Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 30 (1889)
- Issue
- Heft 18 (4.3.1889)
- Date
- 1889-03-04
- Page
- – (sequence 3)
- Language
- German
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Gesundheit und Krankheit sind keineswegs leicht feftzustellende Begriffe. Eine absolute Gesundheit soll überhaupt nicht vorhanden sein, weil es als unmöglich gilt, daß bei den Lebensäußerungen eines organischen Wesens die funktionirenden Organe stets in absolut normaler Beschaffenheit beharren. Krankheit drückt den Gegensatz der Gesundheit aus; wo aber die Gegensätze sich scheiden, soll kaum genau zu bestimmen sein. So viel dürfte gleichwohl als sicher anzunehmen sein, daß diejenigen Veränderungen, welche ein Organismus in seiner fortschreitenden Entwickelung zu erfahren hat, nicht als ungesunde Zustände zu bezeichnen sind, 'während andererseits es kaum bezweifelt werden möchte, daß diejenigen Erscheinungen, die diese Entwickelung stören oder gar gänzlich aufzuheben drohen, als kranke zu gelten haben. Will man die Begriffe Gesundheit und Krankheit auf ein Volk anwenden und erkennen, ob gewisse an dem Volkskörper wahrnehmbare Lebensvorgänge krankhafte oder gesunde sind, so wird man die Frage dahin zu formuliren haben: sind diese Veränderungen solche, welche der Organismus im Wege seiner Entwickelung erfährt, oder wird diese dadurch gehemmt, so daß diese Erscheinungen das Absterben des Körpers zu bewirken drohen? Es bedarf nicht der besondern Anführung, daß es in keiner Weise unsere Absicht sein kann, hier das Wesen der Sozialdemokratie und der sozialdemokratischen Agitation des Näheren zu erörtern. Nur insofern von dem christlich-sozialen Antisemitismus behauptet wird, daß er im Gegensatz zu ihr die Gesundheit sei, während sie die Krankheit bedeute, ist für den vorliegenden Zweck eine kurze Bemerkung über die Sozialdemokratie nicht wohl zu umgehen. Wenn wir uns nicht irren, so ist das Ziel der Sozialdemokratie die Verbesserung der Lage des Arbeiters. Dieses Ziel fällt aber mit der Entwickelung des Volkskörpers zusammen. Es ist nicht zu leugnen, daß jedes Staatswesen als seine wesentliche Aufgabe die möglichst glückliche Gestaltung der Lage aller seiner Glieder anstrebt. Die Verbesserung der Verhältnisse der arbeitenden Klasse wird demgemäß eine Veränderung an dem bestehenden Zustande sein, welche keineswegs außerhalb der natürlichen, gedeihlichen Entwickelung des Volkskörpers und diese hemmend erklärt werden kann. Es handelt sich also darum, ob die Bestrebungen der Sozialdemokratie, d. h. die Mittel, welche sie für das an und für sich lobenswürdige Ziel in Anwendung bringt, ebenso zu billigen sind, insbesondere, ob sie nicht geeignet sind, andere gleich wichtige und berechtigte Interessen zu schädigen und die arbeitende Klasse auf Kosten anderer Kategorien des Volks zu bevorzugen, oder diese geradezu zu berauben, um den Arbeiter zu bereichern. Wenn deßhalb von der Sozialdemokratie die anderen Klassen des Volks als minderwertige und darum minderberechtigte erklärt werden, denen im Wege der Gesetzgebung die freie Verfügung über ihr Eigenthum entzogen werden soll, so wird sie mit hierauf gerichteten Bestrebungen, durch welche sie die Wohlfahrt der Arbeiterklasse beginnen will, in die natürliche Entwickelung des Volkslebens hemmend und störend eingreifen. Sie wird damit die Gesundheit des Volkskörpers gefährden und deßhalb als staatsgefährlich bezeichnet werden müssen. Unterscheidet sich aber der Antisemitismus von der Sozialdemokratie in seinem Ziele und den von ihm gewählten Mitteln zur Erreichung seines Zieles? Wir glauben uns nicht zu täuschen, wenn wir einen Unterschied allerdings wahrzunehmen vermeinen. Das Ziel der Sozialdemokratie, die Verbesserung des wirthschaftlichen Zustandes des Arbeiters, ist an sich ein sittliches und darum berechtigtes, ihre Mittel sind unsittlich und darum unberechtigt und verwerflich. Das Ziel des Antisemitismus aber ist ebenso unsittlich und darum unberechtigt, wie die von ihm in Anwendung gebrachten Mittel unsittlich und verwerflich sind. Die Sozialdemokratie, welche alle Klassenunterschiede aufheben und alles private Eigenthum für die Gesammtheit koufisziren will, beabsichtigt dadurch alle Angehörigen des Staats gleich zu stellen, Niemanden gebühre ein Vorzug vor dem Andern, weder an Rang und Ehre, noch an Besitz. Sie nimmt dem Begüterten sein Eigenthum, gewährt ihm aber bei der Theilung, welche im Falle der Verwirklichung ihrer utopistischen Vorstellung stattfinden wird, den ihm alsdann nach Maßgabe der neuen für Alle gleichen Ordnung zukommenden gleichen Antheil an dem Gesammtvermögen des Volks. Sie wendet sich gegen die heute besser situirten Klassen, um sie der Arbeiterklasse gleichzuftellen. Nachdem einmal, sei es durch brutale, sei es durch gesetzgeberische Gewalt, der gegenwärtige Zustand der Gesellschaft umgekehrt sein wird, sollen im Staate nur gleichberechtigte Bürger wohnen, denen Alle das gleiche Maß an Wohlstand und Freiheit zugemessen wird. Der Antisemitismus hingegen wendet sich gegen die jetzt gleichberechtigten Bürger semitischer Abstammung oder mosaischen Bekenntnisses, um sie der ihnen gleich den Bürgern arischer Rasse und christlicher Religion verbürgten Rechte verlustig zu erklären. Er will sie dauernd ausschließen von den Vortheilen,