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Der Israelit · 1889-03-04 · Heft 18 (4.3.1889) · page 5

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Journal
Der Israelit
Volume
30 (1889)
Issue
Heft 18 (4.3.1889)
Date
1889-03-04
Page
– (sequence 5)
Language
German
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325 zu verkünden. Ein Akt staatsmännischer Weisheit ist dieses Edikt, im Interesse „der allgemeinen Wohlfahrt" ist es erlassen und sein erster Paragraph hebt mit den Worten: „Die in Unseren Staaten jetzt wohnhaften, mit General - Privilegium, Naturalisations-Patenten, Schutzbriefen und Konzessionen versehenen Juden und deren Familien sind für Einländer und Preußische Staatsbürger zu erachten" den bis dahin unsichern Zustand der Juden aus und gewährleistet ihnen die Eigenschaft als Inländer und Bürger. Das Edikt gewährt ihnen (§ 7) mit einigen Ausnahmen „gleiche bürgerliche Rechte und Freiheiten mit den Christen, (§ 10) volle Freizügigkeit, (§ 11) volle Gewerbesreiheit gleich den Christen, (8 8) das Recht zur Bekleidung aller „akademischen Lehr- und Schulauch Gemeinde- Aemter". und untersagt (§ 14), daß sie mit besonderen Abgaben beschwert werden können. Alles dieses zur Förderung „der allg e meinen W ohlsahrt." Dieser edle mtb weise Monarch hatte erkannt, daß die Gleichberechtigung der Juden und deren Einfluß auf die Angelegenheiten des Staatswesens der allgenkeinen Wohlfahrt heilsam und förderlich sind. Das Gesetz vom 23. Juli 1847 enthält in seinen Grundzügen die gleichen Bestimmungen, dieselben theils erweiternd, theils allerdings auch einschränkend, dagegen spricht aber die Verordnung vom 6. April 1848 (§ 5) den großen Grundsatz rückhaltlos aus: „Die Ausübung staatsbürgerlicher Rechte ist fortan von dem religiösen Glaubensbekenntnisse unabhängig" und das Ministerial-Rescript vom 14. Juli 1848 erklärt: „auch jüdische Gelehrte sind als zulassungsberechtigt zu allen Lehrämtern an den Landesuniversitäten anzuerkenuen, insofern nicht die Natur eines solchen Lehramtes das christliche Bekenntniß nothwendig voraussctzt." — Ein Ministerial-Rescript vom 5. Juni 1849 weist die Behörden daraus hin, daß alle Bestimmungen des Gesetzes vom 23. Juli 1847, welche mit der Verfassung vom 5. Dezember 1848, die die unbedingte Gleichstellung der Juden ausspricht, in Widerspruch stehen, nicht mehr Geltung haben. Die Verfassung vom 31. Januar 1850 enthält im Artikel 4 die Bestimmung: „Alle Preußen sind vor dem Gesetze gleich", und im Artikel 12 den Grundsatz: „Der Genuß der bürgerlichen und staatsbürgerlichen Rechte ist unabhängig von dem religiösen Bekenntnisse." (Fortsetzung folgt.) Zeitungsnachrichten und Correspondenze«. Deutschland. Hamburg, 28. Februar. In Nr. 16 d. gesch. Blattes befindet sich eine Entgegnung auf den in Nr. 14 meinem sel. Manne gewidmeten Nachruf, in welchem mir die schwere Beschuldigung aufgebürdet wird, daß es nicht der ausgesprochene Wunsch meines sel. Mannes gewesen sei, in Ohlsdorf begraben zu werden, sondern daß ich dies eigenmächtig unternommen hätte. Dieser Unwahrheit gegenüber erkläre ich hiermit ausdrücklich, daß mein sel. Mann sowohl mir, als auch meinen Kindern und meinem Schwiegersohn gegenüber seinen festen Willen ausgesprochen hat, einst im Ohlsdorfer nrcp bei seinem dort ruhenden Bruder und seiner Tochter zur Ruhe gebracht zu werden. Der Allbarmherzige möge es dem ungenannten Einsender dieser böswilligen Unwahrheit verzeihen, eine tiefgebeugte Wittwc auf solch' unerhörte Weise gekränkt zu haben. Betty Cohn. Griechenland. Korfu, 5. Februar. Unsere Gemeinde hat binnen nur kurzer Zeit zwei ihrer angesehensten Mitglieder durch den Tod verloren. Es starb hier Herr Jacob Matatia im Alter von 76Jahren, der durch seine unbegrenzte Gastfreundschaft allgemein geachtet und geehrt war. Besonders unsere armen Glaubensbrüder aus Galizien, Polen und dem heiligen Lande fanden stets seine Thür und seine Hand offen, und unzählig sind die Wohlthaten, die er diesen Unglücklichen erwies. Bald nach ihm schied Dr. Benjamin Levi aus dem Leben. Derselbe war früher Arzt der jüdischen Gemeinde in Hebron, wohin ihn ein Comite in London geschickt hatte. In dieser seiner Stellung erwarb er sich die Achtung und die Liebe Aller. Später kehrte er hierher nach seiner alten Heimath zurück, um hier den Abend seines Lebens zu verbringen. Seine Leiche wurde unter zahlreicher Begleitung nach der Vorhalle der großen Synagoge gebracht, wo unser verehrter Oberrabbiner dem Dahingeschiedenen einen tiefempfundenen Nachruf hielt. Beiden Dahingeschiedenen rufen wir daher nach: by OrYQSWD." Vor Kurzem hat in Bari (Süditalien) ein Kongreß der Vertreter der italienischen Volksbanken, die bekanntlich unser verehrter Glaubensbruder, der Parlaments-Deputirte und National-Oekonom Luzzatti, ins Leben gerufen, stattgefunden, dem auch

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