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Der Israelit · 1889-01-14 · Heft 4 (14.1.1889) · page 12

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Journal
Der Israelit
Volume
30 (1889)
Issue
Heft 4 (14.1.1889)
Date
1889-01-14
Page
– (sequence 12)
Language
German
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der russischen Regierung angeknnpften resp. gepflogenen Verhandlungen in Sachen der in Aussicht genommenen Errichtung von Lehranstalten, deren Existenz von den Zinsen der vom Baron bekanntlich gespendeten 50 Millionen Francs zu sichern sei, zu Ende zu führen. Außer der speciell zu diesem Behufe vom Herrn Minister der Volsaufklärnug, Grafen Deljanow niedergesetzten Commission, finden noch in der Privatwohnung des Ministers Bcrathungen über den bezeichneten Gegenstand statt, an welche der Minister, dessen stellvertretender Gehilfe nebst mehreren competenten Personen und den obenerwähnten Bevollmächtigten theilnehmen. Wir hoffen bald über die gefaßten Resolutionen unseren Lesern Näheres mittheilen zu können. J-a. B-l. Stischinew. Von hier wird dem „Odeffki Listok" nachstehender Bericht erstattet:? Die neulich erfolgte, die Ausweisung der ausländischen Juden involvirende administrative Verfügung, hat hier, wie es schon vorauszusehen war, bei den Interessenten, eine große Sensation hervorgerufen. Die locale Polizei ist eifrig bemüht,, sich über die hier domicilirenden auswärtigen Hebräer Gewißheit zu verschaffen, resp. deren Zahl zu eruiren. Wie verlautet, ist einigen eine 14tägige Frist zum spontanen Verlassen der Stadt gewährt worden. Hier stellen die Ausländer ein bedeutendes Contingent zur Einwohnerschaft, was durch die Nähe der moldauischen Grenze, besonders aber durch das strapazenlose Erlangen der erforderlichen Legitimationen, leicht erklärlich ist. Die Lage der von der qu. unheilbringenden Disposition betroffenen Individuen ist eine höchst bedenkliche und der voraussichtlich strenge Winter vermag durchaus den Armen keinen Trost zu bieten. Bekanntlich besteht der überwiegende Theil der Ausländer aus Proletariern, die mitunter in ihrer Mitte auch wenige Handwerker zählen. Mehrere der von der Ausweisungs- Verfügung in Mitleidenschaft gezogenen Ausländer sind Familienväter. Ihre Situation ist um so trauriger, indem ihre „echte" Heimath für sie eine terra incognita ausmacht, welcher Umstand ihnen den bevorstehenden Transport dahin noch schauerlicher erscheinen läßt. J-a. B-l. Grajewo. Dem „Wos'chod" geht folgende Correspondenz zu: „Ein furchtbares Mißgeschick ereilte die im schtschutschiaschan Kreise wohnhaften Juden. Die Hunderte von jüdischen Familien sind dem Hunger und Elend preisgegeben. Die Sache ist die, daß im Zollreglement für das europäische Rußland, bestimmte Bedingungen angegeben j sind, nach welchen den Ebräeru das Wohnrecht in auf einer Entfernung von 21 Wersten von der Grenze belegenen Städten und Dörfern nicht eingeräumt werden darf. Und da der ganze schtschutschische Kreis sich innerhalb des Grenzrayons erstreckt, so kann das beständige Wohnen hier nur denjenigen Hebräern gestattet werden, welche den Bedingungen des erwähnten Statuts entsprechen. Allein wir lebten bis hiezu unbehelligt im ganzen schtschutschinschen Distrikt. Niemand hatte eine Ahnung vom Gesetz, welches den Juden das Wohnrecht hier abspricht. Es kamen in unserem Kreise Ausweisungen zuweilen vor, aber sie erfolgten blos kraft Eondemnationen des Bezirksgerichts, wenn die Schuld und Strafbarkeit des Jncnlpaten konstatirt wurde. Es ist begreiflich, welch' furchtbare Panik die unerwartet angelangte Vorschrift des Kreischefs bei uns erzeugte, umsomehr da derselben ein Verzcichniß der illegal hier weilenden Personen angefchlosfen war und dem älteren Revieraufseher die Instruktion ertheilt wird, die Betreffenden vermittelst Reversatiums zu verpflichten, die Stadt binnen 10 Tagen zu verlassen. „Falls Jemand, nach Ablauf dieses Termins in der Stadt ermittelt wird, so werde er inhaftirt und per Escorte nach der Kreisverwaltung abgefertigt, behufs Weiterbeförderung nach der Heimath via Lumscha", so heißt es wörtlich in der Vorschrift. Laut meinen bei der Polizei eingezogenen Notizen, hat Niemand der im Verzeichniß aufgeführten Individuen sich irgend welches Vergehen zu Schulden kommen lassen. Unter ihnen befindet sich eine beträchtliche Anzahl von Familien, die seit jeher in Grajewo lebten und durch ehrliche, gewissenhafte Beschäftigung ihren bescheidenen Erwerb finden. Den Rest bilden Handwerker: Schuhmacher, Schneider, Melamdim, Privatlehrer 2c. Der Verfügung des Kreischefs selbst liegen keine faktischen, triftigen Motive zu Grunde, sie basirt bloß auf den allgemein bestehenden Gesetzen." Feuilleton. tzin israelitischer Dichter und Sänger. Ein Sänger und Dichter ans Galizien, der aber darum, weil er einen großen Theil seines Lebens in Rumänien zubrachte und in den erwähnten Eigenschaften erst da wirkte, zu diesem Lande gezählt werden muß, verdient auch den Israeliten der weiteren Welt bekannt gemacht zu werden. Es ist dies der 1883 in Konstantinopel verstorbene WolfEhrenkranz, auch Welwel Sbar'scher

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