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Der Israelit · 1889-01-02 · Heft 1 (2.1.1889) · page 9

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Journal
Der Israelit
Volume
30 (1889)
Issue
Heft 1 (2.1.1889)
Date
1889-01-02
Page
– (sequence 9)
Language
German
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XXX. Jahrgang. Erste Beilage?n Ur. l des Israelit. Leitende Artikel. Zehn Iatjre «ach „Lösung" der rumänischen Iudcnfragc. 2. Wirkliche Lösung. Von Dr. Elisee X. Corman. VI. (10.) (Schlu ß.) Die Folgen der Unterscheidung durch sd e n M i l i t ä r d i e n ft werden sein: 1. Die bisher meist unechten Vertreter der ei- Igcntlichen echten Nation werden durch meine Vorschläge erlangen, was sie auf unehrlichem Wege allerdings ebenfalls mit großem Geschrei erreichten:!cs werden nämlich nicht alle Israeliten auf ein- Imal rumänische Bürger werden. Sie haben blos >die nun folgenden Vorschläge I—III an Stelle >d es Absatzes e. des § 2 in die Verfassung einzufügen, um dies zu bewirken und um zu verhindern, daß eine Einwanderung galizischer und bessarabischer Israeliten stattfinde. 2. Deu Israeliten wird ebenfalls ihr Recht: sie werden 311 einem Theil die volle Freiheit der Bewegung erhalten und zu einem anderen Theil für den Anfang in genügend großer Anzahl die Bürgerrechte erlangen, um sie dann, in allerdings längerer aber berechenbarer Zeit, abgestuft s ä m m tl i ch zu besitzen. Denn da das stehende Herr meines Wissens schon seit 1832 durch Rußland (freilich nach altem System und mit Ersatzmännerberechtigung) in Rumänien eiugeführt ist, so haben auch Israeliten, noch vor dem Jahre 1866, jedenfalls aber von 1866 angefangen, ihr jährliches Kontigent zum Heeresdienst gestellt. — was die einzelnen Petenten mit ihren Militärpapierenbezw. Freischeinen . nachzuweisen haben. Von 1866 an aber, welches I id) aW Ausgangsjahr der neuen Aera [Werfaffung]! empfehle, kann die Zahl der Einundzwanzigjährigen j d. h. derjenigen, die 1 8 8 7 das dienstpflichtige i Alter cneidjt Ijaben und von diesem Jahre an das k israelitische Kontigent zu der jährlichen Gesammtanshebung stellen, etwa 1500—2000, vielleicht auch mehr, unverheirathete Männer betragen, die jedes Jahr zu naturalisiren sein werden — neben denjenigen, die in der Zwischenzeit von 1 866 (bezw. früher) bis 18 87 gedient haben. 3. Die gebildete Welt wird durch meine Vorschläge endlich in Erfüllung gehen sehen, was schon vor 30 Jahren, das Nachtragsprotokoll zum Pariser Frieden ausgesprochen: daß nämlich die rumänischen Israeliten, wenigstens von jetzt an, „gradatim" die Rechte erhalten würden. * * 4- Werden alle die hier niedergelegten Gesichtspunkte und Erörterungen in Rumänien geprüft und deren Nichtigkeit in loyaler Weise anerkannt, so ist der Gegenstand derselben viel einfacher und gar nicht „dornenvoll" (!), wie der landläufige Ausdruck lautet, den die rumänischen Politikschreiber- und Macher eigens und ausschließlich dafür erfunden haben und dem Auslande aufreden wollen. Man hat blos die Inländer von den Ausländern und die Alten bis 1866 von den Jungen seit 1866 vermittelst des Militärdienstnachweises von einander zu scheiden. Die alte Generation bis 1866 steht ohnehin auf dem Aussterbeetat und braucht nur die Nichtbehelligung und die Freiheit im Privatleben. Die junge Generation seit 1866 geht dem Leben erst entgegen und bedarf der vollen „Rechte", um sich zum Vortheil des Landes entwickeln zu können. Die Lösung der rumänischen „Judenfrage" ans politischem Wege ist darnach höchst einfach: I. Den Alten bis 1866 gebe man (statt der „bürgerlichen und politischen Rechte") blos die He imathsberechtiguug, die Anerkennung als rumänische U n t e r t h a n e n (zu unterscheiden von Bürgern) sowohl im Julande als auch im Auslande, daher das volle jus commercii, das Verkehrsrecht, nämlich: das unbeschränkte Niederlassungs-, Freizügigkeits-, Handels-, Gewerbe-, Laudgrundbefitz-, und vollständig freies Dispositions-Recht in ihren Privatangelegenheiten — alles Sachen, die ihnen, soweit sie sie von früher hatten, seit 1879 weggenommen wurden, indem man diese primitivsten Lcbensbedingungen als „politische" Rechte erklärte. *) 1) Vgl. den Art. 7, die Gesetzsammlung und meine Korrespondenzen.

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