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Der Israelit · 1889-02-07 · Heft 11 (7.2.1889) · page 5

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Journal
Der Israelit
Volume
30 (1889)
Issue
Heft 11 (7.2.1889)
Date
1889-02-07
Page
– (sequence 5)
Language
German
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193 Rabbinen vorzeige, und daß alle n^p, die älteren Datums sind, ungiltig sind. Denn niemals wird eine auf unbestimmte Zeit, sondern auf ein Jahr, oder höchstens drei Jahre ausgestellt. Denn die Fähigkeit zum Schlachten kann nicht auf längere Zeit garantirt werden, auch nicht die Würdigkeit, lieber letztere müssen die Gemeinden, muß jeder Einzelne Kontrolle führen. Duldet nicht, daß ein Metzger oder Schochet den Sabbat entweihe, oder einen leichtsinnigen Lebenswandel führe. Und wißt Ihr, daß er sich dagegen verfehlt, so fraget bei demselben Rabbinen, der die nl>2p gegeben, an, und unterwerfet Euch seinem Ausspruche. Der Metzger oder Schochet, der sich diesem Ausspruche nicht fügt, verdient kein Vertrauen weder in Betr. der no'rw, noch im Porschen zc. Er ist dann nicht besser, als jeder andere Laie, als hätte er niemals eine n^2p besessen und darf nicht mehr schlachten. Und Ihr wollt doch nach jüdischem Gesetze geschlachtetes Fleisch?! Es ist zwar schwer, daß ein gewissenhafter Rabbiner, der Euch nichts zu befehlen hat, dem Ihr nicht untersteht, einem Manne, sei er nun Metzger oder onw eine rfop gibt, weil ihm ja jede Controlle abgeht und möglicherweise eine Zurücknahme einer früher gegebenen n^3p keine Beachtung findet. Selbst gewissenhafte D'unw, die aus eigenem Antriebe sich zuweilen einer nochmaligen Prüfung bei irgend einem Rabbinen unterziehen wollen, werden mit ihrem Gesuch meistens abgewiesen, müssen abgewiesen werden, weil der Rabbiner keinen Einfluß auf Gemeinde und Dmw hat, die vielleicht einem ganz entfernten Kreis angehören und jede Controlle unmöglich ist. Würde aber die Gemeinde sich verpflichten, dem betr. Rabbiner gewissenhafte Berichte über ihren Brw zu geben und von Zeit zu Zeit ihren Drw veranlassen, sich einer Prüfung zu unterwerfen, so wäre es immerhin möglich, daß in ihre verlassene Lage etwas mehr Aufsicht und Ordnung käme. Schwer freilich dürfte es halten, Metzgern nbp zu geben. Denn, das wird sich jeder Laie sagen, man kann in eigener Sache nicht gut unparteiisch sein, und den besten Beweis hiefür liefern ja die trostlosen Zustände hier in der Gegend. Um als Metzger zugleich urw sein zu dürfen sind zwei Bedingungen erforderlich. Erstens muß es ganz und gar unmöglich sein, einen anderen ör.w zu bekommen. Zweite ns muß der Metzger ein k*v „eilt gottesfürchtiger" Mann sein. Nicht ein Mann, den man so kurzweg als „fromm" bezeichnet, denn mit dieser Bezeichnung ist man heutzutage sehr freigebig, sondern ein Mann, von dem Jeder überzeugt ist, daß ihn weder ein Verdienst lockt noch ein Verlust verleitet, von dem gesetzlichen Wege zu weichen, der sich nichts zu Schulden kommen läßt auf religiösem Gebiete, dem, mit kurzen Worten, die min heilig ist. Solche Männer werden schwer zu finden sein und darum kann nicht leicht einem Metzger die Erlaubniß ertheilt werden, als vrmv zu fungiren. Denn auch die andere Bedingung ist meistens hinfällig, da Abhilfe gesunden werden kann, wenn man Abhilfe sucht und will. Und so komme ich zu einem andern Vorschläge Die Gemeinden im Hunsrück (in andern ähnlichen Gegenden wird es wohl auch so sein, werden ähnliche Zustände herrschen und gelten auch ihnen diese Vorschläge) sind meistens klein, aber fast 'in jedem Orte wohnen einzelne Juden. Wäre es nun, gerade weil diese Gemeinden so verlassen sind, nicht das Einfachste, wenn mehrere zusammen sich einen omer und Lehrer anstellen würden, der zugleich für das körperliche und geistige Wohl dieser Gemeinden in bester Weise sorgen könnte? Wählt Euch, immer 3, 4 oder mehrere Gemeinden, einen braven arw, der dieses Amt gewissenhaft handhabt, der auch Eure Kinder zu unterrichten versteht und Euch selbst belehrt und anregt und aufmuntert, Euch zuweilen eine Mahnrcde hält oder eines Besseren belehrt. Freilich müßt Ihr vorsichtig sein in der Wahl dieser Männer, damit sie nicht verderblich wirken. Und von jedem dieser D’tinw und Lehrer müßt Ihr verlangen, daß er sich der Controlle eines von Euch bestimmten Rabbinen unterstellt. Daß Ihr diesem einzig richtigen Vorschlag wenig Beifall zollen werdet, weiß ich im Voraus. Denn die bisherigen Metzger-Schochtim werden sich als die Ersten weigern zu dcr Anstellung eines Biinr'beizutragen, und den Metzgern werden Verwandte und Freunde beistimmcn. Und doch, wer noch einen Funken wahrer Religiosität besitzt, wer sein Gewissen nicht ganz beruhigen kann und bei jedem Bissen Fleisch, den er genießt, sich erst die Frage vorlegen muß: Ist es auch -uso? der wird nicht ruhen dürfen, der wird sich nicht abschrecken lassen dürfen, auch wenn sich ihm Schwierigkeiten entgegenstellen , auch wenn sein Beginnen fast aussichtslos ist, und wird mit gleichgesinnten Männern — und es gibt deren doch noch in jeder Gemeinde — berathen und wirken und nicht ruhen, bis es anders, bis cs besser wird. Gerade weil Ihr Niemanden habt, muß ein Jeder selbst eintreten, hat ein Jeder selbst die Verantwortung ganz allein zu tragen. Mancher Metzger wird schließlich froh sein, wenn ihm die Verantwortung abgenommen wird. Aber,

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