Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 30 (1889)
- Issue
- Heft 8 (28.1.1889)
- Date
- 1889-01-28
- Page
- – (sequence 9)
- Language
- German
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XXX. Jahrgang. - :>Väv- 'v' Keiliige;».W 8 i>es«Israeli^L„Ieschurun Zeitungsnachrichten und Correspondenzen. Deutschland. Aus Baden. In Nr. 4 des „Israelit" wird aus Baden von der Maßregel des Großh. Oberraths berichtet, Predigten von den Vezirksrabbinern ausarbeiten und sie durch den Lehrer oder Kantor in denjenigen Gemeinden, welche keine Prediger haben, vortragen zu lassen. Es wird die segensvolle Wirkung dieser schönen Einrichtung zuerst anerkannt, aber am Ende nichts destoweniger der Wunsch beigefügt, daß die Reden nicht nur Worte bleiben, sondern auch zur segensreichen That übergehen mögen. In diesem Zwiespalt zwischen Ntsn und ns’d jener Korrespondenz muß ich mich auf Grund meiner Erfahrungen für die zweite Version entscheiden. Es ist mir uicht eine einzige gute That bekannt, die seit dem neuen Predigtverfahren mehr geübt, und nicht ein einziges Unrecht, das weniger begangen wurde. Dagegen ließen sich außer den in jener Correspondenz angedeuteten Mißständen, noch manches Moment für das Bedenkliche dieser neuen Einrichtung geltend machen; ich will mich jedoch heute nur auf eins beschränken. — Ihr Correspondent feiert die homiletische Meisterschaft des Herrn Bez.-Rabbiners Schleßinger in Bretten, an der ich gewiß nicht zu zweifeln wage. Wenn aber trotz dieser Meisterschaft, die Reden bisher nur Worte geblieben und nicht in segensreiche Thaten übcrgegangen sind, so niuß man, die Schönheit der ganzen Einrichtung vorausgesetzt, ein wenig nach der Ursache suchen. Ich glaube z. B., daß die Worte des Herrn Bez.-Rabbiners Schleßinger viel nachdrucksvoller wirkten, wenn in dem Thun und Lassen ihres Führers den Bezirksgemeinden nicht manches widerspruchsvoll oder doch räthselhast erscheinen würde. In Vretten hat der Herr Bez.-Rabbiner einem sonst unbescholtenen Manne untersagt, vor der Gemeinde vorzubeten, weil derselbe an mD nv auf dem Wochenmarkte Einkäufe machte. — Gut. — In Flehingen, der Vaterstadt des Herrn Bez.-Rabbiners Schleßinger, muß jeder, der als nfen fyn fnngiren will, sich vorher bei dem Rabbiner in Bretten einer Probe unterziehen. — Auch! gut. — | Aber in Eppingen darf ein Metzger, der an d"') Fleisch aushackt und verkauft und dasselbe sogar, wie mir mitgetheilt wird, durch seine schulpflichtigen Kinder austragen läßt, der ferner in seinem Schlachthaus Kälber stechen, sich im unjüdischen Wirthshaus Fleischspeisen auftischen läßt, dieser Metzger darf an nu ^o, an -»so dv btt? »pio und an anderen crma d'd' als -iirry nbm fungiren! — Der betreffende Metzger ist allerdings — Gemeindevorstand! Es begreift sich, daß man schon ein guter Prediger sein muß, um diesen Widerspruch einigermaßen plausibel zu machen. Aus dem Badischen Oberlande. In dem „Wochenblatte des Landwirthschaftlichen Vereins" im Großh. Baden, fällt ein Bezirksthierarzt Hink in Wolfach über die jüdischen Viehhändler in einer Weise her, die auf den Angreifer ein viel ungünstigeres Licht wirft, als auf die Angegriffenen. Es wird in den hier vorgebrachten Verläumdungen zunächst der Glaube erregt, als ob die jüdischen Viehhändler erst seit Bestehen des Wuchergesetzes sich auf den Viehhandel geworfen hätten, was jeder nur einigermaßen mit den Verhältnissen Bekannte, als eine tendenziöse Erfindung bezeichnen muß. Es hätte wenig Zweck diese verlogenen Verdächtigungen hier zu widerlegen, da der „Israelit" in dem Leserkreis des „Landw. Wochenblattes" wenig verbreitet ist. Aber wohl möchte ich in diesem gesch. Blatte dazu anregen, daß von Seiten der jüdischen Viehhändler das Nöthige geschieht, um in dem genannten Wochenblatt selbst eine Richtigstellung zu veranlassen. Es wäre bei dieser Gelegenheit vielleicht am Platze, einmal auf die Persönlichkeit des Bezirksthierarztes Hink einige Streiflichter fallen zu lassen. — Derselbe hat bereits im Jahre 1885 gegen das Schächten einen verbissenen Artikel in der „Bad. Landcszeitung" vom Stapel gelassen, der seinerzeit im „Israelit" (1885, Nr. 30, 1. Beilage) gründlich abgewiesen wurde. Damals wußte man noch nicht wer — k in Oppenau war; das hat sich inzwischen herausgestellt. Neuerdings hat derselbe in seiner Vielseitigkeit auch Zeit und Muße zu einer christl. theol. Streitschrift gefunden, gegen welche elf Geistliche im Amt Wolfach eine Gegenschrift veröffentlicht haben, welche