Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 30 (1889)
- Issue
- Heft 18 (4.3.1889)
- Date
- 1889-03-04
- Page
- – (sequence 2)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
- OCR quality
- 96% known words query
- IRI
…/2446951-2447947-2447966--28119-2475786- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
OCR text
lauer Rabbinats- Candidateu als einen Beweis bezeichnen dürfen, daß in irgend einem Stück der Unterweisungen, ans denen sich der Vollbesitz jüdischer religiöser Bildung ergibt, ein Agens enthalten sein muß, welches den Fanatismus anstachelt und eine Verführung zu Manipulationen mit Christenblut schafft. Solche Stellen, die sehr sonderbare Aufforderungen und Ermächtigungen denChristen gegenüber enthalten sollen, sind aber bekanntlich thatsächlich wiederholt aus dem Talmud aufgewiesen. Wir haben für den Streit um die Auslegung dieser Stellen und die Frage, welche praktische Bedeutung solche „ethischen" Anleitungen auch für die Gegenwart noch behaupten, bisher nur wenig Interesse gehabt, weil für Verbrechen einfürallemal, mögen sie nun aus dieser oder jener Quelle entspringen, ja der Strafrichter da ist. Angesichts dieser Breslauer Erfahrung ist es aber doch vielleicht angezeigt, etwas mehr authentisches, als bisher zu erlangen war, über die Bildungsmittel, die bei den jüdischen religiösen Studien zur Anwendung kommen und über die Tragweite, die gewissen Sittenlehren des Talmud von denen, die aus dem Born dieser Weisheit schöpfen, zuerkannt wird, festzustellen. Es erscheint das namentlich aus dem Grunde wünschenswerth, weil die Frage, mit welchem Respect wir den Talmud als Religionscodex einer im Staate bestehenden Religionsgesellschaft zu behandeln haben und wo die Grenzen einer freimüthigen Kritik liegen, in einigen Gerichtsverhandlungen der neuesten Zeit Gegenstand einer Meinungsverschiedenheit gebildet hat, die zu Gunsten des Talmud und zum Nachtheil der christlichen Angeklagten gelöst wurde." Wir bedauern es aufrichtig, daß das Blatt in seinen Anschuldigungen gegen den Talmud und damit gegen das jüdische Religionsgesetz sich nicht etwas deutlicher ausdrückt, und so sich die Gelegenheit verschafft, vor Gericht den Beweis der Wahrheit zu führen. Sollte indeß die „Gons. Corr." behaupten wollen, daß der Talmud etwa irgendwie ein Agens enthält, welches den Fanatismus anstachelt und eine Verführung zu Manipulationen mit C hristen b lut schafft, so erklären wir diese eventuelle Behauptung der „Conservativen Korrespondenz" für eine schamlose Verleumdung, und sollte die „Cons. Corr." etwa behaupten wollen, daß solche Stellen „b ekanntlich thatsächlich wiederholt aus d e.m Talmud aufgewiesen" worden seien, so ist diese Behauptung, wenn mitBewußtsein ausgesprochen, bekanntlich eine freche, niederträchtige Lüge. Wir erwarten zuversichtlich, daß die „Cons. Corr." uns verklagen und den Beweis der Wahrheit erbringen wird, oder daß das Blatt seine Anschuldigungen präcisiren wird, damit wir sofort die Staatsanwaltschaft veranlassen können, gegen die „Cons. Corr." die Anklage wegen verleumderischer Beschimpfung der jüdischen Religion einzuleiten. Eine Million mag das Blatt als Preis einheimsen, wenn es in der gesammten zweitausendjährigen jüdischen censirten oder uncensirten Literatur auch nur die blasse Spur des „rituellen Mordes" oder dgl. aufzufinden vermag. Weiß denn der Schreiber jener Auslassung nicht, daß die Blntbeschuldigung in der Geschichte zuerst von römischen Schriftstellern gegen das Christenthum erhoben wird? Weiß er nicht, daß einzig und allein Rohling in Prag aus einer gefälschten und falsch übersetzten Stelle das Moment des Mordes herleiten wollte, aber von dem berühmten christlichen Theologen Geh. Oberkirchenrath Delitzsch in Leipzig in seiner Schrift: „Schachmatt den Blutlügnern" sofort moralisch und wissenschaftlich vernichtet wurde? Weiß er nicht, daß Dutzende Gutachten der größten Fachgelehrten des Jahrhunderts den rituellen Mord" als imsame Lüge brandmarken? Weiß er nicht, daß der strengconservative Prof. Starck, Ehrenmitglied des „Vereins deutscher Studenten", außer seinem Gutachten noch am 20. October 1885 im Prozeß May vor Gericht nach stenographischer Aufnahme die Worte sprach: „Freilich, den Antisemiten war ich nicht extrem genug. Freilich habe ich laut zuerst meine Stimme gegen die wahnsinnige Lüge der Blutbeschuldigung erhoben, (immer erregter) das Netz der Verleumdungen zu zerreißen gewagt und gegen Die Verächter der lichten Wahrheit den Kampf ausgenommen." Und dieses blödeAmmenmärchen erfrecht man sich heute noch aufzuspielen, um die gefährlichen Leidenschaftender Völker zu wecken? Und diese ruchlose Lüge erdreistet man sich heut noch auszusprechen, heute in unserm erleuchteten Zeitalter, heut, wo ein Kaiser Friedrich aus deutschem Throne gesessen? Die Röthe der Scham steigt brennend in unser Antlitz, da wir diese Zeilen niederschreiben; Fortschritt, Zeitgeist, Aufklärung: man möchte lustig lachen, wenn es nicht zum Weinen wäre! Das Purimfest naht wieder einmal heran, die Geschichte sorgt für immer neue verbesserte Auflagen der Hamansgestalten und ihrer Bosheit: Gedenke, was Dir Amalek gethan! Dr. Adolf Blumenthal. Me prStenfian«. das Ziel des Anlisemitlsms. Von Jsaac Hirsch. II. Der christlicb-soziale Antisemitismus behauptet, wie wir gesehen, daß er gleich der Sozialdemokratie das Vorhandensein ungesunder Zustände beweise. Während die Letztere aber die Krankheit selbst oder einer der wesentlichsten Träger des Krankheitsstoffes sei, beansprucht er für sich — die Anerkennung als die noch vorhandene gesunde Kraft in dem siechen Körper, welche dessen Genesung bewirkt.