Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 30 (1889)
- Issue
- Heft 17 (28.2.1889)
- Date
- 1889-02-28
- Page
- – (sequence 4)
- Language
- German
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verkündete der Vorsitzende das Urtheil dahin, daß die Erzählung des Knaben von A bis Z glaubwürdig, daß hiernach der Angeklagte der Körperverletzung schuldig zu erachten und mit Rücksicht auf die Gemeingefährlichkeit seiner Handlungsweise zu drei Monaten Gesängniß zuverurtheilen sei. Soweit der Prozeß. Man wird füglich nicht behaupten dürfen, daß der ganze widerliche Vorfall dem Judenthum im allgemeinen und dem Breslauer Rabbiner-Seminar im speciellen zur besonderen Ehre gereicht; andererseits wäre es aber noch widersinniger, die Anstalt für die Unthat eines Einzelnen, selbst wenn sie geschehen wäre, verantwortlich machen zu wollen. I st dennaberdieUnthatwirklichgeschehen? Ist die Aussage des achtjährigen Knaben wirklich so absolut Vertrauen erweckend? Ist es gar so unmöglich, daß man einem Kinde solche Geschichten einreden kann, bis es selber daran glaubt? Blut hat man sonst nicht gesehen, Schnittwunden sind nicht bemerkt worden, warum sollte des Kindes Aussage als so felsenfest begründet und wahr erscheinen? Aber selbst wenn die That begangen wurde, muß sie bei vollem Bewußtsein begangen sein? Wozu hat Bernstein sie begangen? Ein alter römischer Richter Cassius pflegte bei jedem Prozesse zu fragen: cuibono? (Wem zum Vortheile?) So fragen wir auch hier: Was bezweckte der Angeklagte damit, welcher Vortheil winkte ihm? War es wirklich nur'die augenblickliche Lust an einem unsittlichen Vergnügen, war wirklich nur ein widerwärtiger Sinnesreiz der Beweggrund zur That, nun, so war es eben der ruchlose Streich eines Buben, den kein anständiger Mensch vertheidigen oder beschönigen wird, dann war eß ein Verbrechen, welches das jüdische Religionsgesetz und seine Bekenner in allererster Reihe mit Entrüstung v e r d a m m e n w e r d en. Aber sollte man wirklich von einem Jünger der Gottesgelahrtheit ein Verbrechen voraussetzen, das, wie er doch wissen mußte, wenn es bekannt wurde, seine Zukunft vernichten mußte? Und deshalb neigen wir allerdings der Ansicht zu, daß, wenn die That begangen worden ist (und dafür spricht der Umstand, daß Bernstein den Knaben in seine Wohnung gelockt hat), sie im Wahnsinne verübt worden ist, in einer Stunde der Geistesumnachtung, deren der Angeklagte sich selbst nicht mehr zu entsinnen weiß. Diese Ansicht vertreten auch die meisten der hiesigen liberalen christlichen Blätter; dagegen entblöden sich nicht (und deshalb allein haben wir auch von dem peinlichen Prozeß überhaupt Notiz genommen) die antisemitischen Hetzblätter, und allen natürlich das fromme Blatt mit dem Kreuz auf der Stirn und die „Staatsbürgerzeitung" voran, bei diesem Vergehen, das im schlimmsten, allerschlimmsten Falle ein Sittlichkeitsverbrechen wäre, von „rituellem Morde", von „Christenblut", von „Tisza Eszlar" zu sprechen. Fürwahr, es gehört die ganze Erbärmlichkeit der antisemitischen Sippe dazu, das rothe Gespenst des „rituellen Mordes" an die Wand zu malen, wo ein Wahnsinniger ein Kind geringfügig verletzt, es gehört die ganze Schuftigkeit jener Ritter germanischer Gattung dazu, anläßlich dieses Prozesses die giftigste und verlogenste Anklage der Geschichte von Neuem zu erheben. Ja, wenn es nach diesen Rittern von der traurigen Gestalt ginge (wir meinen natürlich hier nicht die Redakteure jener Antisemitenblätter), man müßte jetzt Gemeinden vernichten, Männer morden, Scheiterhaufen errichten. Verklungene Zeiten i Eitle Liebesmüh! Im Lichte des heutigen Tages wird der Schuldige gestraft, mag er Jude, Christ oder Antisemit sein, und Tisza Eszlar — liegt hinter den Bergen! Bei dem Fall Bernstein wird der unbefangene Laie für ein „non liquet“ (die Sache bleibt zweifelhaft) plaidiren; sollten indes weitere Beweisgründe des Angeklagten Schuld erhärten, und er die That nicht im Wahnsinn begangen haben, so werden wir beglückt den Herrn preisen, daß ein ruchloser Bube seine Strafe empfangen hat: der Gerechtigkeit, der Gerechtigkeit sollst Du nachjagen! Die Erhebung der „rituellen" Anklage sei aber als eine neue Jllustrationsprobe „germanischer" Verleumdungskunst hiermit wiederum einmal gekennzeichnet. .Kein Mensch hat behauptet, daß die Juden nur Engel sind: müssen deshalb aber unsere Feinde Teufel sein? Bl. Berlin, 26. Februar. Der Kaiser hat am letzten Sonntag nicht, wie gewöhnlich, den Gottesdienst im Dom besucht, sondern, wie die Hofnachrichten melden, seine Hohe Gemahlin nach der entfernter liegenden Nicolaikirche begleitet. Im Dom predigte am letzten Sonntag Hofprediger Stöcker. Posen, im Febr. Wie leicht es ist, den in jedem Menschenherzeu, ja wir dürfen es sagen, in jedem jüdischen Herzen vorhandenen Funken des Guten anzufachen, beweist der merkwürdige Aufschwung, den der schon lange hier bestehende israelitische Vorschußverein genommen hat. Dieser Verein vegetirte mit seinen 42 Mitgliedern nur kümmerlich und war selbstverständlich nicht in der Lage, seinen Tendenzen entsprechend irgend Nennenswerthes zu leisten. Da ging in vorigem Jahre die Leitung desselben in die Hände eines anderen Vorstandes über, der sofort mit Energie und rühmlichem Eifer