Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 30 (1889)
- Issue
- Heft 18 (4.3.1889)
- Date
- 1889-03-04
- Page
- – (sequence 4)
- Language
- German
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324 welche der Staat seinen Bürgern gewährt, will ihren Mitbewerb um Ehre, Ansehen, Einfluß und Wohlstand theils gänzlich beseitigen, theils wesentlich schmälern, damit den Bürgern anderer Abstammung und anderen Bekenntnisses derjenige Antheil an Ehre, Ansehen, Einfluß und Wohlstand zu Gute kommt, welcher heute den Bürgern semitischer Abstammung oder mosaischen Bekenntnisses zufällt. Es erscheint deshalb der Antisemitismus der Wohlfahrt des Deutschen Reichs weit gefahrdrohender als die Sozialdemokratie und die antisemitische Bewegung als eine weit verderblichere krankhafte Erscheinung als die sozialdemokratische, weil sie die feste Grundlage des Reichs, die Gleichberechtigung aller Bürger, zu erschüttern strebt, weil sie die Entwickelung zu hemmen droht, welcher der deutsche Volkskörper auf dem Wege der Gesittung und Bildung anstrebt, weil sie Zwietracht, Neid, Haß und konfessionellen Hader unter den Bürgern zu erregen bemüht. Wenn es nicht bestritten werden kann, daß das Deutsche Reich durch den Geist in herrlicher Verjüngung wieder erstanden ist, welchen das in seinen Anfängen kleine Preußen gepflegt hat, und die Sehnsucht der edelsten deutschen Herzen nach Vereinigung der deutschen Stämme zu einem großen Volke gerade von Preußen Befriedigung erhoffte, so wird man wohl berechtigt sein, in der Schöpfuug des Reichs das Walten des preußischen Genius zu erkennen. Der Geist, welcher die Fürsten aus dem Hohenzollern-Geschlechte beseelte und Preußen groß werden ließ, ist der echte deutsche Geist, der das deutsche Reich zu neuem Leben geweckt hat. Die Hohenzollernfürsten hatten es zuvor verstanden, Brandenburg, Ostpreußen und Pommern mit Westfalen, Rheinland und Sachsen zu einem wirklich einheitlichen preußischen Volke uud preußischen Staatswesen umzugestalten. Sie wußten das Bewußtsein der Zusammengehörigkeit und der Pflicht des einmüthigen Wirkens für des Vaterlands Wohlfahrt zu wecken, zu beleben und stärken. Sie pflegten auch den Geist der gegenseitigen Achtung und Duldung unter den Angehörigen ihres Staates; sie waren es, welche Preußen zu einer Zufluchtsstätte für um ihres Glaubens willen Verfolgte gestalteten. So stellten sie in staatsmännischer Weisheit ihren Staat in den Dienst der fortschreitenden geistigen und kulturellen Ideen und hauchten dem Volkskörper ihren Geist ein, der ihn zu einer kaum geahnten anqeftaunten, fortschreitenden, kräftigen Entwickelung führte. Die Bessergestaltung der Rechtsverhältnisse ihrer jüdischen Unterthanen lag ihnen darum sehr am Herzen. Sie erkannten, daß deren Gleichstellung mit den übrigen Bürgern und deren kräftige Mitwirkung an der allgemeinen Wohlfahrt von dem Geiste der Gerechtigkeit und Staatsklugheit dringend gefordert werde. Sie waren zu gerecht und einsichtsvoll, um nicht dieser Erkenntniß praktisch Folge zu geben. Ein kurzer Einblick in die preußische Legislatur wird dieses bezeugen und darthun, daß die volle Gleichstellung der Juden nicht aus einer der Erregung oder Gefahr entstammten Uebereilung im. deutschen Reiche zur Geltung gelangte, sondern, daß sie der fortschreitenden Entwickelung des Staatsgedankens zu danken und nichts anderes als eine natürliche Folge des unaufhaltsam dem hohen Ziele der Veredelung entgegenstrebenden Ganges der preußischen und deutschen Geschichte ist. Wenn sich darum in Preußen und Deutschland Männer zusammenfinden, welche nichts Geringeres planen, als die volle Gleichstellung der Juden anzutasten, so üben sie ein Attentat wider die Grundveste des preußischen Staats und des deutschen Reichs, und wenn sie vorgeben, daß sie damit nur einen fremden Bestandtheil aus dem Volkskörper - auszuscheiden bestrebt sind, so sprechen sie damit eine ungeheuerliche Lüge aus, wie eine solche an Haltlosigkeit und Gefährlichkeit nicht größer gedacht werden kann. Wir wollen nicht auf die ältere Geschichte zurückgreifen und näher darauf eingehen, wie die Juden nachweislich seit anderthalb Jahrtausenden in Deutschland heimisch sind, wollen nicht daran erinnern, daß Kaiser Heinrich IV. im Jahre 1090 ihnen die volle Handelsfreiheit für das ganze Reich gewährte und ihnen das Recht einräumte überall Grundbesitz zu erwerben u. dgl. m., wir beschränken uns für den vorliegenden Zweck auf das gegenwärtige Jahhundert und die in Preußen zur Geltung gelangten gesetzgeberischen Handlungen. Wir begegnen hier zunächst dem Edikt vom 11. März 1812, betreffend die bürgerlichen Verhältnisse der Juden in denk Preußischen Staate, welches mit folgender Einleitung beginnt: „Wir Friedrich Wilhelm, von Gottes Gnaden, König von Preußen u. s. w. haben beschlossen, den jüdischen Glaubensgenossen in Unserer Monarchie eine neue, der allgemeinen Wohlfahrt angemessene Verfassung zu ertheilen, erklären alle bisherige, durch das gegenwärtige Edikt nicht bestätigte Gesetze und Vorschriften für die Juden für aufgehoben und verordnen wie folget:" Es ist also nicht Mitleid mit den Juden, nicht ein Akt gnadenvoller Milde, welche Friedrich Wilhelm III. veranlaßten dieses denkwürdige Edikt, für welches noch die späten Enkel sein Andenken segnen,