Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 30 (1889)
- Issue
- Heft 20 (11.3.1889)
- Date
- 1889-03-11
- Page
- – (sequence 4)
- Language
- German
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360 „Rabbinatskandidaten" sich als Ausgangspunkt ihrer Auslassungen ausersehen haben, mögen aus Krafft- Ebings Lehrbuch der Psychiatrie die Ueberzeuguug gewinnen, daß nicht nur „zukünftige Rabbiner", sondern auch „gewesene Geistliche" vordem ähnliche, letztere sogar weit schwerereVerbrechen puncto punctum begangen haben. Ihnen sei dort Pag. 85/86 Barb. II zur eingehenden Lektüre empfohlen. Aber auch ein anderes Werk, das nicht etwa von einem semitischen Manne, sondern von einem bajuvarischen also echt germanischen und dazukönigl. bayerischen Assessor verfaßt worden ist, nämlich die Selbstbekenntnisse des unter dem Pseudonym „Numa Numantius“ in den 60r Jahren aufgetretenen genannten Assessors. Die Erfindung resp. Bereicherung des gerichtlichen resp. irrenärztlichen Wörterschatzes um den Ausdruck „Urning" rührt von einem Germanen her. Daß die forensische Praxis durch den „Fall Bernstein" nicht erst etwa mit einem neuen bereichert worden ist, könnten wir durch eine große und reichhaltige Literaturangabe noch weiter beweisen. Um aber diese Herren Antisemiten mit bewußten und unbewußten Zielen, nicht auf ein den Laien schwer verständliches Gebiet verweisen zu müssen, wollen wir nur noch ein ihnen zugänglicheres Werk empfehlen: .Schopenhauer: die Welt als Wille und Vorstellung II p. 641 oder Koch: Vom Bewußtsein in Zuständen krankhafter Bewußtlosigkeit. Stuttgart 1878. Derselbe: Zeitschr. für Psychiatrie 35 p. 601 2C.) Ob nach den bisherigen Darlegungen das Urtheil über den Fall B. dem Strafrichter allein und nicht auch dem Arzt angehört hätte, ob die kurze Berathung der Geschworenen, die in kaum 5 Minuten die Ueberzeugung von B.'s Schuld -und der Wahrhaftigkeit der Erzählungen des mitbetheiligten Knaben gewinnen konnten, nicht sehr berechtigte Bedenken haben, mögen die Leser selbst beurtheilen. Vielleicht wäre die Verweisung B.'s an eine Beobachtungsstation einer Heilanstalt richtiger gewesen als in's Gefängniß. Die Zukunft des mitbetheiligten Knaben und der übrigen Betheiligten aber wird schon darthun, ob die erörterte That geschehen ist oder nicht, dann aber auch, ob sie die Verirrung eines Verworfenen oder eines Kranken war. Um aber dem Vorwurf zu begegnen, als sei eine Rehabilitirung B.'s beabsichtigt, sei im Voraus bemerkt, daß B. sich selbst dereinst rehabilitiren muß und uns dieses ferne liegt. Das Judenthum aber bedarf derselben ebensowenig als das Rabbinerthum, beide werden von dem Falle B. nicht berührt; er betrifft die Irrungen der Menschen aller Confessionen. Dr. Arthur Kahn. Me PrStenfioll ti. das Ml des Anlisemtttsms. Von Jsaac Hirsch. (Fortsetzung.) Wir glauben, erschöpfend dargelegt zu haben, daß die Gleichstellung und Gleichberechtigung der Juden mit allen anderen Stämmen und Religionsbekeunern aus der stetig und fortschreitend sich entwickelnden Gesittung des preußischen und deutschen Volkes hervorgegangen ist. Fünf preußische Könige und drei deutsche Kaiser haben in staatsmännischer Weisheit und landesfürstlicher Fürsorge für die nationale Wohlfahrt sie geschaffen, bestätigt, durch Kaiser- und Königs-Wort verbürgt und unauflöslich in das Prinzipium des preußischen und deutschen Staatskörpers eingefügt. Die gedeihliche Entwickelung desselben würde gehemmt werden, ja es müßten die schwersten Befürchtungen für den Bestand des preußischen und deutschen Staatswesens entstehen, wenn man den Grundsatz der Vollbcrechtigung und Gleichheit aller Nationalitäten und die Unabhängigkeit des Vollgenusses aller bürgerlichen und staatsbürgerlichen Rechte und Ehren von dem religiösen Bekenntnisse in Frage stellen wollte. Es gibt deßhalb kein dem allgemeinen Wohle gefahrdrohenderes Unternehmen als diese Gleichberechtigung und Gleichstellung aller Staatsangehörigen anzutastcn, weil dadurch das Land zerrissen wird, welches dieselben zu einem einheitlichen Volkskörper verbindet, weil damit Zwietracht, Haß und Neid zwischen den Gliedern derselben erweckt und eine Zersetzung des Staatswesens herbeigeführt werden muß. Die Gleichberechtigung der Juden in Preußen und Deutschland entspricht aber nicht nur der Staatsidee, d. h. der idealen Vorstellung von der Pflicht des Staats, d. h. des Verhältnisses zwischen Obrigkeit und Unterthancn, sondern auch dem speziellen preußischen und deutschen Staatsbegriff, wie er thatsächlich in der Geschichte des preußischen und deutschen Staatslebens zum lebendigen Ausdruck gelangt ist; sie hat sich genetisch aus der preußischen und deutschen Geschichte gebildet und ist ihr naturgemäßes Erzeugniß. Nur ein Feind Preußens und Deutschlands oder eine maßlose Verblendung kann es wagen, dieselbe wieder aufzuheben und mit roher Hand dadurch die Entwickelung des Staatswesens zu stören. Nicht Heil und Segen, Fluch und Verderben beschwört ein solches Unterfangen über Preußen und Deutschland herauf. Es gibt deßhalb keine staatsgefährlichere und darum verabscheuungswürdigerc Bestrebungen, als diejenigen, welche unter dem Begriffe „antisemitisch" zusammengefaßt werden: Sie