Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 30 (1889)
- Issue
- Heft 18 (4.3.1889)
- Date
- 1889-03-04
- Page
- – (sequence 1)
- Language
- German
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XXX. Jahrgang. M 18. IsraelitZeschmun. MWitt W FSrderW jüd. Grilles M jSd. Kebens ln Aus. Gemlnde und Mule. Genirak-Hrgan für das oriöodore IudeniHum. Herausgegeben von Dr. Lehmann in Mainz. Montag, den 4. März 5649 (1889). Leitende Artikel. Die Affaire Wernstein und die eonfervative Correspondenz. Berlin, 1. März. Die gehässige Commentirung des Falles Bernstein fast in der gesammten conservativen und klerikalen Presse droht einen Umfang anzunehmen, der nicht nur jeden Freund der Gesittung und der Wahrheit mit tiefstem Schmerze erfüllen, sondern auch noch ernsteren Besorgnissen für die Zukunft Raum geben muß. Schmähsucht und Verlogenheit, Bosheit und Aberwitz haben sich einträchtig mit einander verbunden, um die vom Gerichtshöfe sestgestellte Körperverletzung zu einem rituellenMorde umzustempeln, um den blutigen Schatten von Tisza-Eszlar mit allen teuflischen Zauberkünsten heraufzubeschwören. Mit klingendem Spiele rückt die internationale Hamansgarde vor, vom „Osservatore Romano" bis zu dem unbekanntesten Antisemitenblättlein in der Provinz wird die g r o ß e geschichtliche Lüge vom Blutritual aus ihrem Todesschlummer geweckt, auch Stöcker hat den fetten Bissen bereits gierig aufgefangen, und der Antisemitenhäuptling Dr. Förster rief Donnerstag Abend unter dem Beifallsgejohle seiner Getreuen: „Der Fall Bernstein wird nicht so bald von der Tagesordnung unserer Versammlungen verschwinden!" Und warum sollten wir den Herren von der Zunft das Vergnügen nicht gönnen, auch einmal einen Semiten wegen Körperverletzung in das Gefängniß wandern zu sehen, wo sonst nicht selten „ihre Leute" wegen gemeiner Verbrechen die Zuchthausjacke anziehen müssen! Die „Kreuzzeitung" braucht auch nicht zu fürchten, daß die Judenblätter den Prozeß todtschweigen werden; das wäre die größte Dummheit, die sie begehen könnten, nein, es wäre ein Verbrechen. Wir würden den Prozeß auch nicht todtschweigen, selbst wenn nicht eine einfache Körperverletzung, sondern sogar ein Sittlichkeitsverbrechen vorläge, selbst wenn der Angeklagte nicht in „geschlechtlichem Wahnsinn", sondern mit Bewußtsein, mit vollem Bewußtsein, gehandelt hätte, selbst wenn Bernstein früher nicht Philologe, sondern immer nur „Rabbinatscandidat" gewesen wäre, was aber, wie wir einem Schreiben des Docenten Prof. Gr ätz an einen hiesigen Freund entnehmen, durchaus nicht der Fall war. Wir haben unseren Standpunkt schon in einem früheren Artikel festgestellt und wären auf den Fall überhaupt nicht zurückgekommen, wenn nicht die sonst ernste „konservative Correspondenz" eine Auslassung veröffentlichen würde, welche die Runde durch die gesammte conservative Presse macht und die Volksleidenschast in hohem Grade aufzureizen geeignet erscheint. Diese Auslassung lautet: „Die Verurtheilung eines jüdischen Rabbinatsamts- Candidaten in Breslau, der einen Christenk,laben nach seiner Wohnung gelockt, ihm an einem geheimen Körpertheil eine leichte Wunde beigebracht und das ausfließende Mut in einem Gesäß oder, nach einer andern Lesart, mit einem Löschblatt aufgefangen hat, zu einer Gesängnißstrafe von 3 Monaten, ist in der „Freisinnigen Presse" bisher sehr obenhin behandelt. Wir sollten aber meinen, daß dieses Vorkommniß eine eingehende Besprechung nicht bloß verdient, sondern auch verlangt. So ist unbestreitbar, daß die Sicherheit des Auftretens des gesammten internationalen Judenthums bei Gelegenheit derProzeßverhandluugen in Disza-Eszlar nicht durchführbar gewesen wäre, wenn schon damals eine solche Thatsache, wie sie jetzt durch die Untersuchung und das Erkenntniß eines preußischeu Gerichtshofes festgestellt ist, Vorgelegen und bei der öffentlichen Urtheilsbildung mitgewirkt hätte; denn ohne die geringste Uebertreibung wird man die angeblich räthselhafte Handlungsweise des Bres-