Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 30 (1889)
- Issue
- Heft 17 (28.2.1889)
- Date
- 1889-02-28
- Page
- – (sequence 3)
- Language
- German
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303 Literarischer Wericht. Zuw Attdenkeu an Rabbiner Hirsch. III. Die vier Münzen. Rede zum Gedächtniß an Rabbiner Samson Raphael Hirsch gehalten am 20. Januar 1889 im Vereine Liwjalh Chen zu Franksurt a. M. von Dr. A. Sulz b ach. Rach stenographischer Aufnahme auf Wunsch des Vereinsvorstandes gedruckt. Frankfurt a. M. Verlag vonJ.Kauffmann 1889. 16 Seiten. BI. Der geistvolle Verfasser zeichnet, anknüpfend an den Midrasch von den vier überall gangbaren Münzen Abrahams, Josuas, Davids und Mordechais (Genesis rabba C. 39) den Verblichenen in großen Zügen als Haus- und Familienvater, als Führer und Forscher. Daß die Charakteristik, welche der Vers, von Hirsch gibt, eine durchaus treffende ist, braucht nicht erst bei einem Manne hervorgehoben zu werden, der in der Nähe des Verklärten Jahre lang eine segenbringende pädagogische Wirksamkeit entfalten durfte, wie Herr Dr. Sulzbach. Besonders wohlthuend berührt die einfache und doch formschöne Sprache: kein Schwulst, nichts Uebertriebenes, gemessene Größe! Das Büchlein wird gewiß nicht allein wegen seines gedankenvollen Inhaltes, sondern auch um des wohlthätigen Zweckes willen, für den der Reinertrag bestimmt ist (die Schulgeldkaffe für arme israel. Kinder), zahlreichen Leser finden. IV. Die geschichtliche Bedeutung von Samson Raphael Hirsch für das Judenthum. Vortrag, gehalten am 2. Februar 1889(1. Adar I 5649) im Verein „Mekor Chajim" zu Hamburg von Dr. Adolf B l u m e n t h a l. Der volle Ertrag fließt der Kaffe des Vereins „Mekor Chajim" zu. Frankfurt a. M. Verlag von A. I. Hof m a n n. 32 Seiten Großoktav. Preis 60 Pf. Der Vorstand des Vereins „Mekor Chajim" hat sich ein Verdienst erworben und weitere Kreise damit verpflichtet, daß er diese Rede dem Druck übergeben hat. Der begeisterte Eindruck, welchen die Rede nach den Berichten aus Hamburg schon dort hinterlasscn, wiederholt sich in verstärktem Maße bei der Lektüre. Der Vortrag ist keine Predigt, sondern eine mehr geschichtliche Denkrede, welche, allerdings von Midraschim reich durchwoben, ein Bild von der anhebenden Reformbewegung beim Beginne des 19. Jahrhunderts entwirft, sowie die Lehre, die Kämpfe und die Größe Hirschs an vielen > Dutzenden, glücklich gewählten und zu einem Ganzen verschlungenen Citaten aus seinen Werken schildert. Und darin liegt der eigentliche Werth dieser Broschüre. Die ergreifendsten Worte, die herrlichsten Gedanken des Verstorbenen treten uns hier, wieder rührend und begeisternd, entgegen; es ist Fleisch von seinem Fleisch, Geist von seinem Geiste! Eine besondere Empfehlung der durch eine kunstvoll gefeilte Sprache sich auszeichnenden, überaus wohlfeilen Schrift unseres Mitarbeiters ist überflüssig. Die Broschüre wird allen Verehrern des Verstorbenen ein kleines, aber werthvolles Andenken bleiben. Zeitungsnachrichten und Correspondenzen. Deutschland. Berlin, 25. Februar. Ein in den letzten Tagen in Breslau verhandelter räthselhafter Prozeß hat auch hier nicht geringes Aufsehen erregt und in der hauptstädtischen Tagespresse eingehende Commentare gefunden. Es handelt sich um einen ganz eigentümlichen Fall. Ein Zögling des Breslauer Rabbiner-Seminars, MaxBernstein, hatte am 21. Juli v. I. eingestandenermaßen den achtjährigen Sohn eines früheren Apothekergehilfen auf sein Zimmer gelockt und soll ihm dort, nach des Knaben Aussage mit einem Messer durch Schnitte oder Stiche ein bestimmtes Körperglied verletzt und einige hervorguillende Blutstropfen mit Löschpapier aufgefangen haben. Der Angeklagte leugnete die That entschieden; wenn er sie begangen haben sollte, so müßte das in einem Anfalle von Geistesgestörtheit geschehen sein. Der Staatsanwalt nahm von der Erhebung einer Anklage auf ein Sittlichkeits- Verbrechen Abstand und beantragte wegen Körperverletzung die gemeingefährliche Handlungsweise des Angeklagten geißelnd, eine Gefängnißstrase von einem Jahre und die sofortige Verhaftung Bernsteins. Der Vertheidiger, Rechtsanwalt Dr. Sternberg, trat für die Freisprechung, eventuell für eine erheblich niedrigere Strafe ein, indem er geltend machte, daß man der Erzählung des Knaben, was die Verwundung und die Blutstropfen anlange, nicht beitreten könne, weil sich ja schlechterdings nicht absehen lasse, was der Angeklagte mit dem Blute hätte beginnen wollen. Halte man aber die Erzählung auch in diesen Punkten für wahr, so sei zu berücksichtigen, daß die Verletzung eine äußerst geringfügige gewesen, und daß aus diesem Grunde eine milde Beurtheilung geboten sei. Nach einer Berathung von kaum fünf Minuten