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Der Israelit · 1889-01-02 · Heft 1 (2.1.1889) · page 11

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Journal
Der Israelit
Volume
30 (1889)
Issue
Heft 1 (2.1.1889)
Date
1889-01-02
Page
– (sequence 11)
Language
German
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11 gemitteten Partei eine große Vermehrung und Kräftigung zuführen. -i- * * 7Jch bin nun der geehrten Redaktion dieser Blätter wieder vielen Dank schuldig geworden und ich fühle mich gedrungen ihr gu sagen, wie sehr glücklich ich mich schätze für das Vertrauen, das sie mir schenkt, sowie für die Liberalität, mit welcher sie mir in meiner Vornahme zu Gunsten der rumänischen Glaubensgenossen beisteht. Wenn über kurz die Sachlage sich doch noch ändert, so wird dies das Verdienst des „Israelit" allein sein, der es mir gestattet hat, so viel Material aus Vergangenheit und Gegenwart in seinem Archiv aufzusammeln, um mit deren Hilfe .die Zukunft vorzubereiten: Wahrheit und Recht brechen sich endlich doch Bahn! Literarischer Bericht. VS Hebräische Lesefiebel. Von AM. Japhet. Zehnte vermehrte und verbesserte Auflage. Frankfurt a. M. 1888. H osmann. 8. Wenn eine hebräische Fibel, die doch mit einer großen Anzahl von Konkurrentinnen um ihr Dasein zu kämpfen hat, die zehnte Auflage erlebt, so bedarf es sicherlich nicht vieler Worte, sie dem Publikum zu empfehlen und deren Vorzüge in's Licht zu stellen; sie trägt ihre Empfehlung in ihrem Erscheinen. Entstammt sie nun gar der Feder eines ebenso bewährten Pädagogen wie Autors, der von seinen Werken die bessernde Hand nie zurückzieht, so darf die Lehrerwelt frisch zugreifen, ohne erst auf längere öffentliche Lobpreisungen zu warten. Wir begnügen uns daher heute damit, das Erscheinen dieses Buches dem Publikum bekannt zu geben, auf die sachliche Besprechung, die wir der Fibel bei Gelegenheit einer früheren neuen Auflage haben zu Theil werden lassen, verweisend. Das typisch schön ausgestattete Büchlein, das mit seinen großen und kräftigen Lettern ganz besonders die hygienischen Forderungen der Schulmänner und Behörden befriedigt, kostet nur 35 Pfennige. Zeitungsnachrichten und Correspondenzen. Deutschland. Stuttgart. Auf das Huldigunstelegramm, welches der Synagogen-Gesangverein anläßlich des Jubiläums des Kantors Gundelfinger anSe. Maj. den König gerichtet hat, ist folgende Rückäußerung eingetroffen: Beehre mich erhaltenem Aufträge gemäß auf das an Se. Königliche Maj. gerichtete Telegramm vom 2. dss. Mts. mitzutheilen, daß Se. Maj. die von der Jubiläumsversammlung für Vorsänger, Kantor Gundelfinger Höchst- Jhnen, sowie Ihrer Majestät der Königin und der Frau Herzogin Wera dargebrachte Huldigung wohlwollend ausgenommen haben und gnädigst dafür danken lassen. Hochachtungsvoll 2c. re. Für den Kabinctschef Geh. Legationsrath v. Herman. Luxemburg. Luxemburg, 8. Dez. Man wird sich erinnern, daß in einem Proceß gegen das „Luxemburger Wort" dem israelitischen Consistorium das Recht einer juristischen Person, folglich auch einen Strafantrag zu stellen, abgesprochen worden. Selbstverständlich ging das Consistorium an den Obergerichtshof und vor diesem begann heute die Verhandlung der Sache. Die von der Staatsanwaltschaft gegen das „Lux. Wort" angestrengte Strafsache wegen Angriffe gegen die jüdische Religion beschäftigt heute zum ersten Male den Obergerichtshof. Durch Urtheil vom 26. Juni letzthin hatte das hiesige Zuchtpolizeigesetz die von der Vertheidigung aufgeworfene Vorfrage in dem Sinne entschieden, daß dem israelitischen Consistorium das Recht nicht zustehe, in dem Strafverfahren als Civilpartei aufzutreten. Gegen dieses Erkenntnis; hatte das Consistorium Berufung eingelegt und kam in der heutigen Sitzung die Vorfrage in der Appellinstanz zur Verhandlung. Vertheidigung und Civilpartei haben zunächst wiederum in eingehender Ausführung die Fragen besprochen, ob das israelitische Consistorium eine juristische Person bilde, ob dieser juristischen Person das Recht zustehe, im anhängigen Strafverfahren als Civilpartei aufzutreten, ob endlich die jüdische Gemeinde gültig vertreten sei. Um halb 12 Uhr ergriff Generaladvokat Arendt das Wort und erging sich des Längeren über die im Großherzogthum seit Anfang dieses Jahrhunderts maßgebende Gesetzgebung, um dann speciell diejenige zu besprechen, welche die Angelegenheiten der jüdischen Gemeinde regelt. Die Sitzung wurde ' /4 vor 12 Uhr aufgehoben. Bei Wiederaufnahme der Verhandlungen am Samstag Nachmittag führte der Herr Generaladvokat aus, es stehe seinem Ermessen nach unzweifelhaft fest, daß die bestehende Gesetzgebung dem israelitischen Consistorium, welches in dem gegenwärtigen

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