unberechtigten Ausschreitungen, d. h. den Zuwiderhandlungen gegen das Gesetz, wirksam entgegenzustreben. Er besitzt in der Strafgewalt das Mittel die Missethat zu ahnden und in der bewaffneten Macht die Kraft, der Zusammenrottung von Grnppen zur Auflehnung wider Gesetz und Verfassung vorzubeugen und solche zu unterdrücken. In wiefern kann aber der Antisemitismus im Interesse des deutschen Volkes wirksam sein wollen, und ist er berechtigt sich deutsch-national zu nennend Wir glauben darlegen zu können, daß diese Prätension des Antisemitismus ebenso haltlos ist, wie wir dargethan haben, daß er keineswegs berechtigt, sich im Gegensatz zu der Sozialdemokratie, für das erhaltende, gesunde und sittliche Element im deutschen Volksleben auszugeben. (Fortsetzung folgt.) Zeitungsnachrichten und Correfporrdenzerr. Deutschland. Berlin, 8. März. Wir sind beglückt, den Lesern mittheilen zu dürfen, daß unsere Zurückweisung der von der „Conservativen Correspond e n z" neuerdings erhobenen Blut anklage in der maßgebenden Presse ihre durchgreifende Wirkung nicht verfehlt hat. Daß die publicistische Vertretung der Antisemiten ordinären Schlages zwar die Anklage brachte, aber die Vertheidigung den Lesern einfach unterschlägt, kann man von dieser herrlichen Gesellschaft nicht anders erwarten; dagegen drucken alle vornehmeren conservativen Blätter die Entgegnung ab, ja, die „Post", das leitende Organ der freiconservativen Partei, welcher auch der Redacteur der „Eonservativen Correspondenz", Abgeordneter v. Oertzen, nahesteht, bringt den Artikel an hervorragender Stelle, meint, daß die „Conserv. Corr." nur eine eingehendere Besprechung der As faire Bernstein verlangt hätte und constatirt mit Befriedigung, daß der „Israelit" diesem Verlangen entgegengekommen sei. Dieses Geständniß ist uns ungemein werthvoll; wir wollen es uns merken.^ Die „Conserv. Corr." selbst schweigt sich zwar noch aus; doch darf der fein säuberlich eingeleitete Versuch, das jüdische Gesetz bei der Staatsregierung zu denuuziren und die Leidenschaften der Massen zu wecken, für Deutschland wenigstens, diesmal als erledigt gelten. Gleichzeitig möchten wir die Thatsache hervorheben, daß einzig und allein die gesetzestreue Presse die Vertheidigung in dieser Angelegenheit, wo unser Heiligstes angegriffen

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