Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 30 (1889)
- Issue
- Heft 7 (24.1.1889)
- Date
- 1889-01-24
- Page
- – (sequence 3)
- Language
- German
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115 der Geschichte, das Gott gesteckt, noch nicht erreicht, und darum ist der Friede noch nicht eingekehrt in die Herzen, die Hütten und die Länder, und darum rinnt noch die Thräue, und Hallen die Seufzer, und darum weilen noch Noth und Elend, Verbrechen und Wahn im Kreise der Menschen. Aus der Mitte der Menschenkreise hat Gott, der barmherzige Vater der Menschheit, einen Mann erwählt und ihm die besondere Aufgabe ertheilt, durch sein Beispiel der Menschheit das Bewußtsein ihres göttlichen Berufes zu erhalten, und Er hat die Nachkommen dieses Mannes zu einem Volke Sich erzogen, welches der bleibende Träger des geoffenbarten Gotteswillens für die Menschheit werden sollte. Am Sinai hatte Gott diesem Volke in seiner Gesammtheit Sich gezeigt und die ewigen Gesetze verkündet, unter welchen alle Menschen sich zu beugen haben, jene hohen Wahrheiten, die seitdem angefangen die Welt zu erobern, und der feste Grund geworden, auf welchem sich die menschengesellschaftlichen Verhältnisse erbauen. Nicht transcendentale Geheimnisse sind in ihnen enthüllt worden. Es ist nicht die Lehre von Gott und den göttlichen Dingen, die unter den Flammen des Sinai der Menschheit geoffenbart werden sollten. Es ist vielmehr die Lehre Gottes über der Menschen Thaten, das Gesetz Gottes von der Gestaltung der irdischen, menschlichen Dinge, welche Gottes Mund verkündete und zu deren Herold Er das jüdische Volk bestellte. An die „Zehn Worte", die nunmehr nach drei Jahrtausenden auf der ganzen Erde von allen Kulturvölkern gekannt und bekannt werden, welche die Eltern ihre Kinder lehren, reihen sich die Gesetze an, welche als als Rechtsordnungen, sich einführen. Das Recht, die Gerechtigkeit wurzelt in dem Bewußtsein von Gott, »in der Anerkenntniß Gottes als Herrn und Schöpfer, als Richter und Erzieher Seiner Menschheit; und es wurzelt in der Erkenntniß von der Hoheit des Menschenwesens, von der Erhabenheit des menschlichen Berufs. Der Mensch, als Stellvertreter Gottes der Mitwelt gegenüber, ist seinem Herrn und Auftraggeber Rechenschaft schuldig für sein Handeln und Schaffen. Der Mensch, als das einzige, mit der Freiheit des Willens ausgerüstete Wesen, ist Herr seines Thuns und darum verantwortlich für dasselbe. Er allein kann und soll gerecht sein, weil er der Einzige ist, dem die Fähigkeit zur Ungerechtigkeit innewohnt. Er hat darum für seine Gerechtigkeit den Lahn Gottes zu erwarten, wie seiner Strafe harrt für die ungerechte That. □»östwan npxi beginnt dieser Abschnitt, und das tiefe Midraschwort knüpft an diese Ueberschrift den bedeutungsvollen Ausspruch *>aa lna» 'n nox*) '’jWNin by «TDiD nbm aina» ound weist auf den innigen Zusammenhang hin, in welchem die von Gott gewollte Rechtsordnung nicht nur mit den unmittelbar voraufgegangenen Lehren der „Zehn Worte" steht, sondern wie sie die Ergänzung und Ausführung der in Mara bereits dem Volke Israel gewordenen Belehrung ist. *}«, schließt dieser Ausspruch, '»nwon by »q'D’io o*ös»Dn nbw .üDiHDi pn iP nw nv rbynb ainap no Dort, in Mara, hatte Israel es erfahren, „wie das Bitterste durch das, was uns Gott damit zu verbinden lehrt, süß wird"; und „dort gab ihm Gott die Grundlagen Seines Gesetzes und dort erprobte es dasselbe, lernte es, durch die Versüßung des bitteren Wassers, die Kraft der treuen Erfüllung des göttlichen Willens kennen. **) Die Erfahrung der stets wachenden, nimmer ruhenden n'uis nrutwi, der jeden Einzelnen berücksichtigenden göttlichen Waltung, die das Gute belohnt und das Böse bestraft und Jeglichem zutheilt nach seinem Thun, spornt den Menschen an, gerecht zu sein gegen seine Mitgeschöpfe um Gottes, seines Herrn, willen; nicht zu folgen der in seiner Brust sich regenden unedlen Triebe des Eigennutzes, der Rachsucht, des Dünkels, des Neides und des Hasses. Die Grundlagen von ce&yoi pn waren in Mara unter dem frischen Eindruck der daselbst geschöpften Erfahrung gegeben. Nur auf dem Boden der c*pn können O’BStfD zur vollen Geltung kommen. Nur ein Geschlecht, das unter dem Einflüsse des pn steht, der die Leidenschaften zügelnden Satzungen und des lebendigen Pflichtbewußtseins der Schranken, welche des Menschen Willkür in seinem Verhalten gegen die außermenschlichen seiner Herrschaft unterstellten Mitgeschöpfe, zügeln, nur ein in der strengen Beobachtung der Sittengesetze erzogener Menschenkreis wird den Anforderungen des vsL'v, des göttlichen Rechts, in Wahrheit entsprechen. Thoren, die da wähnendes könne gelingen, das Recht in Staat und Gesellschaft zur Geltung zu bringen ohne die Anerkennung Gottes und ohne die Beachtung des die Sinnlichkeit weise umschränkenden Sittengesetzes. Das t>uön *yn ging zu Grunde, weil das in Uusittlichkeit versunkene Geschlecht auch alle Bande lockerte, welche den sozialen Verkehr nach den Anforderungen der Gerechtigkeit zusam- ) nnn 'd z. St. **) Hirsch's Kommentar St.