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Der Israelit · 1889-01-02 · Heft 1 (2.1.1889) · page 10

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Journal
Der Israelit
Volume
30 (1889)
Issue
Heft 1 (2.1.1889)
Date
1889-01-02
Page
– (sequence 10)
Language
German
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10 n. Jüngeren Personen gleichgiltig welchen Alters, die vor dem 10. Mai*) 1866 geboren wurden, aber in glaubwürdiger Weise den Nachweis erbringen, daß sie den Militärdienst, sei es freiwillig, sei es in Folge gesetzlicher Bestimmung erfüllt haben, ist auf einen von ihnen gestellten individuellen Antrag die volle Naturalisation nachträglich zu ertheilen. III. Den Jungen, die nach dem 10. Mai 1866 geboren wurden und, — einundzwanzigjährig von 1887 ab, — den Militärdienst absolvirten, oder von demselben auf Grund gesetzlicher Bestimmungen behördlich befreit werden, ist alljährlich am Tage der Einstellung oder Dispensirung vom Heeresdienst ohne besondere Formalitäten und ohne eigene Nachsuchung, sondern ex officio nach den Listen des Kriegsministeriums und vorhergegaugener bloßer Namens Verlesung in den Kammern, die Urkunde als Vollbürger auszuhändigen. Wie meine vorjährigen 16 Aufsätze „Gemeindeleben", auf die ich immer wieder als Quelle und Erklärung der verschiedensten Thatsachen verweisen muß, den in ihrer Einleitung und Folge ausgesprochenen Zweck verfolgten, den rumänischen Israeliten den Weg zur S e l b st h i l s e und zur stusenweisen Emancipation von innen heraus zu zeigen, so sind vorstehende Aufsätze dazu bestimmt, der rumänischen Regierung das Mittel der Selb st Hilfe und der gradirten Emancipation ihrer Unterthaneu mosaischen Glaubens von außen herein, aber durch das Land selbst in die Hand zu geben. Ich will nunmehr schließen, indem ich die letzten Zeilen des ersten Aufsatzes zweiter Abthetlung „Gemeindeleben" („Jsr." Nr. 93) in Umschreibung hierhersetze: „Hätte man beizeiten auf die Erziehung der rumänischen Israeliten Bedacht genommen durch Ordnung und Beistand in ihrem Gemeinwesen, sowie durch Hebung des Moralischen, Erziehung zur Selbstständigkeit uud Selbsthilfe, so hätten diese letzteren Eigenschaften nicht nur eine neue, bessere Generation geschaffen, sondern auch, von einer imposanten Organisation unterstützt, hätten sie die Lösung der rumänischen „Judenfrage" in politischer Beziehung mindestens in derselben Zeit und im Lande selbst, sicher aber wirksamer herbeigeführt, als es durch das Ausland im Berliner Vertrage 1878 geschehen. „Hätten ferner die vorhergegangenen rumänischen Regierungen schon 1858 nach dem Pariser Frieden oder 1866 durch die Verfassung sich entschlossen, den rumänischen Israeliten gradatim die Rechte zu geben, so wäre deren Eitelkeit und Selbsteingenommenheit geschont, ihre durch das offizielle Eingreifen des Auslandes noch mehr aufgestachelte Hartnäckigkeit gegenstandlos und die Lösung der rumänischen „Judenfrage" in den 30 Jahren seit 1858 durch das Land selbst längst bewirkt gewesen. „Beide Lösungen zusammen aber wären der Entstehungsgeschichte der rumänischen „Judenfrage" entsprechend und als Lösungen ans demselben Wege viel natürlicher gewesen." Dies ist so lange Jahre versäumt worden, aber um das Gute zu thun, ist es niemals zu spät; vielleicht finden meine Monologe nach beiden Richtungen hin Gehör. Von einem Theil der rumänischen Israeliten mache ich mich freilich gefaßt, daß die hier niedergelegten Vorschläge ihren Beifall nicht finden werden; ich tröste mich jedoch in meinem Gewissen mit der denselben vorausgeschickten ausführlichen und erschöpfenden Begründung, sowie damit, daß es unter ihnen auch Einsichtige geben wird, die „von zwei Nebeln das kleinste wählen" und damit im Wennfall übereinstimmen werden, daß ein bedeutender Theil sogleich, die Uebrigen aber in nicht allzu ferner Zeit fämmtlieh Bürger werden sollen, wenn es der Regierung gefallen wird, — anstatt daß, wie bisher die Gesammtheit leide und in dem Stillstand verharre, den der Artikel 7 in seiner jetzigen Form unbedingt zur Folge haben muß. Die jetzige Regierung aber, wie überhaupt die konservative Partei würde politisch sehr weise handeln, wollte sie nach dem gegebenen Modus ansangen den Artikel 44 des Berliner Vertrages und die Naturalisirung der Israeliten durchzuführen- Denn einerseits würde sie dem Auslände damit ihre Loyalität beweisen und sich darin Sympathie gewinnen; andererseits würde sie sich den Israeliten, als den eigentlichen „Mittelstand" ewig verpflichtet machen, sich in ihnen dadurch treue Bundesgenossen schaffen und in ihrer in den letzten zwölf Jahren ihrer gänzlichen Ohnmacht 2) Thronbesteigung des Fürsten, jetzigen Königs, und Einführung der Verfassung.

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