Mannheim
Compact Memory

Der Israelit · 1882-12-20 · Heft 51 (20.12.1882) · page 9

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Der Israelit
Volume
23 (1882)
Issue
Heft 51 (20.12.1882)
Date
1882-12-20
Page
– (sequence 9)
Language
German
Belongs to
journal issue
OCR quality
94% known words query
IRI
…/2446951-2447898-2447946--19342-2475414
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

No entity mentions on this page.

OCR text

1271 waffneten Unruhestifter den Juden auflauern, selbst am Hellen Tage dringen sie in die jüdischen Gewölbe — namentlich in die jüdischen Wirthshäuser — und wenn man von ihnen Geld für die von ihnen gekauften Waare oder für den Branntwein verlangt, drohen sie mit dem Messer. Schweiz. Aus der Schweiz. Sie haben in einer der jüngsten Nummern Ihrer geschätzten Zeitschrift die Mittheilung eines Herrn Taube, ministre officiant in Biel, gebracht, daß in Bern nach wie vor die nv'NV vollführt wird ns ms, und daß diese.-.v'iiV in sehr guten Händen sich befinde. Das Letztere untersuche ich heute nicht, da es nicht zur Sache gehört; hingegen ist die Angelegenheit betr. Verbot des Schlichtens immer noch in der Schwebe, da der Vorstand des Bernsichen Thierschutzvereins sich an den Gemeinderath der Stadt Bern gewandt, jedoch von dieser Seite noch keine Antwort bekommen. Eine traurige Berühmtheit hat sich ein Glaubensgenosse, ein gewisser Bonneuf in Bern, erworben, der als Mitglied des Thierschutzvereins, einer der ersten gewesen sein soll, welche die Anicgung zu der beabsichtigten Maßregel gegeben habe, wd wurde dieses Vorgehen von Seilen vieler Christen rls tactlos erklärt. Herr Taube hat in seiner Berichtigung vergessen zu bemerken, daß trotz der guten hoti», für Gourinands in vorzüglichster Weife gesorgt wird, indem der jüdische Metzger, wie dies leider in der Schweiz nt der Tagesordnung ist, — sein Geschäft N3V On hält — das „hintere" Fleisch „porscht" oder AZschrotet, und kann nun ein strenggläubiger nm» ' in den Fingern abzählen, welches religiöse Zutrauen ünem solchen i^-Fleischverkäufer geschenkt werden •örf. Mag die nü’nar schließlich so gut und so iizo (in als nur nöthig, ist ein guter mn» beruhigt, von iner solchen Seite seinen 1^1-Bedarf zu beziehen? Vie die Verhältnisse in dieser Beziehung in Bern legen, ist das Gleiche in Basel, Zürich rc. re. der soll und doch ist es sonderbar, wie man an allen jesen Plätzen jüdische „Touristen," die zu Hause >e größten on^no sind, treffen kann, die es sich ehr gut schmecken lassen an den diversen Tables l’liöte. Es ist dies eine Leichtfertigkeit, die nicht enug gerügt werden kann. Die guten omrr sollten och, bevor sie sich in jeder beliebigen Restauration lim Essen hinsetzen, genaue Erkundigungen einziehen, cht nur über den urvv, sondern auch über die Be- Mquellen, woher das Fleisch bezogen wird. Dem Schreiber dieses sind Fälle bekannt, daß in einer onz frommen Gemeinde eine strengreligiöse Wirthhaft — die immer von sehr frommen Leuten frequentirt wurde — Fleisch von einer nirnw bezogen wurde, welche in gar keiner Beziehung -ws war. Dieses ist ein Fall und ein Dutzend ähnliche sind mir noch bekannt. Es sind heute nicht mehr die Zeiten, wie vor 20-30 Jahren, wo man, ohne sich erkundigen zu müssen, überall, wohin man gekommen, ruhig essen konnte. Aus obigen Gründen halte ich für eine gewagte Sache, das von Ihnen günstig beurtheilte Projekt, betr. Herausgabe eines Adreßkalenders jüdischer Hoteliers, besonders wenn dieselben strengreligiöse Empfehlungen enthalten, indem man heute in einem Hause ganz ruhig ohne Bedenken essen kann, während sich manchmal in der Zeit von 4 Wochen die Sache ändert, so daß die betreffende Wirtschaft nicht mehr als erklärt werden darf; hat nun Jemand einen Adreßkalender und denkt, er ist in jeder Beziehung sicher, kann es doch Vorkommen, daß er vom Regen in die Traufe kommt. Im großen Ganzen liegen die jüdisch-religiösen Verhältnisse in der Schweiz sehr im Argen; in den neugegründeten Gemeinden ist kein Zusammenhangs was die Einen wollen, ist den Andern nicht recht, und in Folge dessen kann auch nichts Ersprießliches geleistet werden, und werde ich, wenn die gesch. Redaction damit einverstanden ist*), in nächster Zeit .1'« nähere Details mittheilen. England. London. Eine arme jüdische Frau, Namens Rose Prussie feierte am 1. Tage des Ehanukkahfestes ihren 100. Geburtstag. Dieselbe ist in vollem Besitze aller ihrer Sinne und erfreut sich einer guten Gesundheit. (Jew. Ehr.) Rußland. Petersburg. Ein anerkennenswerthes Beispiel guten Willens gegen die Juden wird von Palingen (Curland) berichtet, woselbst Graf Tisch kov'itch auf seine Kosten zur Erziehung der christlichen wie der jüdischen Jugend eine Schule errichten ließ. Das Schulgebäude wurde vom Grafen geschenkt, der auch versprochen, jährlich eine beträchtliche Summe zur Bestreitung der Kosten beizutragen; auch hat er angeordnet, daß die jüdischen Schüler am Sabbat und an Festtagen vom Unterrichte dispensirt sein sollen. (Jew. Chron.) *) Gewiß. — Red.

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.